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Informationen zum Winterdienst 2023 / 2024

Informationen zum Winterdienst 2023 / 2024 (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Informationen zum Winterdienst 2023 / 2024

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die im Bauhof der Stadtverwaltung Jüterbog eingegangenen Beschwerden, Hinweise und Anfragen aus der vergangenen Winterperiode haben gezeigt, dass es den Winterdienst betreffend einige Unklarheiten und Unzufriedenheiten gab.

Aus diesem Grund möchten wir nochmals auf folgende Regelungen hinweisen:

In den §§ 9 Abs. 3 und 49a Abs. 3 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) ist geregelt, daß den Trägern der Straßenbaulast die Aufgabe obliegt, die öffentlichen Straßen nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen, soweit das zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.

Eine generelle Räum- und Streupflicht für alle Straßen ist somit für den Träger der Straßenbaulast gesetzlich nicht fest geschrieben.

Auf diese Situation sollte sich jeder Bürger einstellen und an die Kraftfahrer wird appelliert, Umsicht walten zu lassen.

Die Stadtverwaltung Jüterbog ist bemüht, nach besten Kräften den Winterdienst für die kommende Winterperiode abzusichern. Aber auch an unserer Stadt geht die angespannte Finanzsituation nicht spurlos vorüber.

Im Territorium der Stadt Jüterbog und deren Ortsteile wurden zur Absicherung des Winterdienstes im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Stadt ortsansässige Firmen vertraglich gebunden. Es erfolgt die notwendige Schneeräumung und das Abstumpfen der Fahrbahn auf den Durchgangsstraßen im Territorium der Stadt Jüterbog und deren Ortsteilen. 

Die Abstumpfung gefährlicher Stellen auf den Gehwegen obliegt gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Jüterbog § 3 Abs. 2 den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke.