BP041 Fuchsberge - Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung Öffentliche Beteiligung
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 041 „Fuchsberge – Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung“ der Stadt Jüterbog
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27.01.2021 (Beschluss-Nr. 2020/0179) den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 041 „Fuchsberge- Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung“, bestehend aus Begründung, Schallschutzgutachten, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie Planzeichnung in der vorliegenden Fassung gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.09.2020 (Beschluss-Nr. 2020/0134) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 041 „Fuchsberge - Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Der Beschluss wurde am 21.10.2020 im Amtsblatt der Stadt Jüterbog (Ausgabe 09/2020) öffentlich bekannt gemacht.
Plangebiet
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen die Flurstücke 51, 52 und 57 (teilweise) der Flur 10 in der Gemarkung Jüterbog. Das zu überplanende Gebiet wird begrenzt:
• im Norden durch die Straße Fuchsberge;
• im Osten durch die Flurstücke 48/1, 5/6, 5/5;
• im Süden durch die Flurstücke 13/1 und 57;
• im Westen durch die Flurstücke 19/2 und 20/1.
Der überwiegende Teil des Plangebietes befindet sich im Eigentum des Vorhabenträgers. Das Flurstück 57 (Straße am Wasserturm) befindet sich im Eigentum der Stadt.
Das Plangebiet verfügt über eine Größe von ca. 1 ha.
Bestehende Situation
Das Plangebiet liegt vollständig innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 008 „Fuchsberge II“.
Der rechtswirksame Bebauungsplan setzt das Plangebiet als Allgemeines Wohngebiet mit überbaubaren Grundstücksflächen fest, die dem Vorhaben entgegenstehen. Aus diesem Grund wird für die Flurstücke 51, 52, und 57 (teilweise) der Flur 10 in der Gemarkung Jüterbog ein neuer Bebauungsplan aufgestellt (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Nach Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 041 „Fuchsberge-Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung“ treten die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 008 „Fuchsberge II“ für das Plangebiet außer Kraft.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit Schreiben vom 05.05.2020 hat der Vorhabenträger die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt, um die Voraussetzungen zur Errichtung des Einzelhandelsstandortes zu schaffen. Geplant ist, im nördlichen Planbereich die Voraussetzungen zum Bau eines Einzelhandelsstandortes und im südlichen Planbereich Flächen für den Wohnungsbau zu schaffen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 13a BauGB wird angestrebt, die Voraussetzungen zur Genehmigungsfähigkeit der vom Vorhabenträger geplanten Bebauung mit der Festsetzung eines Sondergebietes Einzelhandel in Verbindung mit einem Allgemeinen Wohngebiet zu schaffen.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf des Bebauungsplans 041 „Fuchsberge – Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung“ wird mit Begründung, Schallschutzgutachten, artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie der Planzeichnung zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Die Öffentlichkeit soll hierbei über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Lösung der Neugestaltung des Gebiets und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet werden. Ihr wird dabei Gelegenheit zur Äußerung und Erläuterung gegeben.
Die Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 041 „Fuchsberge – Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung“ erfolgt in der Zeit vom 17. Februar 2021 bis einschließlich 31. März 2021
in der Bürgerinformation (Erdgeschoss im Rathaus) der Stadt Jüterbog, Markt 21, 14913 Jüterbog) nach telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer +49 3372 46 31 17
während der Dienstzeiten:
montags von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
dienstags von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
mittwochs von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
donnerstags von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr
freitags von 8.00-12.00 Uhr
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 041 „Fuchsberge – Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung“ liegt mit folgenden Unterlagen zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
- Anlage 1: Amtliche Bekanntmachung vom 10.02.2021
- Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 041 „Fuchsberge – Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung“, Planzeichnung M 1:1.000, Stand: Oktober 2020
- Anlage 3: Bebauungsplan Nr. 041 „Fuchsberge – Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung“, Begründung, Entwurf, Stand: 30. Oktober 2020
- Anlage 4: Bebauungsplan Nr. 041 „Fuchsberge – Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung“, Schallschutzgutachten, Stand: 17. September 2020
- Anlage 5: Bebauungsplan Nr. 041 „Fuchsberge – Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung“, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Stand: Oktober 2020
- Anlage 6: Bebaungsplan Nr. 041 "Fuchsberger - Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung", Maßnahmenkonzept für artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen Stand: Februar 2021
Während der Auslegungsfrist können von jedermann die Planungsunterlagen eingesehen und Stellungnahmen schriftlich bei der Stadtverwaltung Jüterbog vorgebracht werden. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist hierbei ausgeschlossen. Die Abgabe von Stellungnahmen in elektronischer Form können an gerichtet werden.
Information
Herr Zetzmann Tel.: 033 72 - 463 369
E-Mail:
Internet
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse: https://www.jueterbog.eu/seite/197042/bauleitplanung.html eingestellt.
Hinweise
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgemäß abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Fuchsberge – Einkaufsmarkt Netto- und Wohnbebauung“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) das zuletzt durch Artikel 2 G des Gesetzes vom 08. August 2020 (BGBI S. 1728, 1793) geändert worden ist.
Dieser Beschluss wird hiermit nach § 13a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Jüterbog, den 10.02.2021
Arne Raue
Bürgermeister
der Stadt Jüterbog