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Elterninformation - Regelungen der Beschulung und Betreuung ab dem 4. Januar 2021 Schulen

Meldung aus Jüterbog

Schulen

Ab 4. Januar ist der Präsenzunterricht in Schulen untersagt. Es findet nur noch Distanzunterricht statt. Dies gilt nicht für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“, Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen (Jahrgangsstufe 10 an allen Schulformen, 12 an Gymnasien und 13 Gesamtschulen und beruflichen Schulen und ZBW) sowie für Schülerinnen und Schüler in dem letzten Ausbildungsjahr des jeweiligen beruflichen Bildungsgangs.

Für Schülerinnen und Schüler für die kein Präsenzunterricht stattfindet, besteht die Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht.

 

Für Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klasse mit einem Notbetreuungsanspruch wird in der Zuständigkeit der Grundschule eine Notbetreuung organisiert:

  • Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls zu betreuen sind,
  • Kinder, deren beide Personensorgeberechtigten in kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt sind, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann.

 

Schulpflichtige Kinder der 5. und 6. Schuljahrgangsstufe haben einen Anspruch auf schulische Notbetreuung, wenn mindestens ein Personensorgeberechtigter im stationären und ambulanten medizinischen und pflegerischen Bereich tätig ist und keine andere Betreuungsmöglichkeit hat.

 

Kindertagesstätten - Vorschulbereich

Krippe, Kindergarten, Kindertagespflegestellen und sonstige Angebote im vorschulischen Bereich bleiben geöffnet. Eltern werden vom Bildungsministerium Brandenburgs gebeten, die Kinder zu Hause zu betreuen.

 

Aufgrund von andauernden Erkrankungen des Personals im Januar 2021 und der zu gewährleistenden festen Gruppenzusammensetzung laut Eindämmungsverordnung ist es absehbar, dass das Betreuungsangebot in den städtischen Kitas ab dem 04.01.2021 noch nicht vollständig hergestellt werden kann. So kann es zu Einschränkungen bei den Öffnungszeiten und Kapazitäten in den Gruppen kommen. Es wird empfohlen, sich am 04.01.2021 zunächst nach den aktuellen Betreuungsmöglichkeiten in der Kita zu erkundigen.

 

Horte

Ab dem 4. Januar 2021 ist die Hortbetreuung für Grundschulkinder untersagt.

Die Horte organisieren für die Kinder der ersten bis vierten Jahrgangsstufe eine Notbetreuung im Rahmen der Kindertagesbetreuung. Die Berechtigung gilt analog der Regelungen für den schulischen Bereich.

 

Notbetreuung – Berechtigung

Wer zu diesem Personenkreis zählt, legt die Änderung der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 11.01.2021 fest (siehe Anhang).

 

Die Anträge auf Notbetreuung Schule und Hort können auf der Stadtseite heruntergeladen werden und sind ausgefüllt an zu senden. Es können nur vollständig ausgefüllte Anträge mit Stempel des Arbeitgebers bearbeitet werden.