Bebauungsplan Nr. 041 „Fuchsberge - Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung“
rechtsverbindlich seit: 24.06.2024
Die Stadtverordnetenversammlung Jüterbog hat mit Beschluss vom 29.05.2024, fortgesetzt am 05.06.2024 (Beschluss-Nr. 2024/0063) den Bebauungsplan Nr. 041 „Fuchsberge - Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung“ in der Fassung vom 13. März 2024 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen und die beigefügte Begründung gebilligt.
Geltungsbereich des Plangebietes
Der Geltungsbereich liegt südlich der Straße „Fuchsberge“ und umfasst eine ca. 1 ha große Fläche. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen die Flurstücke 51, 52 und 57 (teilweise) der Flur 10 in der Gemarkung Jüterbog.
Der Geltungsbereich liegt vollständig innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 008 „Fuchsberge ll“.
Das zu überplanende Gebiet wird wie folgt begrenzt:
• im Norden durch die Straße Fuchsberge durch die Flurstücke 52/38, 348, 52/39,
• im Osten durch die Flurstücke 48/1, 5/6 und 5/5,
• im Süden durch die Flurstücke 13/1 und 57,
• im Westen durch die Flurstücke 19/2 und 20/1.
Die Lage des Plangebietes ist in der Anlage dargestellt
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 041
Ausschnitt aus der Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 041
Planinhalte
Der Bebauungsplan Nr. 041 "Fuchsberge - Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung" setzt im Geltungsbereich ein Sondergebiet Nahversorgungszentrum und ein Allgemeines Wohngebiet fest. Im Wohngebiet ist eine Bebauung mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und maximal zwei Vollgeschossen möglich. Weitere Festsetzungen sind der Planzeichnung zu entnehmen.
Rechtsverbindliche Fassung
Der Satzungsbeschluss wurde im Amtsblatt für die Stadt Jüterbog Nr. 07/2024 vom 24.06.2024 bekanntgemacht (Ersatzbekanntmachung). Mit der Bekanntmachung ist der Bebauungsplan in Kraft getreten.
Der Bebauungsplan wird nach § 10a BauGB zur Einsicht dauerhaft bei der Stadtverwaltung Jüterbog bereitgehalten und ist ergänzend unter "Dokumente" digital hinterlegt. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Dokumente
BP 041 | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom Oktober 2020
BP 041 | Schallschutzgutachten vom September 2020