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CORONAHILFEN

Corona-Soforthilfe I (2020)

 

Viele Antragsteller unterschiedlichster Branchen, die in der 1.Corona-Welle Anträge auf Soforthilfe gestellt haben, bekamen oder bekommen noch Post von der Investitionsbank Land Brandenburg mit der Aufforderung Überkompensierungen teilweise oder gänzlich zurückzuzahlen. Im Antragswirrwarr wurde die 1. Richtlinie (gültig im Zeitraum vom 24.03.2020 - 01.04.2020 - s. Anlage 1) von der folgenden Richtlinie (gültig ab dem 02.04.2020 - s. Anlage 2) schnell abgelöst. 

Momentan gibt es in Medien und Öffentlichkeit unterschiedliche Aussagen zur Bewertung der Zeiträume, vor allem bei dem Datum des Bescheids. Sprechen Sie ggf. mit Ihrem Steuerberater, ob Sie Soforthilfen teilweise oder ganz zurückzahlen müssen.

Für Stundung oder Ratenzahlung (bis max. 36 Monate) können Sie folgende Telefonnummer der ILB kontaktieren: 0331.231 822 97.

Wenn Ihr Bescheid noch vor der Änderung der Richtlinie beschieden wurde, fragen Sie bei der ILB nach: 0331.2318 2298 oder informieren Sie sich unter: https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/fragen-und-antworten-zur-pruefung-auf-rueckzahlung/

 

 

Corona-Überbrückungshilfe IV

 

Ab sofort können Anträge für die aktuelle Überbrückungshilfe IV gestellt werden. Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.teltow-flaeming.de/wirtschaft/aktuelles-details/corona-hilfen-fuer-die-wirtschaft-aktualisiert