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Stadtverwaltung Jüterbog - Rathaus II

Mönchenkirchplatz 1
14913 Jüterbog


Aktuelle Meldungen

B 102 Baubeginn vorletzter Abschnitt am 28.08.2023

B 102 Baubeginn vorletzter Abschnitt am 28.08.2023

 

Ab dem  28.08.2023 wird der Abschnitt der Bundesstraße 102 zwischen dem Stegeweg und dem Privatweg voll gesperrt. Davon betroffen ist auch der Anschluss der Herzberger Straße.

Die Umleitung erfolgt über die B 101 – Ortsumgehung.

Nach der Fertigstellung der Dorfstraße zwischen Stegeweg und der Kreuzung Herzberger Straße ist die Verkehrsfreigabe für diesen Bereich vorgesehen.

Der zweite Teil der Straßenbaustelle betrifft die Baruther Straße und die Baruther Chaussee bis 130 m vor dem Anschluss an die B 101.

Zur Information aller betroffenen Bürger und Firmen findet am 22.08.2023 um 18.00 Uhr im Saal der Jüterboger Agrargenossenschaft in der Baruther Chaussee 6 eine Informationsveranstaltung statt. Dabei informieren der Landesbetrieb Straßenwesen, die Stadt Jüterbog und der WAZ als Auftraggeber und die Eurovia Verkehrsbau GmbH über den Bauablauf und die zu erwartenden Einschränkung.

Die Baumaßnahme soll im III. Quartal 2024 beendet sein.

[Umleitung]

[Detailplan]

[Anwohnerinfo]

[Pressemitteilung]

Foto zur Meldung: B 102 Baubeginn vorletzter Abschnitt am 28.08.2023
Foto: Umleitung

Bauarbeiten vom 08.12. bis 16.12.2022 Bauarbeiten Anbindung Dennewitzer Straße zum Sportplatz

(22. 11. 2022)

Vom 08.12. bis 16.12.2022 erfolgen die Bauarbeiten zur Straßenherstellung

Anbindung Dennewitzer Str. zum Sportplatz und die Anbindung bis zum Tierarzt.

In der Zeit sind die Zufahrten zum Tierarzt Nr. 38B, H-Nr. 38 und  38A gesperrt.

Kunden die zum Tierarzt wollen, parken für diese Sperrzeit bitte auf der Dennewitzer Str..  

Stadtarchiv und Baurchiv bis 07.12.2022 nicht besetzt

(22. 11. 2022)

Das Stadtarchiv und das Bauarchiv sind bis 07.12.2022 nicht besetzt.

 

Anfragen richten Sie bitte schriftlich an

Pflasterarbeiten Am Markt 18.11 bis 02.12.2022

(09. 11. 2022)

18.11. bis 02.12.2022 Pflasterarbeiten Am Markt, Höhe 6-9, auf der Marktseite.

   Die Parkplätze stehen während der Arbeiten nicht zur Verfügung.

Bauarbeiten Ettmüller Straße ab 21.11.2022

(09. 11. 2022)

Am 21.11.2022 beginnen Die Arbeiten zur Erneuerung des Regenwasserkanals in der Ettmüller Str..

Die Zufahrt für Anlieger ist gewährleistet, Parkplätze auf der Straße stehen in der Bauzeit nicht zur Verfügung.

Fußgänger und Radfahrer  gelangen weiter Richtung Stadtgraben.

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Jüterbog

(03. 11. 2022)
Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Öffentliche Auslegung des Entwurfes

Der Entwurf des Flächennutzungsplans liegt vom 07. November 2022 bis 25. November 2022  in der Stadtverwaltung der Stadt Jüterbog zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Die Möglichkeit zur Einsichtnahme erfolgt im

 

Bauamt, Rathaus II
Raum 303 (Dachgeschoss)
Mönchenkirchplatz 1
14913 Jüterbog

 

während der Dienstzeiten
montags von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
dienstags von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
mittwochs von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
donnerstags von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr sowie
freitags von 8.00-12.00 Uhr.

 

Im Falle der Notwendigkeit von mündlichen Erläuterungen, aber auch bei sonstigen Fragen und Anliegen zum oben genannten Bauleitplanverfahren stehen Ihnen gerne Frau Wenngatz oder Herr Zetzmann (Bauamt, Mönchenkirchplatz 1 in 14913 Jüterbog, Raum 104, , Tel.: 03372 463 369), zur Verfügung.

 

Die Unterlagen zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan können Sie auch hier einsehen.

B 102 – Ortsdurchfahrt Jüterbog, Dammtor / L 81

(07. 10. 2022)

Die Arbeiten der Eurovia Verkehrsbau Union mbH an der B 102 sind bis auf wenige Restarbeiten abgeschlossen. Am 7.10.2022 wird um 14.00 Uhr durch den Bürgermeister der Stadt Jüterbog die B 102 am Dammtor wieder dem Verkehr übergeben. Gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßenwesen wurde beschlossen, dass die Schloßstraße und die Straße Am Dammtor vorzeitig für den Verkehr freigegeben werden, obwohl die Arbeiten in der L 81 – Dennewitzer Straße noch nicht abgeschlossen sind. Damit ist die wichtigste Durchfahrtsstraße wieder befahrbar. Der geplante Kostenanteil der Stadt Jüterbog beläuft sich auf ca. 3,3 Mio. €, davon wurden aktuell 1,9 Mio. € bereits ausgegeben. Die Finanzierung erfolgt fast vollständig innerhalb der Gesamtmaßnahme SG "Mittelalterliche Vorstädte und Wallanlage" aus den Förderprogrammen „Städtebaulicher Denkmalschutz und Lebendige Zentren“ mit einem kommunalem Mitleistungsanteil von 20%. Die entfallenen Straßenausbaubeiträge ersetzt das Land vollständig.

Die Baumaßnahme B 102 OD Jüterbog ist eine Gemeinschaftsmaßnahme

des Landesbetriebes Straßenwesen als Baulastträger,

der Stadt Jüterbog,

des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Jüterbog,

der edis und

der NBB.

Außerdem waren daran beteiligt:

Eurovia Verkehrsbau Union mbH NL Cottbus – Herr Kiepisch  - Bauleiter

DEGAT Planungsgesellschaft mbH Cottbus - Planungsbüro Straße                                         

PROVIA – Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen GmbH - für die örtliche Bauüberwachung – Herr Lötzsch

IBS Dobbrikow – Ingenieurbüro Beleuchtungsplanung – Herr Schulze

Elektro & Blitzschutz Wäsche GmbH – Meinsdorf – NAN Straßenbeleuchtung

IB Andert Niedergörsdorf – Planungsbüro Trink- und Schmutzwasser

IB Tiefbau GmbH – Bauüberwachung Trink- und Schmutzwasser

Atelier 8 – Baruth – Planungsbüro Freiflächen

PLE Engineering GmbH Leipzig – Bauüberwachung Gasleitungen

BISB - Brandenburger Infrastrukturbau GmbH – Verlegung der Gasleitungen

Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum – baubegleitende Archäologie

Bruckbauer & Hennen GmbH - Sanierungsträger - Anja Bruckbauer

Foto zur Meldung: B 102 – Ortsdurchfahrt Jüterbog, Dammtor / L 81
Foto: B 102 – Ortsdurchfahrt Jüterbog, Dammtor / L 81

Neubau eines Schmutzwasserpumpwerkes und einer -wasserdruckleitung Mozartstraße/Weinberge

(06. 07. 2022)

Der Wasser- und Abwasserzweckverband Jüterbog-Fläming beabsichtigt den Neubau eines Schmutzwasserpumpwerkes in der Mozartstraße und den Bau einer neuen Schmutzwasserdruckleitung von der Mozartstraße bis zu der Straße "Weinberge".

 

Der Auftrag für diesen 1. Bauabschnitt wurde an die Landschafts- und Straßenbau Jung GmbH aus Luckau vergeben.

 

Baubeginn ist der 11.07.2022.

Geplantes Bauende ist im Mai 2023.

 

Im Zeitraum der Sommerferien (vom 07.07.2022 bis 20.08.2022) wird im Bereich der Straßen "Weinberge" und "Am Wasserwerk" gebaut. Eine Vollsperrung dieser Straßen ist durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde mit dem Ziel angeordnet, während der Sommerferien die Schmutzwasserdruckleitung in offener Bauweise in diesen Straßen zu verlegen.

 

Die Zufahrt zu den Grundstücken wird gewährleistet. Gleiches gilt für Rettungsdienste, Feuerwehr und Entsorgungsfahrzeuge.

 

Vor Baubeginn wird die Baufirma alle Anwohner rechtzeitig über die geplanten Bauarbeiten informieren und Ansprechpartner für die Baustelle benennen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

Hartmut Schmidt

 


 

Landschafts- u. Straßenbau Jung GmbH
Zaackoer Weg 35
15926 Luckau

T: +49 3544 55 89 89 2
M: +49 174 301 024 1
E:

Geschäftsführer: Toralf Jung
Handelsregister beim Amtsgericht: Cottbus
Handelsregisternummer: HRB 8682 CB
Steuernummer: 049/114/03493
Finanzamt: Königs Wusterhausen

Foto zur Meldung: Neubau eines Schmutzwasserpumpwerkes und einer -wasserdruckleitung Mozartstraße/Weinberge
Foto: Baustelle im Stadtgebiet - Tiefbau

Bekanntmachung - Aufhebung der Sanierungssatzung der Gemeinde Kloster Zinna für das Sanierungsgebiet „Kloster- und Webersiedlung“ vom 24.04.1997

(30. 03. 2022)

Geltungsbereich Sanierungsgebiet "Kloster- und Webersiedlung"Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl. I/21, [Nr. 21]) und des § 162 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.November 2017 (BGBl.I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.September 2021 (BGBl. I S. 4147), hat die Stadtverordnetenversammlung Jüterbog in ihrer Sitzung am 23.02.2022 (rückwirkend zum 31.12.2021) mit Beschluss-Nr. 2021/0126 einstimmig folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1 Aufhebung der Sanierungssatzung

 

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Kloster und Webersiedlung“ – vom 24.04.1997 wird hiermit aufgehoben.

 

§ 2 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Jüterbog, den 23.03.2022

 

Arne Raue

Bürgermeister der Stadt Jüterbog

 

Ende der Satzung

 

 

Hinweise:

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

 

  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, sofern sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

 

Gemäß § 3 Abs. 4 BbgKVerf:

Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen, so ist diese Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter der Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt auch für die Verletzung von landesrechtlichen Verfahrens- oder Formvorschriften über die öffentliche Bekanntmachung, jedoch nur dann, wenn sich die Betroffenen aufgrund der tatsächlich bewirkten Bekanntmachung in zumutbarer Weise verlässlich Kenntnis von dem Satzungsinhalt verschaffen konnten. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung der Satzung verletzt worden sind.

 

 

Begründung:

Entsprechend § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Sanierungssatzung aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt ist, die Sanierung sich als undurchführbar erweist, die Sanierungsabsicht aus anderen Gründen aufgegeben wird oder die nach § 142 Abs. 3 BauGB für die Durchführung der Sanierung festgelegte Frist abgelaufen ist. Der Beschluss durch den die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes ganz oder teilweise aufgehoben wird, hat als Satzung zu ergehen und ist ortsüblich bekannt zu machen (§162 Abs. 2 BauGB).

Die Gemeindevertretung Kloster Zinna hat mit ihrem Beschluss vom 24.04.1997 das Sanierungsgebiet „Kloster und Webersiedlung“ förmlich festgelegt und am 18.07.1997 bekannt gemacht. Die Gebietsbegrenzung ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Insgesamt wurden zwischen 1991 und 2016 Fördermittel durch Bund, Land und Stadt in Höhe von 5.088.818,77 EUR im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ bewilligt.

Die Sanierungsmaßnahme wurde im vereinfachten Verfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB unter Ausschluss der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften §§ 152-156 BauGB durchgeführt. Für die in der Anlage 1 dargestellten Grundstücke ist die Sanierung weitestgehend durchgeführt und die Ziele und Zwecke der Sanierung erreicht. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme ist die Sanierungssatzung somit aufzuheben.

 

Nach der rechtskräftigen Aufhebung der Sanierungssatzung werden die Sanierungsvermerke aus dem Grundbuch der jeweiligen Grundstücke im Geltungsbereich gelöscht. Damit können weder Städtebaufördermittel zur Sanierung eingesetzt werden, noch gelten besondere städtebauliche Regelungen im Gebiet. Damit entfällt für die Eigentümer*innen der Grundstücke auch die Pflicht zur Einholung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung nach § 144 Baugesetzbuch (kurz: BauGB) in aktueller Fassung.

Zu beachten ist jedoch, dass die Satzung der Stadt Jüterbog zur Gestaltung der Webersiedlung Kloster Zinna (kurz: Gestaltungssatzung Kloster Zinna) in aktueller Fassung weiterhin gültig bleibt.

Das bedeutet, dass die Eigentümer*innen der Grundstücke im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung Kloster Zinna auch künftig alle baugenehmigungsfreien baulichen Anlagen, die äußere Gestalt eines Gebäudes, Werbeanlagen und Einfriedungen betreffend bei der Stadt Jüterbog beantragen müssen. Darüber hinaus gelten auch die Genehmigungspflichten und Regelungen des Denkmalschutzes über die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Teltow-Fläming nach Brandenburgischem Denkmalschutzgesetz (kurz: BgDSchG) in aktueller Fassung weiter.

Befahrbarkeit Bachbrücke

(08. 02. 2022)

Die Fahrzeugbrücke in der Sebastian-Bach-Straße muss dringend saniert werden. Nach einer außerordentlichen Brückenprüfung wurde festgestellt, dass die vorhandenen Belastungen zu groß sind. Aus diesem Grund wird die zulässige Tonnage auf 16 t und die Befahrbarkeit auf eine Fahrspur reduziert. Die entsprechende Beschilderung wird in Kürze aufgestellt.

Beginn der Baumaßnahme in der Neuen Abtei Kloster Zinna

(16. 12. 2021)

Am 15. Dezember wurde der Startschuss für die Sanierung der Neuen Abtei in Kloster Zinna gegeben.

 

Im Beisein von Fördermittlegebern, Stadtverordneten, Planern, Mitarbeitern der Verwaltung eröffnete der Bürgermeister Arne Raue mit dem Aufnehmen der ersten Bodenkachel den Reigen der Baumaßnahmen.

 

Das Haus, dessen letzte bauliche Veränderung aus den 1960er Jahren stammt, wird energetisch ertüchtigt. Erneuert werden Heizung, Elektro und Brandschutz. Ebenso werden Elemente installiert, die eine barrierearme (leider nicht vollständig barrierefrei) Nutzung des Hauses nach der Neueröffnung ermöglichen werden.

 

Mit der Eröffnung wird eine neue Dauerausstellung in die Neue Abtei einziehen. Herr Jannek hatte ein paar Stücke aus dem Fundus mitgebracht und gab einen kleinen Einblick in das klösterliche Leben der damaligen Zeit.

 

Im Obergeschoss des Siechenhauses entstehen ein neuer Sonderausstellungsraum sowie Schulungsräume für die zukünftige museumspädagogische Arbeit.

 

Über all das freuen sich die zukünftigen Nutzer sehr. Herr Katterwe dankte den Beteiligten und den Fördermittelgebern für ihr Engagement. Alles in allem eine gelungene konzertierte Aktion von Bau- und Museumsleuten. Das Ende der Bauarbeiten ist für Mitte 2023 geplant. Alle Beteiligten werden ihr Bestes geben, den Termin einzuhalten.

 

Zu beachten ist, dass der Shop und die Schaudestillerie des Kloster Bruder während der Bauzeit geöffnet bleiben. An diesem Ort wollen wir mit einer kleinen Schaustelle über die bauliche Entwicklung informieren.

 

Ein herzliches Dankeschön gilt den Fördermittelgebern für dieses Projekt:

  • Bauförderung
  • Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat  
  • Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
  • Städtebauförderung von Bund Ländern und Gemeinden
  • Stadt Jüterbog
  • Museumsförderung
  • Europäische Union, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes

 

in Verbindung mit:

  • dem Land Brandenburg, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
  • der LAG, Lokale Aktionsgruppe Rund um die Flaeming-Skate
  • die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
  • dem Land Brandenburg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung, Kultur
  • dem Landkreis Teltow-Fläming
  • der Stadt Jüterbog
  • die Bundestagsfraktion Die LINKE

 

Projektplanung:

  • Herzberg, Weber, Mauruschat – Architekten ARGE, Hegelallee 18a, 14467 Potsdam

TGA

  • Hacon Interplan GmbH, Wilhelm Liebknecht Str. 1, 03238 Finsterwalde

 

Tragwerksplanung

  • 2b Planungsgesellschaft mbH, Am Sandwerder 1, 14109 Berlin

 

Energieberatung

  • Roswag Architekten GvAmbH, Schlesische Straße 26, 10997 Berlin

 

Museumsplanung

  • Bodo-Michael Baumunk, Berlin
  • Stefan Haslbeck – Ausstellungsprojekte München
  • Kulturamt der Stadt Jüterbog

Foto zur Meldung: Beginn der Baumaßnahme in der Neuen Abtei Kloster Zinna
Foto: Entnahme der ersten Bodenfliese

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 025 „Am Holländer“ der Stadt Jüterbog

(26. 10. 2021)

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 025 „Am Holländer“ erfolgt in der Zeit vom 28. Oktober 2021 bis einschließlich 26. November 2021 in der Bürgerinformation (Erdgeschoss im Rathaus) der Stadt Jüterbog, Markt 21, 14913 Jüterbog.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Neuherstellung Geh- und Radweg am Sportplatz am Rohrteich

(12. 10. 2021)

Vom 18.10.-12.11.2021 wird der Geh-und Radweg am Sportplatz am Rohrteich neu hergestellt.
Für die Dauer der Baumaßnahme wird der gesamte Geh-und Radweg auf einer Länge von 250m voll gesperrt.
Das Parken von Autos ist hier während der Sperrung nicht möglich. Bitte benutzen Sie den Parkplatz am Blanken Teich gegenüber, Einfahrt an der Tränke.
Der Zugang zum Sportplatz erfolgt in dieser Zeit über die Toreinfahrt für Wirtschaftsfahrzeuge.

