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Ausbau Lindenstraße - Projektvorstellung

Meldung aus Jüterbog
Lindenstraße (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Lindenstraße

Die öffentliche Vorstellung der Planung erfolgte am 03.06.2021 bei der Anliegersammlung und am 09.06.2021 im Bau- und Sanierungssausschuss durch das beauftragte Ingenieurbüro.

 

Hier finden Sie alle Infos und die Präsentation, falls Sie bei der öffentlichen Vorstellung nicht anwesend sein konnten.

 

Der Stadtteil Jüterbog II wurde im Jahr 2015 auf Basis des vorgelegten IEK (Integriertes Entwicklungskonzept) für Jüterbog II in das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen.

 

In dem IEK ist u.a. auch die Sanierung der Lindenstraße als wichtiges Ziel zum Erhalt der Infrastruktur im Stadtteil benannt. Die Stadt Jüterbog ist Straßenbaulastträger der Lindenstraße. Sie hat den verkehrssicheren Zustand der Fahrbahn einschließlich Nebenanlagen und Entwässerung im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit zu gewährleisten.

 

Das hier vorgestellte Bauprogramm enthält den Ausbau der Lindenstraße, 2. Bauabschnitt Lindenstraße zwischen dem Ausbauende des 1. BA an der Parkstraße und dem Anschluss an die Brückenstraße. 

 

Der Stadtteil Jüterbog II entstand um 1890. In diesem Zuge ist wahrscheinlich auch die Lindenstraße befestigt worden. Die Pflasterung in der Lindenstraße ist in einem schlechten Zustand. Sie verfügt im Fahrbahnbereich mit einem zu geringen Konstruktionsaufbau aus Sanden und Bauschutt nicht über einen regelkonformen Unterbau. Durch die fehlende Regenentwässerung gab es in der Vergangenheit, verbunden mit den vorhandenen Unebenheiten, Beeinträchtigungen durch auf der Straße angesammeltes Oberflächenwasser. Die geringen vorhandenen Konstruktionsdicken sind für die Belastungen mit den heutigen Anforderungen nicht mehr ausreichend. Aufgrund des ausgesprochen schlechten Zustandes, der u.a. mit dem fehlenden Straßenunterbau zu begründen ist, ist die Stadt als Baulastträger nicht mehr in der Lage, die gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssicherungspflicht der Anlage zu gewährleisten. Deshalb gibt es zum grundhaften Ausbau der Straße einschließlich der Nebenanlagen keine Alternativen. Reparaturversuche scheitern am fehlenden Unterbau bzw. schlechten Baugrund. Die erforderlichen Maßnahmen können mittels der laufenden Unterhaltungsmaßnahmen technisch nicht realisiert werden. Die übliche Nutzungszeit einer Straße von 25 bis 30 Jahren ist lange abgelaufen. Die Lindenstraße hatte bereits eine Nutzungsdauer von ca. 130 Jahren.

 

Aus den genannten Gründen besteht die Notwendigkeit, die Straße auszubauen. Dazu sind umgehend die Ausführungsplanung und die Ausschreibungsunterlagen zu erarbeiten, um im September 2021 mit den Arbeiten beginnen zu können. Die Fahrbahnbreite beträgt zwischen 5,50 m und 6,00 m. Beidseitig werden Gehwege mit einer Breite von 2,50 m angelegt. Abschnittsweise werden Parkstreifen hergestellt. Die Ersatzpflanzungen wurden entsprechend dem Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Teltow-Fläming ausgewählt und angeordnet. Es werden 29 Linden gepflanzt. Außerdem wird eine geschlossene Regenentwässerung hergestellt und an die vorhandene Rohrleitung in der Parkstraße angeschlossen. Die Vorflut besteht entsprechend der vorliegenden wasserrechtlichen Genehmigung in dem bereits fertig gestellten Versickerungsbecken südlich der B 102.

 

Mit den hier zur Verfügung gestellten Materialien kann jedermann die  gemäß § 13 der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Jüterbog erforderliche Beteiligung der Bürger wahrnehmen.

 

Die Unterlagen werden hier auf der Website der Stadt Jüterbog zum Download  zur Verfügung gestellt. Außerdem kann man, nach Terminabsprache, im Zeitraum vom

07. bis 27.06.2021 die Entwurfsunterlagen öffentlich im Bürgerbüro einsehen.

 

Parallel konnten die Unterlagen im Quartiersbüro in Jüterbog II zu den bekannten Öffnungszeiten in Papier und digital auf der Homepage der Sozialen Stadt eingesehen werden.

 

Gemäß § 13 Abs. 3 Straßenbaubeitragssatzung ist die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Beschlussfassung zum technischen Bauprogramm zuständig, die Hinweise und Bedenken der betroffenen Eigentümer zu prüfen und eine abschließende Entscheidung zur Ausführung zu treffen.

 

Gemäß der Kostenberechnung vom April 2021 betragen die Baukosten für den 2. BA 925.000 €. Da die Maßnahme, wie bereits im 1. Bauabschnitt als Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem WAZ Jüterbog-Fläming durchgeführt werden soll, ist eine Vereinbarung abzuschließen über die Regelungen einer Gemeinschaftsbaumaßnahme / Kostenteilung.

 

Die Gesamtkosten für den 2. Bauabschnitt werden incl. der Kosten für Planung, Beweissicherung sowie Sicherungsarbeiten an Leitungen oder Kabeln aktuell auf 984.000 € geschätzt.  Das Technische Bauprogramm und der Kostenrahmen wurden im Rahmen der Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses am 09.06.2021 beraten und erörtert.

 

Anliegerbeiträge für den Ausbau der Straße werden in Brandenburg nicht mehr erhoben. Es entstehen daher mit dem Straßenbau für die Anlieger lediglich Kosten für die Herstellung der Zufahrten, für die Erneuerung der Trink- und Schmutzwasseranschlüsse (WAZ Jüterbog-Fläming) und für einen evtl. Anschluss der Fallrohre an das Regenwassersystem.

 

Ihre Einwendungen und Anfragen richten Sie bitte an:

Bauamt, Frau Göritz – Tiefbau,

Stadt Jüterbog, Markt 21, 14913 Jüterbog

oder geben Sie sie im Bürgerbüro oder im Stadtteiltreff bis zum Ende der Auslegungsfrist am 27.06.2021 ab.