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Bebauungsplan Nr. 046 "Turmstraße 8"

rechtsverbindlich seit: 19.07.2023

 

Die Stadtverordnetenversammlung Jüterbog hat mit Beschluss vom 26.04.2023 (Beschluss-Nr. 2023/0045) den Bebauungsplan Nr. 046 „Turmstraße 8“ in der Fassung vom 15.02.2023 als Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen und die beigefügte Begründung gebilligt.

 

Geltungsbereich


Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt vollständig innerhalb des rechtkräftigen Bebauungsplanes Nr. 008 „Fuchsberge II“. Das dargestellte Plangebiet hat eine Größe von ca. 600 m², umfasst das Flurstück 206/2 der Flur 39, Gemarkung Jüterbog und wird wie folgt abgegrenzt:

 

  • im Norden durch die südliche Grenze des Flurstücks 205 der Flur 39,

  • im Osten durch die westliche Grenze des Flurstücks 206/1 sowie die westliche Grenze des Flurstücks 199/3 der Straße Turmstraße der Flur 39,

  • im Süden durch die nördliche Grenze des Flurstücks 212/2 der Flur 39,

  • im Westen durch die östliche Grenze des Flurstücks 227/4 der Flur 39.

 

   BP046 Plangebiet   

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 046 "Turmstraße 8"

 

BP046 Ausschnitt Planzeichnung   

Ausschnitt aus der Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 046 "Turmstraße 8"

 
Planinhalte

Der Bebauungsplan Nr. 046 "Turmstraße 8" setzt im Geltungsbereich ein Allgemeines Wohngebiet fest. Es ist eine offene Bebauung mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und maximal einem Vollgeschoss möglich. Weitere Festsetzungen sind der Planzeichnung zu entnehmen.

 

Rechtsverbindliche Fassung

Der Satzungsbeschluss wurde im Amtsblatt für die Stadt Jüterbog Nr. 09/2023 vom 19.07.2023 bekanntgemacht (Ersatzbekanntmachung). Mit der Bekanntmachung ist der Bebauungsplan in Kraft getreten.

Der Bebauungsplan wird mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB zur Einsicht dauerhaft bei der Stadtverwaltung Jüterbog bereitgehalten und ist ergänzend unter "Dokumente" digital hinterlegt. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

 

Dokumente