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Gewerbeangelegenheiten


Unter dem Begriff „Gewerbe“ versteht man eine selbständige, erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit. Ein Gewerbebetrieb liegt dann vor, wenn alle vier Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen nicht die Urproduktion, die bloße Verwaltung des eigenen Vermögens und die freien Berufe.

Gewerbeanzeige

Stehende Gewerbe und Betriebe einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle haben

schriftlich anzuzeigen. Die Anzeigepflicht entsteht mit Beginn der Gewerbetätigkeit. Unerheblich ist dabei, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird.

Notwendige Unterlagen:

  • bei Einzelunternehmen: Personalausweis oder Reisepass (ggf. Vollmacht des Gewerbetreibenden)

  • bei juristischen Personen: Ausweiskopie der geschäftsführenden Person sowie Kopie des Handelsregisterauszuges - sollte die Firma noch nicht in das Handelsregister eingetragen sein

  • bei handwerklichen Tätigkeiten die Handwerkskarte

 

...kann auch Online erfolgen. Folgen Sie dazu dem Link Gewerbeanmeldung-Online.


Rechtsgrundlagen

 

Gewerbeordnung (GewO)

 


Kosten

  • Gewerbeanmeldung (natürliche Person): nach Zeitaufwand, mindestens 30,00 EUR

  • Gewerbeanmeldung (juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter): nach Zeitaufwand, mindestens 55,00 EUR

  • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person: nach Zeitaufwand, mindestens 15,00 EUR

  • Gewerbeummeldung (natürliche und juristische Person): 25,00 EUR

  • Gewerbeabmeldung: 10,00 EUR

  • Ausschank alkoholischer Getränke/ Erweiterung auf den Ausschank alkoholischer Getränke (§ 3 Abs. 1 BbgGastG): 10,00 EUR

  • Bescheinigung des Empfangs der Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes (Gagev): 32,00 EUR


Ansprechpartner

 

Allg. Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe, Märkte, ruhender Verkehr

Frau Viola Kratz
Telefon (03372) 463 224

Frau Carmen Lehmann
Telefon (03372) 463 226