Sanierung des Oberbaues Neuheimer Weg 1.BA vom 11.10. bis 29.10.2021

(22. 09. 2021)

Der Oberbau des Neuheimer Weges von der Königlich Preußischen Militäreisenbahn bis zur Anbindung Bülowstr., ist in einem sehr schlechten Zustand:

 

Die gesamte zu sanierende Strecke beläuft sich auf 720 m.

 

1.BA  Station 185,0 m bis 525,0 m = 340 m

2.BA  Station 0,0 m bis 185,0 m     = 185 m

3.BA  Station 525,0 m bis 720,0 m = 195 m

 

Der am stärksten beschädigte Abschnitt ist der 1.BA und konnte noch kurzfristig in diesem Jahr zur Ausführung gebracht werden, beschlossen durch den Hauptausschuss.

 

Die Ausführung der Sanierungsarbeiten wird unter Vollsperrung durchgeführt, das heißt die Befahrung des Neuheimer Weges ist für 2 Wochen voll gesperrt ( Herbstferien ) und für eine Woche mit halbseitiger Einengung. Die Umleitung entnehmen Sie bitte der Beschilderung, für den Busverkehr wenden Sie sich bitte an den VTF.

 

Umleitungsplan

Foto zur Meldung: Sanierung des Oberbaues Neuheimer Weg 1.BA vom 11.10. bis 29.10.2021
Foto: Sanierung des Oberbaues Neuheimer Weg 1.BA vom 11.10. bis 29.10.2021

Sanierung der Lindenstraße kann erst im März 2022 beginnen

(15. 09. 2021)

Mit dem zweiten Bauabschnitt zur Sanierung der Lindenstraße in Jüterbog II, der den gesamten Straßenverlauf bis zur Einmündung Brückenstraße umfasst, kann voraussichtlich erst im März 2022 und nicht, wie ursprünglich geplant, im September 2021 begonnen werden. Grund hierfür sind notwendige Vorbereitungen der Baustelle durch die Medienträger, die erst in diesem Herbst stattfinden können. So müssen sowohl neue Telefonleitungen unter die Erde gebracht als auch die Stromleitungen im Kreuzungsbereich Weßlaustraße umverlegt werden, bevor die Sanierungsarbeiten beginnen können.

„Zur Anliegerversammlung im Juni hatten wir noch einen anderen Informationsstand, was den Zeitplan und das Ausmaß der vorbereitenden Arbeiten anbelangt. Die Verzögerung ist ärgerlich, aber wir können die Zeit nutzen, um mit allen Grundstückseigentümern offene Fragen zu den Hausanschlüssen zu klären. Außerdem vermeiden wir dadurch eine Winterbaustelle, was die Dauer der Bauarbeiten verkürzt und zu einer geringeren Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner führt“, so Bauamtsleiterin Kira Wenngatz.

Quartiersmanagerin Alexandra Valentin fügt hinzu: „Wir halten die Bewohnerinnen und Bewohner von Jüterbog II weiter auf dem Laufenden. Ob über Facebook, in der Stadtteilzeitung oder persönlich während der Sprechstunde jeden Mittwoch im Stadtteiltreff. Hier hängen übrigens auch die aktuellen Planungsunterlagen zur Lindenstraße aus.“

Die Bauleistungen sollen nun im November 2021 ausgeschrieben werden, sodass die langersehnte Sanierung Ende März 2022 beginnen kann. Sobald eine Baufirma gefunden wurde, werden die Anwohnerinnen und Anwohner in einer Anliegerversammlung über die Einschränkungen während der Bauzeit informiert.

 

Weitere Auskunft geben:

 

Bauamt der Stadt Jüterbog

Frau Silke Göritz

Tel.: 03372 463367

E-Mail:

 

Quartiersmanagement

Frau Alexandra Valentin

Tel: 0331 2899781

E-Mail:

Foto zur Meldung: Sanierung der Lindenstraße kann erst im März 2022 beginnen
Foto: Sanierung der Lindenstraße kann erst im März 2022 beginnen

Aufhebung des Sanierungsgebietes Kloster und Webersiedlung

(24. 06. 2021)

Sehr geehrte*r Eigentümer*in, Sehr geehrte* Bewohner*in,

 

hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass das Sanierungsgebiet „Kloster und Webersiedlung“, in welchem sich Ihr Grundstück befindet, voraussichtlich Ende des Jahres 2021 förmlich aufgehoben wird.

 

Bereits im April 1997 beschloss die Gemeindevertretung Kloster Zinna die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Kloster und Webersiedlung“.
Damit war u.a. die Möglichkeit gegeben, Städtebaufördermittel in Anspruch zu nehmen und in das Gebiet zu investieren. Viele Gebäude in städtischer sowie privater Hand konnten damit teilsaniert oder saniert werden.  Auch die Sanierung und der Ausbau der örtlichen öffentlichen Straßen, Wege, Plätze und Freiflächen konnte damit realisiert werden.

 

Noch in diesem Jahr werden das Sanierungsgebiet und damit die Sanierungssatzung nun voraussichtlich aufgehoben. Dies bedeutet, dass die Sanierungsvermerke aus dem Grundbuch der jeweiligen Grundstücke im Geltungsbereich gelöscht werden und damit weder Städtebaufördermittel zur Sanierung eingesetzt werden können, noch besondere städtebauliche Regelungen im Gebiet gelten. Damit entfällt für die Eigentümer*innen der Grundstücke auch die Pflicht zur Einholung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung nach § 144 Baugesetzbuch (kurz: BauGB) in aktueller Fassung.

 

Zu beachten ist jedoch, dass die Satzung der Stadt Jüterbog zur Gestaltung der Webersiedlung Kloster Zinna (kurz: Gestaltungssatzung Kloster Zinna) in aktueller Fassung weiterhin gültig bleiben wird.
Das bedeutet, dass die Eigentümer*innen der Grundstücke im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung Kloster Zinna auch künftig alle baugenehmigungsfreien baulichen Anlagen, die äußere Gestalt eines Gebäudes, Werbeanlagen und Einfriedungen betreffend bei der Stadt Jüterbog beantragen müssen. Darüber hinaus gelten auch die Genehmigungspflichten und Regelungen des Denkmalschutzes über die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Teltow-Fläming nach Brandenburgischem Denkmalschutzgesetz (kurz: BgDSchG) in aktueller Fassung weiter.

 

Mit diesem Schreiben möchten wir Sie nun darauf hinweisen, dass in den kommenden Monaten, oder wenigstens solange die Sanierungssatzung in der „Kloster und Webersiedlung“ noch gilt, letztmalig für Eigentümer*innen die Möglichkeit besteht, von den erhöhten steuerlichen Abschreibungen nach Einkommenssteuergesetz (kurz: EStG) sowie einer Förderung der Investitions- und Landesbank (kurz: ILB) zu profitieren.


So bietet das EStG nach §§ 7h, 10f und 11a die Option, für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Kloster- und Webersiedlung“ Anträge auf erhöhte steuerliche Abschreibungen zu stellen.
Voraussetzung ist aber grundsätzlich, dass vor Beginn der jeweiligen Baumaßnahmen eine vertragliche Vereinbarung mit der Stadt abgeschlossen wird. Eine rückwirkende Möglichkeit zur Anerkennung besteht leider nicht.
Ihr*e Steuerberater*in kann Sie hierzu beraten.

 

Eine steuerliche Absetzung nach § 7i EStG für Eigentümer*innen von Einzeldenkmalen ist auch nach Aufhebung der Sanierungssatzung weiterhin möglich. Eigentümer*innen eines Denkmals haben mitunter erhöhte Instandsetzungskosten, da sie besondere Materialien oder Techniken anwenden müssen. Dieser Mehrkostenaufwand und damit einhergehende mögliche steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten können durch das Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung geprüft werden. Die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Teltow-Fläming stellt entsprechende Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt aus.

 

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) fördert in Sanierungsgebieten Modernisierungs- und Instandsetzungsvorhaben wie auch Neubauvorhaben für Wohngebäude. In Abhängigkeit der Objektwirtschaftlichkeit können private Investitionen hierfür durch umfangreiche zinsfreie Darlehen von bis zu 2.500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche unterstützt werden. Je nach Art des Bauvorhabens ist auch ein Zuschuss von 350 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche möglich. Ein Teil der auf diese Weise geförderten Wohnungen unterliegt im Anschluss einer Belegungs- und Mietpreisbindung. Auch der Einbau eines Aufzugs sowie von möglichst barrierefreien Zugängen zu Wohnungen und Mietwohngebäuden werden durch zinsfreie Darlehen unterstützt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass mit dem Bauvorhaben noch nicht begonnen wurde. Die aktuelle Förderrichtlinie der ILB gilt bis zum 31.12.2021.
https://www.ilb.de/de/wohnungsbau/darlehen/mietwohnungsbau-neubau/

 

Sollten Sie also zeitnah bauliche Maßnahmen an Ihrem Gebäude durchführen wollen, zögern Sie nicht, das Bauamt der Stadt Jüterbog oder den beauftragten Sanierungsträger, die DSK GmbH, zu kontaktieren.


Hier können Sie auch alle erforderlichen Formulare oder weitere Informationen erfragen.

