Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes

Das aus dem Jahr 2010 stammende Einzelhandels- und Zentrenentwicklungskonzept der Stadt Jüterbog wird fortgeschrieben. In Abstimmung mit der Stadt Jüterbog hat die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA) einen Entwurf zur Fortschreibung des Konzeptes erarbeitet, welcher durch die Stadtverordnetenversammlung am 25.05.2016 gebilligt wurde. Gleichzeitig wurde der Beschluss zur Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung, welche sich an § 3 BauGB orientieren soll, gefasst.

 

Zu begründen ist die Fortschreibung mit einer geänderten Datenlage sowie den Erweiterungsbestrebungen am Standort Große Straße 56-76. Resultierend ergab sich die Notwendigkeit zur Überprüfung und Anpassung an aktuelle Entwicklungen und Bedürfnisse.

 

Der Entwurf erstreckt sich über das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Jüterbog, inklusive ihrer Ortsteile Grüna, Kloster Zinna, Neuheim, Neuhof, Werder, Markendorf und Fröhden.

Das Marktgebiet, welches den Raum beschreibt, in dem sich die Verbraucher zum Einkauf überwiegend auf einen Einzelhandelsstandort orientieren, stellt eine wesentliche Grundlage zur Ermittlung der Bevölkerungsprognose sowie resultierend der zur Verfügung stehenden Kaufkraft dar. Das Marktgebiet zum Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenentwicklungskonzept erstreckt sich hierdurch zusätzlich zum Gemeindegebiet der Stadt Jüterbog vollständig über die Gemeinden Niedergörsdorf und Niederer Fläming sowie über Teile der Stadt Treuenbrietzen, der Stadt Jessen/Elster, der Stadt Baruth/Mark und dem Amt Dahme/Mark.

 

Zentrale Inhalte des Entwurfs sind neben der räumlichen Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche (Altstadt und Schloßstraße) – als schutzwürdige Bereiche und gleichzeitig Investitionsgebiete für den Einzelhandel – auch die diese ergänzenden Nahversorgungsstandorte (Zinnaer Vorstadt, Promenade, Oberhag), zu denen ebenso die Anerkennung eines potenziellen Nahversorgungsstandortes (Neuheimer Weg) zählt. Die Ausgestaltung der überprüften und weiterentwickelten Jüterboger Liste, welche Sortimente nach ihrer Zentren-, Nahversorgungs- und Nicht-Zentrenrelevanz unterteilt, soll als Maßstab für die Ansiedlung und den Schutz der Versorgungsbereiche sowie ‑standorte dienen. Des Weiteren enthält der Entwurf Maßgaben und Ausnahmeregelungen zur Ansiedlung und Erweiterung von Einzelhandel sowie die Notwendigkeit einer Verträglichkeitsprüfung für bestimmte Größenordnungen, nach Maßgabe der Verkaufsfläche.

 

Der Entwurf (Redaktionsstand 02.05.2016) zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenentwicklungskonzeptes der Stadt Jüterbog 2016 wird

 

vom 30.06.2016 bis zum 19.08.2016

im Bauamt der Stadt Jüterbog

(Rathaus II, Mönchenkirchplatz 1, 14913 Jüterbog)

zu jedermanns Einsicht ausgelegt und kann im Rahmen der Sprechzeiten

(Mo 9-12 und 13-15 Uhr; Di 9-12 und 13-16 Uhr; Do 9-12 und 13-18 Uhr) eingesehen werden.

 

Ergänzend ist der Entwurf – im selben Zeitraum – auf der Internetseite der Stadt Jüterbog (unter der Rubrik >> Stadtplanung >> Konzeption) eingestellt.

 

Stellungnahmen können während der oben benannten Frist zu den Sprechzeiten im Bauamt abgegeben sowie auf elektronischem Wege an bauamt@jueterbog.de oder postalisch an Stadt Jüterbog, Bauamt, Postfach 1352, 14902 Jüterbog eingereicht werden.

 

Durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zielt die Stadt Jüterbog darauf die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenentwicklungskonzept als städtebauliche Entwicklungsplanung nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB verbindlich anzuerkennen. Bedeutung soll es für die Arbeit der Stadtverwaltung – als Dokumentation der kommunalen Planungsabsicht hinsichtlich der Entwicklung und Steuerung des Einzelhandels sowie seiner Standorte und insbesondere als Arbeitsgrundlage und Rechtfertigung für die Flächennutzungs- und Bebauungsplanung – erlangen. Dadurch dass im Einzelhandels- und Zentrenentwicklungskonzept die Ausstattungsdefizite aber auch die Entwicklungspotenziale des Jüterboger Einzelhandels aufgezeigt werden, ist es ebenso ein Instrument, welches aktiv genutzt werden soll, um Handelsunternehmen gezielt anzusprechen.