Veröffentlichung Grundsteuer - neue Hebesätze
Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 29.01.2025 in einer gesonderten Hebesatzsatzung die Hebesätze der Grundsteuer A und B für die Stadt Jüterbog neu beschlossen. Notwendig wurde dies durch das Grundsteuerreformgesetz vom 26. November 2019, wonach ab 01.01.2025 neue Regelungen umzusetzen sind.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A ist auf 280 (zuvor: 330) gesunken.
Dies betrifft die land- und forstwirtschaftlichen Flächen.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B ist auf 590 (zuvor: 440) gestiegen.
Dies betrifft die privaten und gewerblichen Flächen.
Begründet ist die Erhöhung beim Hebesatz für die Grundsteuer B durch den insgesamt gesunkenen (aufsummierten) Grundsteuermessbetrag für alle Flächen im Stadtgebiet Jüterbog.
Der Grundsteuermessbetrag für jede einzelne Fläche wurde durch das Finanzamt ermittelt.
Die Grundlagen hierfür sind insbesondere: Bodenrichtwert, Fläche der Immobilie, Nettokaltmiete und Alter des Hauses.
Ein zentrales Ziel der Reform ist die Aufkommensneutralität.