 

Ansprechpartnerin bei der Stadt Jüterbog:        
Frau Franziska Kühner                    
Stadtsanierung, Städtebauförderung            
Stadtverwaltung Jüterbog                

Tel.: 03372 463 354                    
E-Mail:                 

 

Ansprechpartnerin bei der DSK GmbH:
Frau Pauline Steinberger
DSK Deutsche Stadt- und
Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Tel.: 030 311 69 74 52
E-Mail:

 


Mit freundlichen Grüßen


    
Arne Raue
Bürgermeister

 

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 041 „Fuchsberge – Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung“ der Stadt Jüterbog

(27. 05. 2021)

Der Entwurf des Bebauungsplans 041 „Fuchsberge - Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung" wird mit Begründung, Schallschutzgutachten, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Maßnahmenkonzept für artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie der Planzeichnung zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats erneut öffentlich ausgelegt.


Die Öffentlichkeit soll hierbei über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Lösung der Neugestaltung des Gebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet werden. Ihr wird dabei Gelegenheit zur Äußerung und Erläuterung gegeben.


Die Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 041 „Fuchsberge - Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung" erfolgt in der Zeit vom 26. Mai 2021 bis einschließlich 28. Juni 2021 in der Bürgerinformation (Erdgeschoss im Rathaus) der Stadt Jüterbog, Markt 21, 14913 Jüterbog nach telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer +49 3372 46 31 17 während der Dienstzeiten:

 

montags          von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
dienstags        von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
mittwochs        von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
donnerstags   von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr
freitags             von 8.00-12.00 Uhr

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

 

 

Vollsperrung Nikolaikirchstraße 26.04.2021

(12. 04. 2021)

Am 26.042021 wird die Nikolaikirchstraße in der Zeit von 7.00 bis 15.00 Uhr vollgesperrt. Grund ist die Trennung des Gas-Hausanschlusses bei Haus Nummer 7.

Foto zur Meldung: Vollsperrung Nikolaikirchstraße 26.04.2021
Foto: Vollsperrung der Nikolaikirchstraße

B102 OD Jüterbog - Nuthebrücke bis OU B101

(25. 03. 2021)

Bekanntmachung der Stadt Jüterbog
Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen


„B 102 OD Jüterbog – Nuthebrücke bis OU B 101“


zwischen


Nuthebrücke / Vorstadt Neumarkt
über den Neumarkt – Herzberger Straße
bis zum Anschluss an die B 101 – Baruther Chaussee

 
Die Planungsunterlagen mit dem Stand der Planfeststellung des Bauvorhabens „B102 OD Jüterbog – Nuthebrücke bis OU B 101“ werden zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Jedermann hat die Möglichkeit die Planungsunterlagen während der Sprechzeiten einzusehen und eventuell eine Stellungnahme dazu abzugeben.  Die Dauer der Auslegung wird angemessen auf 3 Wochen festgelegt.

 

Öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlage
vom 25.03. bis 15.04.2021

 

Für weiterführende Informationen steht Ihnen folgender Link zur Verfügung.

 

Havarie - Straßensperrung B 102

(11. 03. 2021)

UPDATE 11.03.2021

 

Aufgrund der erforderlichen Arbeiten zur Reparatur der Telekomtrassen und der Asphaltarbeiten in der Bundesstraße muss die Sperrung der Treuenbrietzener Straße bis zum 19.3.2021 verlängert werden.


Beim unterirdischen Rohrvortrieb für den Bau der Regenwasserleitung wurde am Dienstag wahrscheinlich ein Kabelstrang der Telekom beschädigt.

 

Um den Umfang des Schadens zu erkunden und weitere Maßnahmen festzulegen, ist es erforderlich, dass die Fahrbahn der Bundesstraße in diesem Bereich geöffnet wird.

 

Zu diesem Zweck wird es notwendig, diesen Bereich der B 102 zwischen der Einmündung Parkstraße  bis einschließlich der Bahnunterführung voll zu sperren.

 

Die Sperrung der B 102 erfolgt vom 4.3.2021 bis zum 12.03.2021. Zur Umfahrung ist der Neuheimer Weg und die Bülowstraße zu nutzen.

 

Der Bürgermeister bittet um Ihr Verständnis. Alle Beteiligten bemühen sich, die Einschränkungen zu minimieren und die Havarie zu beseitigen.

Foto zur Meldung: Havarie - Straßensperrung B 102
Foto: Straßensperrung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 041 „Fuchsberge – Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung“ der Stadt Jüterbog

(17. 02. 2021)

Der Entwurf des Bebauungsplans 041 „Fuchsberge – Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung“ wird mit Begründung, Schallschutzgutachten, artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie der Planzeichnung zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Die Öffentlichkeit soll hierbei über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Lösung der Neugestaltung des Gebiets und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet werden. Ihr wird dabei Gelegenheit zur Äußerung und Erläuterung gegeben.

Die Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 041 „Fuchsberge – Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung“ erfolgt in der Zeit vom 17. Februar 2021 bis einschließlich 31. März 2021  

in der Bürgerinformation (Erdgeschoss im Rathaus) der Stadt Jüterbog, Markt 21, 14913 Jüterbog) nach telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer +49 3372 46 31 17


während der Dienstzeiten:
montags            von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
dienstags          von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
mittwochs         von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
donnerstags     von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr
freitags              von 8.00-12.00 Uhr

 

Weitere Informationen und die Einsicht in die Planunterlagen erhalten Sie hier.

 

Förder- und Spendengelder zur Sanierung der Wandeinfassungen im Museum Kloster Zinna

(27. 01. 2021)

Im Zuge der Sanierung des Museums Kloster Zinna gibt es eine weitere Förderung, die das Sanieren der Wandfassungen im Museum ermöglicht und finanziell absichert. So beabsichtigt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur eine Förderung des Projektes „Sanierung der Wandfassungen, Neue Abtei, Restauratorische Untersuchungen Kloster Zinna“ in Höhe von bis zu 12.000,00 €.  Weitere 7.000 Euro werden von den Spendengeldern „Steine für Kloster Zinna“ verwendet und 1.000 Euro spendet die Bundestagsfraktion Die LINKE, damit die Gesamtmaßnahme von ca. 20.000 Euro durchgeführt werden kann.

Auswirkungen der aktuellen Haushaltsplanung und der derzeitigen finanziellen Lage der Stadt auf die Bauvorhaben der Städtebauförderung

(09. 07. 2020)

Städtebauförderung in Jüterbog: Mittelfristig keine Zuschüsse für private Bauvorhaben

 

Die Stadt Jüterbog muss aufgrund der angespannten Haushaltslage den Einsatz der Eigenmittel im Rahmen der Städtebauförderung reduzieren. Der Fokus bei der Städtebauförderung liegt derzeit in der Realisierung der notwendigsten kommunalen Pflichtaufgaben. Private Bauvorhaben in den Sanierungsgebieten können daher mittelfristig keine Zuwendungen aus der Städtebauförderung erhalten. Stadtverwaltung und Sanierungsträger*innen stehen jedoch allen Vorhabenträger*innen weiterhin beratend/unterstützend zur Seite. Am 24.06.2020 wurde im Rahmen einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Haushalt der Stadt Jüterbog für das Jahr 2020 beschlossen.

 

Der aktuelle Haushaltsplan sieht, trotz der in den vergangenen Jahren bereits erfolgreich umgesetzten Sparmaßnahmen, eine Kreditaufnahme in Höhe von zwei Millionen Euro vor, um dringend erforderliche kommunale Bauvorhaben finanzieren zu können. Da das negative Ergebnis auf eine strukturelle Unterfinanzierung des städtischen Haushalts zurückzuführen ist, stellten der Bürgermeister, Herr Raue, und der Kämmerer, Herr Wolter, in der Stadtverordnetenversammlung klar, dass sich die Stadt auch in den kommenden Jahren in einer angespannten Haushaltslage befinden wird. Nicht absehbar sind zudem die Auswirkungen des Corona-Virus auf die allgemeine Wirtschaft und die damit verbundenen ökonomischen Folgen für den städtischen Haushalt.

 

Als Folge der angespannten Haushaltssituation muss sich die Stadt auf die Realisierung der notwendigsten Pflichtaufgaben konzentrieren. Hierzu zählt insbesondere der Erhalt kommunaler Infrastruktur, allen voran die Modernisierung und der Ausbau von Schulen und die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit im gesamten Stadtgebiet. Andere wichtige kommunale Bauvorhaben und freiwillige Leistungen können in den kommenden Jahren zunächst nicht realisiert werden. So wird sogar die Fortführung der Sanierungen im Bereich der Kindertagesstätten vorerst bis 2023 ausgesetzt. Weiterhin zurückzustellen sind auch Bauvorhaben in den städtischen Sanierungsgebieten und in den weiteren Gebietskulissen der Städtebauförderung, wie den Neubau des Jugendclubs und Stadtteiltreffs in Jüterbog II, den Ankauf des Gebäudes Schulstraße 1 (Pestalozzischule) in der Altstadt, die Sicherung der Wirtschaftsgebäude des Gutes Kaltenhausen oder der Ausbau des Webermuseums (Berliner Straße 72) in Kloster Zinna.

