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Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf BP 030 Südliche Wallanlagen

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 030 „Südliche Wallanlagen“ der Stadt Jüterbog


Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung billigt den vorliegenden Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 030 „Südliche Wallanlagen“ der Stadt Jüterbog gemäß Beschluss-Nr. 2020/0086 vom 25.02.2020, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 1) und der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2).
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, auf der Grundlage des abgestimmten Vorentwurfes die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch einschließlich der Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch durchzuführen.

 

Plangebiet

 

Plangebiet Südliche Wallanlagen

Abbildung 1: Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 030 "Südliche Wallanlagen (© GeoBasis-DE/LGB 2019)

 

Für das Gebiet „Südliche Wallanlagen“ der Stadt Jüterbog wird ein Bebauungsplan gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 9 Baugesetzbuch im Standardverfahren mit Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch für die Belange des Umweltschutzes aufgestellt gemäß Beschluss-Nr. 2020/0069 vom 29. Januar 2020. Der Beschluss ist im Amtsblatt für die Stadt Jüterbog am 18. Februar 2020 öffentlich bekannt gemacht worden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 030 „Südliche Wallanlage“ der Stadt Jüterbog hat eine Größe von ca. 5,4 ha. Das Plangebiet ist in der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 dargestellt und wird wie folgt abgegrenzt:

 

  • im Norden  ab der Einmündung des Fossato di Vico Weges (befestigter Fuß- und Radweg) durch die südliche Grenze des Gehweges der Straße Am Dammtor (B 102) in östliche Richtung bis an die westlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Heilig Geist Platz 2, 4 und 6, weiter fortführend entlang der östlichen Grenze der Stadtmauer und der westlichen bzw. südlichen Grenze der Straße Hinter der Mauer bis in Höhe der südlichen Grundstücksgrenze des Grundstückes Vorstadt Neumarkt 2, in östlicher Richtung weiterführend entlang der südlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Vorstadt Neumarkt 2 und 4 bis zur östlichen Grenze des Südhags (unbefestigter Weg);
  • im Osten     durch die östliche Grenze des Südhags;
  • im Süden    weiterführend in westliche Richtung durch die südliche Grenze des Südhags - im Bereich des Sportplatzes darüber hinausgehend entlang dessen südliche Grundstücksgrenze – bis an den Fossato di Vico Weg, der aus südliche Richtung kommend zur Straße Am Dammtor führt;
  • im Westen     entlang der westlichen Grenze des Fossato di Vico Weges bis zur südlichen Grenze des Gehweges der Straße Am Dammtor.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 030 „Südliche Wallanlage“ wird zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB in der unten angegebenen Frist öffentlich ausgelegt.


Die Öffentlichkeit soll hierbei über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Lösung die für die Neugestaltung die für das Gebiet und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet werden. Ihr wird dabei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.


Die Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 030 „Südliche Wallanlage“ erfolgt in der Zeit vom 03.06.2020 bis einschließlich 04.07.2020

in der Bürgerinformation (Erdgeschoss im Rathaus) der Stadt Jüterbog, Markt 21, 14913 Jüterbog nach telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer +49 3372 46 31 17.


während der Dienstzeiten:

montags                von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr

dienstags              von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr

mittwochs             von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr

donnerstags         von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr

freitags                  von 8.00-12.00 Uhr

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 030 „Südliche Wallanlagen“ liegt mit folgenden Unterlagen

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.


Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse: https://www.jueterbog.eu/seite/197042/bauleitplanung.html eingestellt. Zusätzlich können die Unterlagen über das Landesportal: http://blp.brandenburg.de eingesehen werden.


Während der Auslegungsfrist können von jedermann die Planungsunterlagen eingesehen und Stellungnahmen schriftlich bei der Stadtverwaltung Jüterbog vorgebracht werden. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist hierbei ausgeschlossen. Die Abgabe von Stellungnahmen in elektronischer Form können an gerichtet werden.


Die oben genannten Formen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind gleichermaßen für die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen offen.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgemäß abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Südliche Wallanlage“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.


Rechtsgrundlagen:

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)


Jüterbog, den 02.06.2020

 

 

Information:

 

 

 

Ort: 

Herr Zetzmann, Zimmer 104
Tel.: 033 72 - 463 369
E-Mail:

 

Bauamt der Stadtverwaltung Jüterbog
Mönchenkirchplatz 1
14913 Jüterbog