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News-Ticker

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BP049 Fuchsberge 2-2c: Auslegung Entwurf

Geltungsbereich des Bebauungsplans

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum 

Bebauungsplan Nr. 049 "Fuchsberge 2-2c" der Stadt Jüterbog

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Jüterbog hat in ihrer Sitzung am 17.09.2025 (Beschluss Nr. 2025/0086) den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 049 „Fuchsberge 2-2c“ in der Fassung vom August 2025, bestehend aus Planzeichnung und Begründung gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2025 (BGBI. I S. 189) m. W. v. 15.08.2025 ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es wird des Weiteren gem. § 13 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird.

 

Plangebiet

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im nördlichen Stadtbereich, vollständig innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 008 „Fuchsberge II“. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 115 und 119 der Flur 40, Gemarkung Jüterbog.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 049 "Fuchsberge 2-2c" erfolgt die öffentliche Auslegung gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 049 "Fuchsberge 2-2c", Stand August 2025, wird mit der Planzeichnung und der Begründung zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

Auslegungszeitraum:       23.10.2025 bis 24.11.2025

 

Die Unterlagen liegen in dieser Zeit auch während der unten angegebenen Öffnungszeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Jüterbog zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. 

 

Ort:                    Bauamt der Stadtverwaltung Jüterbog

Erdgeschoss, Raum 103

Mönchenkirchplatz 1

14913 Jüterbog 

 

Zeiten:             Öffnungszeiten FB Stadtplanung:

 

Montag                9 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr

Dienstag              9 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr

Donnerstag          9 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr

 

Es besteht ergänzend die Möglichkeit, auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine zur Einsichtnahme zu vereinbaren:

 

Montag                8 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr

Dienstag              8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr

Mittwoch             8 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr

Donnerstag          8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr

Freitag                 8 – 12 Uhr 

 

Information:      Herr Costin, Zimmer 103

Tel.: 03372 - 463 369

E-Mail:

 

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 049 „Fuchsberge 2-2c“ liegt mit folgenden Unterlagen für alle einsehbar öffentlich aus: 

 

  • Bebauungsplan Nr. 049 „Fuchsberge 2-2c“, Planzeichnung M 1:500, (Stand: 25.08.2025)

  • Bebauungsplan Nr. 049 „Fuchsberge 2-2c“, „Begründung Entwurf“ (Stand: 25.08.2025)

 

Während der Auslegungsfrist kann jede Person die Planungsunterlagen einsehen und Stellungnahmen vorbringen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum Ende des Auslegungszeitraumes schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Jüterbog abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden 

(), können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden. 

 

Die Postanschrift lautet: 

 

Stadt Jüterbog, FB Stadtplanung, 

Markt 21, 14913 Jüterbog. 

 

 

Planzeichnung

Begründung

Datenschutz

Beschluss