 

Im Rahmen der Städtebauförderung erhält die Stadt jährlich Zuwendungen des Bundes und des Landes Brandenburg. Der inhaltliche Fokus der Förderung lag in den vergangenen Jahrzehnten in der denkmalgerechten Sanierung des öffentlichen Raumes sowie stadtbildprägender Gebäude und Bauwerke in der historischen Altstadt, den mittelalterlichen Vorstädten sowie des Ortsteils Kloster Zinna. Hand in Hand mit privat finanzierten Bauvorhaben konnte in den zentralen Lagen die Vielfalt an Nutzungen, welche die Stadt heute für alle Bewohner*innen so lebenswert machen, erfolgreich erhalten und flächendeckend dem strukturellen Leerstand entgegengewirkt werden.

 

Die jährlichen Zuwendungen aus der Städtebauförderung müssen jedoch je nach Fördergebiet zu einem gewissen Prozentsatz durch Eigenmittel aus dem städtischen Haushalt komplementiert werden. Für die kommenden Jahre sieht die Haushaltsplanung auch in dieser Position finanzielle Einschnitte vor. Darüber hinaus benötigt die Stadt aktuell alle verfügbaren Fördermittel, um dringliche kommunale Bauvorhaben wie beispielsweise die Sanierung der Wiesenoberschule und der Grundschulen, die energetische Sanierung des Klostermuseums und der Ausbau der Nebenanlagen der Bundesstraße B 102 zu finanzieren. Aus diesen Gründen können private Bauvorhaben in den Sanierungsgebieten mittelfristig nicht mit Zuwendungen aus der Städtebauförderung unterstützt werden.

 

Die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung sowie die Sanierungsträger*innen stehen aber weiterhin allen Eigentümer*innen und Kaufinteressenten als Ansprechpartner*innen zur Verfügung. Neben der fachlichen Beratung im Vorlauf eines Grundstücksgeschäfts oder Bauvorhabens können Sie sich auch über alternative Förderungsmöglichkeiten wie etwa der KfW und der ILB sowie über ggf. mögliche steuerliche Vorteile informieren. Auch wenn der finanzielle Gürtel aktuell und mittelfristig sehr eng geschnürt ist, so wird die Stadt Jüterbog im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiterhin aktiv die Ziele der Städtebauförderung in den Gebietskulissen verfolgen.

 

Zur Veröffentlichung. Honorarfrei. Belegexemplar oder Hinweis erbeten.

Anzahl der Zeichen: 3.958 (ohne Leerzeichen und Überschrift)
Anzahl der Wörter: 564 (ohne Überschrift)

 

Ansprechpartner für die Sanierungsgebiete „Altstadt“, „Kloster- und Webersiedlung“ sowie die Gebietskulisse „Kloster Zinna und Gut Kaltenhausen“:

 

DSK-BIG

Herr Lukas Bamberger

Telefon: 030 3116 974 51
E-Mail:

 

Ansprechpartnerin für das Sanierungsgebiet „Mittelalterliche Vorstädte und Wallanlage“:

 

Bruckbauer & Hennen GmbH

Frau Anja Bruckbauer

Telefon: 033 72 444 6933

E-Mail:

 

Ansprechpartnerin für die Gebietskulisse „Jüterbog II“:

 

B.B.S.M. mbH 

Frau Alexandra Valentin

Telefon: 0331. 28 997 81

E-Mail: ">

 

Pressekontakte:
Stadt Jüterbog
Stadtmarketing, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Frau Kathrin Burghardt

Telefon: 033 72 463 108
E-Mail:

 

Stadt Jüterbog
Bauamt, Stadtsanierung, Städtebauförderung
Frau Franziska Kühner
Telefon: 033 72 463 354
E-Mail:

Verkehrsfreigabe Waldauer Weg

(01. 07. 2020)

Ein Jahr, ein Monat und elf Tage war der Waldauer Weg gesperrt. Heute war die vorzeitige Verkehrsfreigabe Waldauer Weg mit Landrätin Frau Wehlan, Kämmerer vom Landkreis Herr Ferdinand, Bürgermeister Herrn Raue und vom WAZ Jüterbog Fläming Frau Schuhmacher als Vertreter der Gemeinschaftsmaßnahme  K 7210.

 

Erneuerung Kreisstraße 7210
Ortsdurchfahrt Jüterbog, Waldauer Weg
Freigabe: 1. Juli 2020, 10 Uhr, Waldauer Weg Jüterbog

 

Ausgangssituation:

  • desolate Fahrbahn
  • befestigte Gehweganlagen in einem sehr schlechten Zustand
  • unebene Oberfläche
  • unterschiedliche Materialien
  • Dachentwässerung der Wohnhäuser teilweise offen über den Gehweg in Richtung Fahrbahn = Sicherheitsrisiko für die Fußgänger
  • Wartebereiche der vorhandenen Bushaltestellen zum Teil nicht befestigt, ungenügender Auftritt
  • grundsätzlich keine Niederschlagsentwässerungsanlagen

 

Vorbereitung:

  • Entscheidung für grundhaften Ausbau

  • gleichzeitige Erneuerung der Trink- und Abwasseranlagen

  • Vereinbarung: Gemeinschaftsmaßnahme des Landkreises Teltow-Fläming, der Stadt Jüterbog und des Wasser- und Abwasserzweckverbands Jüterbog-Fläming (WAZ)

 

Umfang der Baumaßnahme:

  • von Ortseingangsschild aus Richtung Bochow kommend und bis Einmündung Dennewitzer Straße/Waldauer Weg
  • Ausbaulänge: ca. 765 Meter
  • Breite Fahrbahn: 6,50 Meter
  • Breite Parkstreifen im zweiten Abschnitt: 2 Meter
  • Breite Gehweg auf der südlichen und nördlichen Seite: mind. 1,75 Meter
  • Straßenentwässerung: über Dachprofil mit einem Quergefälle von 2,5 Prozent in seit-liche Pflasterrinnen aus Naturmaterialien (Breite: 0,32 Meter)
  • Schmutzwasserkanalisation und Trinkwasserleitungen neu hergestellt

 

Zeitraum der Baumaßnahme:

  • Baubeginn: 20. Mai 2019
  • Bauende: 31. August 2020 (Vertrag)
     

Beteiligte und Kosten:

  • Bruttoangebotssumme: 2.351.304,83 Euro
  • Landkreis TF: 1.027.211,24 Euro
  • Stadt Jüterbog: 797.709,54 Euro (Aus dem Fördermittelprogramm des Landes Brandenburg: Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhälnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg, flossen zusätzliche Mittel in Höhe von 371000 €. Die weggefallenen Straßenausbaubeiträge werden gemäß der aktuellen Gesetzgebung durch das Land kompensiert.
  • Wasser- und Abwasserzweckverband Jüterbog (WAZ): 526.384,04 Euro

 

Baufirma:
STRABAB AG, Direktion Nord-Ost Bereich Lausitz, Gruppe Senftenberg, 01968 Senftenberg

  • Bauleiter: Rayk Albrecht
  • Polier: Armin Eulitz

Foto zur Meldung: Verkehrsfreigabe Waldauer Weg
Foto: Verkehrsfreigabe Waldauer Weg

Richtfest an der Wiesenschule

(25. 06. 2020)

Am 24.06.2020, 14.00 Uhr war es endlich so weit, nach einem Jahr Bauzeit konnte das Richtfest gefeiert werden.

 

Das Gebäude stammt aus den 1930er Jahren (umbaute Fläche: 1474 m²).

Etwa 250 SchülerInnen aus 45 Dörfern und der Stadt Jüterbog gehen hier zur Schule.

 

  • Projekt aus der AG „Niederer Fläming“ (Zusammenschluss mit Dahme/Mark in 2011) zur Nutzung von Städtebaufördermitteln aus dem Programm „Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit“: Wiesenschule Jüterbog war von Beginn an eine wesentliche Maßnahme in der AG

 

  • Problemlagen waren: Sanierungsstau (insbesondere hinsichtlich der Sanitäranlagen und des Brandschutzes), steigende Schülerzahlen und neue pädagogische Ansätze (Inklusion und Barrierefreiheit)

 

  • 2016: Machbarkeitsstudie in drei Varianten/ Im Ergebnis war klar, dass die Stadt Jüterbog die kostenintensive Maßnahme nicht alleine umsetzen kann

 

  • Gesamtkosten von etwa 8,9 Mio. EURO 

 

  • Zusätzlicher Fördermittelbedarf/ Kombination von drei Fördermitteltöpfen: Kommunalen Infrastrukturprogramm (KIP-Richtlinie) vom Land Brandenburg Städtebaufördermittel (KLS) und LEADER: Mittel der europäischen Union (LAG „Rund um die Fläming-Skate“)

 

  • Erster Spatenstich: vor etwa einem Jahr (17.Juni 2020)

 

  • Zeitraum der Bautätigkeiten voraussichtlich von Juni 2019 bis Juli 2021

 

  • Ausweichquartier: Pestalozzi-Schule Investition auch ca. 900.00,00 € vorab

 

  • Generalplaner: Architektenteam Lehmann + Lieschke, Bauleiter Herr Sloty

Foto zur Meldung: Richtfest an der Wiesenschule
Foto: Richtfest am 24.06.2020

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf BP 030 Südliche Wallanlagen

(22. 06. 2020)

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 030 „Südliche Wallanlagen“ der Stadt Jüterbog


Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung billigt den vorliegenden Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 030 „Südliche Wallanlagen“ der Stadt Jüterbog gemäß Beschluss-Nr. 2020/0086 vom 25.02.2020, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 1) und der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2).
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, auf der Grundlage des abgestimmten Vorentwurfes die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch einschließlich der Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch durchzuführen.

