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Veröffentlichung Grundsteuer - neue Hebesätze

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Bild zur Meldung: Veröffentlichung Grundsteuer - neue Hebesätze

Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 29.01.2025 in einer gesonderten Hebesatzsatzung die Hebesätze der Grundsteuer A und B für die Stadt Jüterbog neu beschlossen. Notwendig wurde dies durch das Grundsteuerreformgesetz vom 26. November 2019, wonach ab 01.01.2025 neue Regelungen umzusetzen sind.
 

  • Der Hebesatz für die Grundsteuer A ist auf 280 (zuvor: 330) gesunken. 
    Dies betrifft die land- und forstwirtschaftlichen Flächen.
     

  • Der Hebesatz für die Grundsteuer B ist auf 590 (zuvor: 440) gestiegen. 
    Dies betrifft die privaten und gewerblichen Flächen.


Begründet ist die Erhöhung beim Hebesatz für die Grundsteuer B durch den insgesamt gesunkenen (aufsummierten) Grundsteuermessbetrag für alle Flächen im Stadtgebiet Jüterbog.


Der Grundsteuermessbetrag für jede einzelne Fläche wurde durch das Finanzamt ermittelt. 
Die Grundlagen hierfür sind insbesondere: Bodenrichtwert, Fläche der Immobilie, Nettokaltmiete und Alter des Hauses.

Ein zentrales Ziel der Reform ist die Aufkommensneutralität.