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Lärmaktionsplan Jüterbog B101

Beschluss des Lärmaktionsplans ohne Maßnahmenplan

 

Die Stadtverordnetenversammlung Jüterbog hat mit Beschluss vom 29.05.2024 (Beschluss-Nr. 2024/0061) den Lärmaktionsplan ohne Maßnahmenplan in der Fassung vom Mai 2024 beschlossen. Der Beschluss wird hiermit bekannt gegeben. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Jüterbog tritt der Lärmaktionsplan in Kraft.

 

Der Lärmaktionsplan besteht aus dem Berichtsformular zum Lärmaktionsplan 2024, der Karte mit dem Geltungsbereich des LAPs, dem Bericht zur Kartierung 2022, der Lärmkarte 4. Runde Tag, der Lärmkarte 4. Runde Nacht, den Stellungnahmen von der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie der dazugehörigen Abwägungstabelle.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Jüterbog wurde am 28.02.2024 über die Verpflichtung der Gemeinde Jüterbog an der Erstellung einer Lärmaktionsplanung im Bereich B101 und über die Auslegung der Lärmkarten zur Beteiligung von Betroffenen und Trägern öffentlicher Belange informiert. Grundsätzliches Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Lärmminderung. Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm i.V. mit dem § 47d des Bundesgesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge, sind alle Kommunen, für die im Jahr 2022 Lärmkarten erarbeitet wurden, verpflichtet, zur Regelung von Lärmproblemen und
Lärmauswirkungen bis zum 18.07.2024 Lärmaktionspläne aufzustellen.


Die Lärmaktionsplanung gilt für den durch das Landesamt für Umwelt Brandenburg kartierten Straßenabschnitt der Bundesstraße B101 zwischen der Luckenwalder Straße und der Baruther Chaussee. Die Auslegung der Lärmkarten mit den dazugehörigen Unterlagen sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fanden vom 29.02.2024 bis 02.04.2024 statt. Die Unterlagen wurden im Internet veröffentlicht und zusätzlich im Bauamt der Stadtverwaltung Jüterbog zur Einsicht bereitgestellt.

 

Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belangen wurden Stellungnahmen durch den Landesbetrieb Straßenwesen, dem Landesamt für Bauern und Verkehr und dem Landkreis Teltow-Fläming abgegeben. Lärmmindernde Maßnahmen wurden durch keine der Beteiligten vorgeschlagen. Es wurde lediglich auf Gegebenheiten im kartierten Gebiet (z.B. Bodendenkmäler), sowie sonstigen Erfordernissen, die im Zusammenhang mit einer eventuellen Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen stehen könnten hingewiesen. Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wurden keine für die Lärmaktionsplanung relevanten Hinweise/Anregungen festgestellt.


Fazit: Die Erstellung eines Maßnahmenplans ergibt sich zurzeit nicht als Zielführend. Einerseits ist die Lärmaktionsplanung aufwendig und wegen der geringen Betroffenheit nicht verhältnismäßig, andererseits fehlt es im Geltungsbereich an weiteren relevanten Lärmwerten angrenzender Straßen, die für die
Lärmaktionsplanung ausschlaggebend sein könnten.

Aus o.g. Gründen wird der aktuelle Lärmaktionsplan ohne Maßnahmenplan beschlossen. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen bei der Aktualisierung der Lärmaktionsplanung in der Zukunft Berücksichtigung finden. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Lärmaktionsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch
anzugeben, wo die Öffentlichkeit den Lärmaktionsplan einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Lärmaktionsplan in Kraft.

 

Anlagen:
Anlage 1_ 240426_Abwägung LAP
Anlage 2_240425_Stellungnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung Jüterbog_alle
Anlage 3_Bericht zu den Lärmkarten 2022 für die Stadt Jüterbog
Anlage 4_Geltungsbereich Laermaktionsplan
Anlage 5_Karte Nacht_12072169N
Anlage 6_Karte Tag_12072169T-1
Anlage 7_Lärmaktionsplan_Bericht/Zusammenfassung

Anlage 8_Beschluss Lärmaktionsplan durch Stadtverordnetenversammlung

Anlage 9_Amtsblatt_07_2024_Bekanntmachung_Beschluss LAP