 

Plangebiet

 

 

Plangebiet Südliche Wallanlagen

 

Abbildung 1: Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 030 "Südliche Wallanlagen (© GeoBasis-DE/LGB 2019)

 

Für das Gebiet „Südliche Wallanlagen“ der Stadt Jüterbog wird ein Bebauungsplan gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 9 Baugesetzbuch im Standardverfahren mit Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch für die Belange des Umweltschutzes aufgestellt gemäß Beschluss-Nr. 2020/0069 vom 29. Januar 2020. Der Beschluss ist im Amtsblatt für die Stadt Jüterbog am 18. Februar 2020 öffentlich bekannt gemacht worden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 030 „Südliche Wallanlage“ der Stadt Jüterbog hat eine Größe von ca. 5,4 ha. Das Plangebiet ist in der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 dargestellt und wird wie folgt abgegrenzt:

 

  • im Norden  ab der Einmündung des Fossato di Vico Weges (befestigter Fuß- und Radweg) durch die südliche Grenze des Gehweges der Straße Am Dammtor (B 102) in östliche Richtung bis an die westlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Heilig Geist Platz 2, 4 und 6, weiter fortführend entlang der östlichen Grenze der Stadtmauer und der westlichen bzw. südlichen Grenze der Straße Hinter der Mauer bis in Höhe der südlichen Grundstücksgrenze des Grundstückes Vorstadt Neumarkt 2, in östlicher Richtung weiterführend entlang der südlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Vorstadt Neumarkt 2 und 4 bis zur östlichen Grenze des Südhags (unbefestigter Weg);
  • im Osten     durch die östliche Grenze des Südhags;
  • im Süden    weiterführend in westliche Richtung durch die südliche Grenze des Südhags - im Bereich des Sportplatzes darüber hinausgehend entlang dessen südliche Grundstücksgrenze – bis an den Fossato di Vico Weg, der aus südliche Richtung kommend zur Straße Am Dammtor führt;
  • im Westen     entlang der westlichen Grenze des Fossato di Vico Weges bis zur südlichen Grenze des Gehweges der Straße Am Dammtor.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 030 „Südliche Wallanlage“ wird zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB in der unten angegebenen Frist öffentlich ausgelegt.


Die Öffentlichkeit soll hierbei über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Lösung die für die Neugestaltung die für das Gebiet und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet werden. Ihr wird dabei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.


Die Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 030 „Südliche Wallanlage“ erfolgt in der Zeit vom 03.06.2020 bis einschließlich 04.07.2020

in der Bürgerinformation (Erdgeschoss im Rathaus) der Stadt Jüterbog, Markt 21, 14913 Jüterbog nach telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer +49 3372 46 31 17.


während der Dienstzeiten:

montags                von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr

dienstags              von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr

mittwochs             von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr

donnerstags         von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr

freitags                  von 8.00-12.00 Uhr

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 030 „Südliche Wallanlagen“ liegt mit folgenden Unterlagen

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.


Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse: https://www.jueterbog.eu/seite/197042/bauleitplanung.html eingestellt. Zusätzlich können die Unterlagen über das Landesportal: http://blp.brandenburg.de eingesehen werden.


Während der Auslegungsfrist können von jedermann die Planungsunterlagen eingesehen und Stellungnahmen schriftlich bei der Stadtverwaltung Jüterbog vorgebracht werden. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist hierbei ausgeschlossen. Die Abgabe von Stellungnahmen in elektronischer Form können an gerichtet werden.


Die oben genannten Formen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind gleichermaßen für die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen offen.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgemäß abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Südliche Wallanlage“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.


Rechtsgrundlagen:

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)


Jüterbog, den 02.06.2020

 

 

Information:

 

 

 

Ort: 

Herr Zetzmann, Zimmer 104
Tel.: 033 72 - 463 369
E-Mail:

 

Bauamt der Stadtverwaltung Jüterbog
Mönchenkirchplatz 1
14913 Jüterbog

Waldauer Weg - K7210 Ortsdurchfahrt Jüterbog

(11. 06. 2020)

Im Moment wird der dritte Bauabschnitt 20.04.2020 bis 31.08.2020 (3.BA) bearbeitet.

 

Der Bürgermeister freut sich, dass die aktuellen Arbeiten nach Plan laufen. In dieser Woche  (KW 24) werden die Asphaltarbeiten abgeschlossen. Die Straßenbeleuchtungsanlage ist ebenfalls fertig. Pflasterarbeiten sind in den Nebenbereichen noch abzuschließen. Ansprechpartner für die Baustelle der Kreisstraße ist Herr Thiele beim Infrastrukturmanagement.

 

Sachgebietsleiter

Herr J. Thiele

(03371) 608-4550

 

UMLEITUNG: über B102, Bochow, Oehna, Rohrbeck

[Aktuelle Baumaßnahmen im Stadtgebiet]

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf BP030 Südliche Wallanlagen

(09. 06. 2020)

Die Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 030 „Südliche Wallanlage“ erfolgt in der Zeit vom 03.06.2020 bis einschließlich 04.07.2020

in der Bürgerinformation (Erdgeschoss im Rathaus) der Stadt Jüterbog, Markt 21, 14913 Jüterbog nach telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer +49 3372 46 31 17.

 

Sie können sich auch online unter folgendem Link über die derzeitge Planung informieren.

Ankündigung von Vollsperrungen wegen Instandsetzungsarbeiten L 81/L 812 - Dennewitz, Niedergörsdorf, Kaltenborn

(02. 06. 2020)

L81 und L812 Sanierung der Umleitungsstrecke

 

Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg hat die Erhaltungsmaßnahme der Landesstraße L81 und L812 an die Firma Eurovia / Schönewalde vergeben. 

 

Die Arbeiten werden am 08.06.2020 beginnen und zum 31.08.2020 enden.

 

Die genauen Bauzeiten werden kurzfristig bekanntgegeben. Bitte die örtlichen Hinweisschilder beachten.

 

Das Bauvorhaben umfasst 3 Baubereiche:

 

1. Bauabschnitt L81 Dennewitz bis Bahnunterführung in Richtung Rohrbeck

Die Umleitung erfolgt über Rohrbeck-Oehna-Gölsdorf nach Niedergörsdorf.

 

2. Bauabschnitt L812 Niedergörsdorf - Wölmsdorf

 

Die innerörtliche Umleitung erfolgt von Wölmsdorf über Nidergörsdorf Bahnhof. Der Ortskern Niedergörsdorf ist nur über Neues Lager zu erreichen.

 

3. Bauabschnitt L812 OD Kaltenborn

 

Die Umleitung nach Dalichow erfolgt über Neues Lager-Niedergörsdorf-Görlsdorf-Seehausen und Blönsdorf.

 

Die Deckenerneuerung der einzelnen Bauabschnitte erfolgt unter Vollsperrung.

 

Die Umleitungen werden ausgeschildert.

 

Alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner werden um erhöhte Aufmerksamkeit sowie um Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit gebeten.

[Landesbetrieb Straßenwesen]

Foto zur Meldung: Ankündigung von Vollsperrungen wegen Instandsetzungsarbeiten L 81/L 812  - Dennewitz, Niedergörsdorf, Kaltenborn
Foto: Ankündigung von Vollsperrungen wegen Instandsetzungsarbeiten L 81/L 812 - Dennewitz, Niedergörsdorf, Kaltenborn

B 102 - Große Straße/Pferdestraße freigegeben

(17. 04. 2020)

Die Arbeiten an der Straßenbaustelle der B 102 in der Innenstadt sind soweit vorangeschritten, dass der Verkehr ab dem kommenden Montag, den 20.04.2020 wieder über die Große Straße und die Pferdestraße rollen darf. Die Straßen werden für den Verkehr freigegeben. Die restlichen Arbeiten in den Seitenbereichen werden mit geringen Einschränkungen des Verkehrs fertiggestellt. Die Verkehrsführungen in den Seitenstraßen werden wieder wie vor dem Beginn der Arbeiten an der Bundesstraße eingerichtet. Der Karnipp wird wieder Einbahnstraße und die Möchenstraße ist wieder durchgängig befahrbar.

 

Knotenpunkt Bülowstraße

(17. 04. 2020)

Die Baustelle des Landesbetriebes auf der B 102 am Knotenpunkt Bülowstraße wird planmäßig zum 17.04.2020 fertig gestellt und die weiträumige Umleitung wieder aufgehoben.

Deckensanierung der Fahrbahn in den Straßen Galgenberg und Fröhdener Siedlung

(17. 04. 2020)

Die Stadt Jüterbog beabsichtigt in der Zeit vom 21.04.2020 bis 29.04.2020 eine Deckensanierung der Fahrbahnen in den Straßen Galgenberg und Fröhdener Siedlung durchzuführen. Die Arbeiten werden abschnittsweise, halbseitig ausgeführt. Der Straßenverkehr wird mit einer Baustellenampel geregelt.

Workshop zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan sowie Teil-Flächennutzungsplan "Windenergie"

(06. 02. 2020)
06.02.2020 um 18:00 Uhr

 

Die Workshops werden als öffentliche Versammlungen (Einwohnerversammlungen im Sinne des § 3 der Einwohnerbeteiligungssatzung) durchgeführt, in denen seitens der Planungsbüros der Vorentwurf in einer kurzen Präsentation der Öffentlichkeit vorgestellt wird.

  • Hierbei wird der Vorentwurf auch im Veranstaltungsraum ausgehängt und kann während der Veranstaltung eingesehen werden.
  • Dabei erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung der Stadt Jüterbog und der Ortsteile in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren.
  • Daran anschließend wird die Öffentlichkeit in den Workshops Gelegenheit haben, verschiedene Stadtentwicklungsthemen selbst zu erarbeiten, sich zu ihren Nutzungsideen und Bedürfnissen für die Grundstücke zu äußern, die Flächennutzungsplanung fachlich zu erörtern und ihre weiteren Hinweise der Stadt Jüterbog mit auf den Weg zu geben.

Änderung des bisher geplanten Bauablaufes beim Bauvorhaben Waldauer Weg

(30. 09. 2019)

Änderung des bisher geplanten Bauablaufes beim Bauvorhaben  K 7210 Waldauer Weg in Jüterbog:

 

Es wird nicht direkt anschließend, an den bereits begonnen Abschnitt (1.BA), weiter gebaut, sondern im Bereich vom Fossato de Vico Weg bis zum Ortsausgang in Richtung Bochow (3.BA). 

 

Mit dem Herausfräsen des Asphaltes in diesem Bereich wird am Montag, den 30.09.2019 begonnen.
 

Gründe:

  • die Arbeiten in diesem Bereich (3.BA) können parallel und unabhängig zum 1.BA, wo noch Pflasterarbeiten zu erledigen sind, begonnen werden. Damit wird die Bauzeit optimiert.
  • Im Bereich zwischen der Zufahrt Rettungswache bis Fossato de Vico Weg (2.BA) wird dadurch nicht in den Wintermonaten gebaut. So können witterungsbedingte Verzögerungen mit längerer Bauzeit und längeren Beeinträchtigen der Anwohner dieses Bereiches vermieden werden.

 

Ausstellungseröffnung: „Die CKW-Anlage in Neues Lager – 15 Jahre rund um die Uhr in Betrieb“

(06. 06. 2019)

12. Juni - 15. September
 
Eröffnung am 12. Juni um 13.00 Uhr
Kulturquartier Mönchenkloster, Mönchenkirchplatz 4, 14913 Jüterbog

[Nähere Informationen zum Konversionssommer 2019]

[Nähere Informationen zur Ausstellung]

Foto zur Meldung: Ausstellungseröffnung: „Die CKW-Anlage in Neues Lager – 15 Jahre rund um die Uhr in Betrieb“
Foto: Grundwassersanierungsanlage in Neues Lager

Ausstellungseröffnung zum Wettbewerb „Vorstadt Damm“ (Schaustelle Stadtkern)

(03. 05. 2019)

Im Wettstreit der Ideen sollten Entwicklungsmöglichkeiten für die „Vorstadt Damm“ entstehen, die moderne Wohnraumangebote schaffen, aber gleichzeitig die historisch gewachsene Stadtstruktur bewahren. In einer Ausstellung vom 11. Mai 2019 bis zum 3. Juni 2019 werden alle eingereichten Wettbewerbsbeiträge der Architekten und Landschaftsplaner gezeigt.


Am 11.05.2019, um 11 Uhr wird die Ausstellung durch den Vorsitzenden der Jury, Prof. Heinz Nagler, im Kulturquartier Mönchenkloster - Empore der Bibliothek - eröffnet. Er wird die Vorstellung des Wettbewerbsverfahrens vornehmen, die Entscheidung der Jury erläutern und die Preisträger ehren.

Foto zur Meldung: Ausstellungseröffnung zum Wettbewerb „Vorstadt Damm“ (Schaustelle Stadtkern)
Foto: Ausstellung Vorstadt Damm

Mitmachen beim Entscheidungsgremium des Verfügungsfonds!

(15. 02. 2019)
Mit dem Ziel privates Engagement von beispielsweise Händlern, Gewerbetreibenden und Immobilieneigentümern zu aktivieren und zu bündeln, hat die Stadt Jüterbog erneut den Verfügungsfonds eingerichtet.
Mit dem Verfügungsfonds können zusätzliche Maßnahmen finanziert werden, die das von der Stadt vorgesehene Erneuerungskonzept ergänzen. Dafür sollen Maßnahmen in Trägerschaft privater Akteure initiiert werden.
Grundsätzlich gilt, dass die Städtebauförderung höchstens 50 % der Ausgaben finanziert und Private mindestens 50 % finanzieren.
Die Städtebaufördermittel können für Investitionen und investitionsvorbereitende Maßnahmen, wie beispielsweise Umsetzung von Lichtkonzepten, Aufstellung von Leit- und Beschilderungssystemen, Grün- und Blumengestaltung, Aufstellen von Verweilmöglichkeiten oder für nichtinvestive Maßnahmen, z.B. Serviceoffensiven, Quartiershausmeister, Broschüren, Flyer und Marketingaktionen, eingesetzt werden.
Projekte und Aktionen, die durch den Verfügungsfonds gefördert werden, sind inhaltlich an die Ziele und räumlich an die Geltungsbereiche der Sanierungsgebiete „Altstadt“ und „Mittelalterliche Vorstädte und Wallanlage“ sowie der Gebietskulissen „Klosteranlage und Gut Kaltenhausen“ und „Jüterbog II“ auszurichten.
 
Die Vergabe der Mittel wird durch ein lokales Gremium organisiert.
Das Entscheidungsgremium entscheidet über und legitimiert die Mittelfreigabe aus dem  Verfügungsfonds. Darüber hinaus unterstützt das Entscheidungsgremium die Stadt bei der Einwerbung von Mitteln Dritter (Sponsoring) für den Verfügungsfonds.
Es setzt sich aus einer ungeraden Anzahl an ortsansässigen Vertreter*innen aus Wirtschaft, der Stadtverordnetenversammlung, sozio-kulturellen Träger*innen, Bildungseinrichtungen, Vereinen, der Bürgerschaft, der Zivilgesellschaft, der Stadtverwaltung und der Sanierungsträger bzw. Gebietsbeauftragten zusammen. Das Gremium soll einen Querschnitt der Interessen möglichst aller Akteure in der Stadt abbilden. Um kurzfristig handlungsfähig zu sein, soll das Gremium maximal 7 Mitglieder haben. Vertreter*innen der Stadtverordnetenversammlung, der Stadtverwaltung, der Sanierungsträgerinnen und Gebietsbeauftragten sollen soweit möglich maximal 2 Mitglieder stellen.
Die Mitglieder werden bei Aufstellung des Gremiums durch die Stadtverordnetenversammlung bestätigt. Die Mitglieder sollten möglichst nicht innerhalb eines Kalenderjahres wechseln, um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten. Bei Ausscheiden eines Mitglieds ist, soweit möglich, eine umgehende Nachbesetzung anzustreben. 
Der Tagungszeitraum des Gremiums soll in einem vierteljährlichen Rhythmus stattfinden. In Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden.
Das Gremium berücksichtigt bei seinen Entscheidungen die Ziele der Stadtentwicklung der Stadt Jüterbog.
 
Bitte melden Sie sich im Bauamt der Stadt Jüterbog (Tel: 03372 463 301 oder Email: bauamt@jueterbog.de), wenn Sie Interesse haben im Gremium mitzuwirken.
 
Die Richtlinie der Stadt Jüterbog zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Projektfonds / Verfügungsfonds  finden Sie auf der Internetseite der Stadt Jüterbog unter  »Stadtplanung »Verfügungsfonds bzw. über unten angegebenen Link. 

[Verfügungsfonds der Stadt Jüterbog]

Um- und Ausbau sowie energetische Sanierung der Wiesenoberschule Jüterbog

(14. 02. 2019)
Nachdem nun mit Datum vom 16.01.2019 die lang ersehnte Baugenehmigung für den Um- und Ausbau  sowie die  energetische Sanierung des Gebäudes der Wiesenoberschule in der Stadt eingegangen ist, soll nun ab dem 20.06.2019, mit Beginn der Sommerferien, mit den Bauarbeiten begonnen werden.
Die Fertigstellung der umfassenden Baumaßnahme ist bis zum Sommer  2021 geplant, so dass zum Schuljahr 2021/2022  der Unterricht im komplett sanierten Schulgebäude aufgenommen werden soll.
 
An dieser Stelle werden alle erforderlichen Bauleistungen, die im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen vergeben werden, gemäß §12 VOB/B  bekanntgemacht.
 
Mit dem untenstehenden Link können Interessenten sich in den Vergabemarktplatz einloggen, und so alle zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen erhalten.
Sie erhalten dort auch die Informationen zu erforderlichen Kontakten sowie zu den einzuhaltenden Fristen für das Vergabeverfahren.
 
Wir wollen einen fairen Wettbewerb gemäß den geltenden Vorschriften durchführen und freuen uns auf Ihre aussagekräftigen und ernstgemeinten Angebote mit dem Ziel eine moderne und für die Ausbildung in Jüterbog attraktive Oberschule zu erhalten.

[weitere Informationen]

Konversionssommer 2018

(13. 06. 2018)

„KONVERSION - FROM LOST TO WON PLACES“

 

Auch der 21. Konversionssommer bietet das breite Spektrum der Konversion auf. In vielfältigen Veranstaltungen werden Öffentlichkeit und Politik zum Thema informiert. Denn eine erfolgreiche Konversion in Brandenburg leistet bedeutende Beiträge zu einer umwelt- und sozialverträglichen Landesentwicklung und zum Gemeinwohl.

 

Hier finden Sie nähere Infromationen sowie das aktuelle Veranstaltungsprogramm.

[Konversionssommer 2018]

Foto zur Meldung: Konversionssommer 2018
Foto: Konversionssommer 2018

kostenlose Vortragsreihe - Spartipps für Familien

(14. 05. 2018)

Das Leben ist teuer – besonders für Familien mit Kindern. Mit der Vortragsreihe „Auskommen mit dem Einkommen“ bietet die Verbraucherzentrale praktische Tipps zum Geld sparen in allen Lebenslagen – von der Ernährung über Strom und Gas bis zu Versicherungen. Dank der Förderung durch das Familienministerium des Landes ist die Teilnahme an den Vorträgen kostenlos.


Alle Verbraucher, die ihr Haushaltsbudget auf Herz und Nieren prüfen wollen, sind zu folgenden Vorträgen in den Jugendclub Jüterbog II , Bergstraße 3, herzlich eingeladen.


•    16. Mai, 10:00 bis 12:00 Uhr:
Wie behalte ich den Überblick über meine Ausgaben?
Die Teilnehmer verschaffen sich einen Überblick über das eigene Geld: Was kommt regelmäßig rein, welche Ausgaben kann man nicht „wegsparen“ und wo kann gespart werden, ohne dass es zu sehr weh tut?


•    23. Mai, 10:00 bis 13:00 Uhr:
Tipps und Tricks rund um Internet und Telefon
Wie finden Verbraucher einen günstigen Tarif, worauf müssen sie beim Vertragsabschluss achten und wie können sie sich gegen unberechtigte Rechnungen wehren?


•    30. Mai, 10:00 bis 13:00 Uhr:
Günstig einkaufen und gesund ernähren
Mit ein paar einfachen Tipps können Familien günstig einkaufen und kochen – so, dass es schmeckt, gesund und bezahlbar ist.


•    6. Juni, 10:00 bis 12:00 Uhr:
Wie kann ich Strom- und Heizkosten sparen?
Hier können Verbraucher eine ganze Menge Geld sparen – natürlich ohne zu frieren!


•    13. Juni, 10:00 bis 12:00 Uhr:
Konto und Versicherungen
Hier erfahren die Teilnehmer, wie sie zu einem günstigen Girokonto kommen, welche Versicherungen sinnvoll sind und sie sich bei einer Kreditaufnahme nicht über den Tisch ziehen lassen.


Für Rückfragen und Anmeldung steht Ihnen das Quartiersmanagement gerne zur Verfügung.


Quartiersmanagement
Alexandra Valentin und Angela Naundorf
Jugendclub Jüterbog II , Bergstraße 3, 14913 Jüterbog
Mobil: 0177 6905560
E-Mail: soziale-Stadt-jueterbog@bbsm-brandenburg.de
www. http://stadtentwicklung-jueterbog.de

 

Foto zur Meldung: kostenlose Vortragsreihe - Spartipps für Familien
Foto: Plakat - Spartipps für Familien

Ein starkes Logo für eine starke Städtebauförderung

(09. 05. 2018)

Jüterbog kann weit in die Stadtgeschichte zurückblicken. In wenigen deutschen Städten ist die Gegenwart einer bis tief in das Mittelalter hineinreichenden Baukultur und eines solchen stadtgeschichtlichen Erbes noch so erlebbar. Um dieses Erbe stand es zur Wende 1989 nicht gut. Jahrzehntelange Vernachlässigung hatte dazu geführt, dass die Altstadt Jüterbogs zunehmend dem Verfall preisgegeben war. Allein 56 % der Wohnhäuser wiesen erhebliche Mängel hinsichtlich Bauzustand und Ausstattung auf, Straßen und Freiflächen besaßen ungenügende Gestaltungsqualitäten. Dies war vor über 25 Jahren der Ausgangspunkt der Stadtsanierung in Jüterbog und Kloster Zinna.


Seit 1991 fördern der Bund, das Land Brandenburg und die Stadt Jüterbog partnerschaftlich erfolgreich den Städtebau. Die Finanzierung durch Bund, Länder und Gemeinden ist Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung und unterstreicht die Bedeutung der Städtebauförderung als Gemeinschaftswerk. Städtebauförderung besteht aus zeitlich befristeten Gesamtmaßnahmen mit einer Durchführungszeit von mehreren Jahren. Diese Gesamtmaßnahmen setzen sich aus einer Vielzahl von Projekten zusammen, mit denen städtebauliche Ziele in definierten Gebieten (z.B. Sanierungsgebieten) erreicht werden sollen. Konkrete Projekte wie zum Beispiel ortsbildprägende Gebäude, Marktplätze oder Bürgerhäuser, die in den Genuss der Städtebauförderung kommen, veranschaulichen die abstrakten Ziele der städtebaulichen Gesamtmaßnahme.

 

Gemeinsam wurden in vielen baulichen Maßnahmen vielfältigster Art auch in Jüterbog und Kloster Zinna städtebauliche Impulse gesetzt. Mit der Ausweisung von mehreren Fördergebieten in Jüterbog sowie in Kloster Zinna konnte mit der Städtebauförderung und unter dem Vorzeichen der behutsamen Stadterneuerung ein Großteil von stadtbildprägenden Gebäuden, Straßen und Plätzen saniert und gestaltet werden. Projekte wie die Neugestaltung des Marktplatzes in Jüterbog im Jahr 1991 oder des Marktes in Kloster Zinna 1994 bildeten Initialprojekte der Stadterneuerung. Eine Vielzahl weiterer Projekte und bedeutsamen Maßnahmen folgte bzw. werden in den kommenden Jahren realisiert.

 

So haben sich Im Jahr 2011 die Stadt Jüterbog, die Gemeinde Niederer Fläming und das Amt Dahme/Mark zur Arbeitsgemeinschaft „Niederer Fläming“ zusammengeschlossen. Ziel der Kooperation ist die Sicherung der Daseinsvorsorge in der ländlich geprägten Region. Die AG wurde in das  in das Städtebauförderprogramm „Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit“ aufgenommen.


Eine weitere Neuaufnahme im Gebietsbereich der Stadt Jüterbog gab es 2015 mit der Aufnahme der Gebietskulisse „Jüterbog II“ in das Städtebauförderprogramm der Sozialen Stadt.


Um rückblickend und künftig die Stadtentwicklung zu dokumentieren, hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ein einheitliches Erkennungszeichen für alle Kommunen in Form einer Wort-Bild-Marke bereit gestellt.  
Für ausgewählte Baumaßnahmen der bisherigen Stadterneuerung sind und sollen nunmehr durch dauerhafte Tafeln im Straßenbereich und an Gebäuden die Ergebnisse der Stadtsanierung sichtbar kommuniziert  werden. Insbesondere die an Gebäuden angebrachten Tafeln werden das Stadtbild vor der Sanierung durch historische Fotos und Texte bezeugen.

 

Seit Anfang Mai findet man deshalb als Beginn dieser Kennzeichnung an ausgewählten Stellen im Straßenbereich von Jüterbog und Kloster Zinna Tafeln als Zeugnis der Sanierung.
Die Städtebauförderung ist nicht zuletzt auch ein Instrument konkreter Wirtschaftsförderung. Denn es sind vor allem das örtliche Baugewerbe und das Handwerk, die von den Aufträgen profitieren.


Wort-Bild-Tafeln mit dem Logo für die Städtebauförderung haben in diesem Kontext Wiedererkennungswert und  zeigen, dass es sich lohnt sich mit der Städtebauförderung zu identifizieren. Der städtebauliche „Mehrwert“ liegt nach Abschluss der Gesamtmaßnahme, also viele Jahre nach Beginn der Städtebauförderung, nicht immer klar auf der Hand. Zu lang liegen einzelne Baumaßnahmen zurück, zu selbstverständlich erscheint die erlebte positive Entwicklung.

 

Foto zur Meldung: Ein starkes Logo für eine starke Städtebauförderung
Foto: Wort-Bild-Marke Mönchenkirchplatz

Auskunftspflicht für den Abbruch und die Nutzungsänderung von Wohngebäuden

(22. 12. 2016)

Bauabgangsstatistik 2016


Sehr geehrte Damen und Herren,
das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind. Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohnungs- und Wohngebäudebestandes für Ihre Gemeinde.

 

Melden Sie bitte deshalb als Eigentümer

  • den Abbruch von Wohngebäuden bis 1000 m3 umbauten Raum,
  • den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
  • die Nutzungsänderung von Wohnraum

an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg.


Die Erhebungsunterlagen liegen für Sie kostenfrei bei Ihrem Amt, Ihrer amtsfreien Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt bereit. Außerdem ist der Erhebungsbogen online abrufbar unter: www.statistik-bw.de/baut/html/ und steht nachfolgend zum Herunterladen bereit.

Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1000 m3 umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.


Mit freundlichen Grüßen
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

www.statistik-berlin-brandenburg.de

[Erhebungsbogen Bauabgang]

[Informationsblatt zur Bauabgangsstatistik 2016]


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