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Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 044 "Markendorf – Wohnbebauung an den südöstlichen Wiesen" der Stadt Jüterbog

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Jüterbog hat in ihrer Sitzung am 28.06.2023 (Beschluss Nr. 2023/0071) den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 044 „Markendorf – Wohnbebauung an den südöstlichen Wiesen“ in der Fassung vom Mai 2023, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und artenschutzrechtlicher Potenzialeinschätzung, gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Außenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt und von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung / Monitoring) ist nicht anzuwenden.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde vom 01. Dezember 2022 bis einschließlich 10. Januar 2023 durchgeführt. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung sind entsprechend in die Erarbeitung des Entwurfes eingeflossen.

 

Plangebiet

Das Plangebiet für den Bebauungsplan Nr. 044 „Markendorf – Wohnbebauung an den südöstlichen Wiesen“ befindet sich nahe dem Dorfanger des östlich der Kernstadt Jüterbog gelegenen Ortsteils Markendorf.

 

Der Geltungsbereich beinhaltet Teile der Flurstücke 61, 62 und 175, sowie in Gänze die Flurstücke 174 und 198 der Flur 8, Gemarkung Markendorf. Es hat eine Größe von ca. 0,4 ha und ist in der Abbildung 1 dargestellt.

 

Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:

  • im Norden:   durch die Grenzen der Flurstücke 62 (teilweise) und 197 der Flur 8;

  • im Osten:      durch die Grenzen des Flurstücks 73, der Flur 8;

  • im Süden:     durch die Flurstücke 61 (teilweise), 62 (teilweise), 175 (teilweise) der Flur 8;

  • im Westen:   durch die Grenzen der Flurstücke 48/2, 51, 120, 121,122 und 168 der Flur 8;

der Gemarkung Markendorf.

 

Der Umgriff umfasst nordwestlich Wohnbebauung bestehend aus Einfamilienhäusern und Gewerbeanlagen in Richtung der Hauptstraße. Das Gebiet wird weiterhin im Süden und im Osten durch Landwirtschaftsflächen begrenzt.

 

Das Plangebiet befindet sich teilweise im Eigentum des Vorhabenträgers. Die Verkehrsstraße auf dem Flurstück 62 befindet sich in kommunalem Eigentum. Das Flurstück 174 weist bereits eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus aus.

 

Plangebiet BP 044

Abbildung 1: Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches des Plangebietes

 

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 044 "Markendorf – Wohnbebauung an den südöstlichen Wiesen", Stand 08.05.2023, wird mit der Planzeichnung, der Begründung und der artenschutzrechtlichen Potenzialeinschätzung zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter Beachtung der nachfolgenden Angaben öffentlich ausgelegt.

 

Zeitraum

01. August 2023 bis 31. August 2023

 

Ort   

Bauamt der Stadtverwaltung Jüterbog
Erdgeschoss, Raum 103
Mönchenkirchplatz 1
14913 Jüterbog

 

Zeiten       

Montag 8 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr
Dienstag 8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Mittwoch 8 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr
Donnerstag 8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Freitag 8 – 12 Uhr

 

Es besteht ergänzend die Möglichkeit, auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine zur Einsichtnahme zu vereinbaren.

 

Information  

Frau Müller, Zimmer 103
Tel.: 03372 - 463 361
E-Mail:

 

Unterlagen

Bekanntmachung Amtsblatt Nr. 09/2023 vom 19.07.2023

Anlage 1 BP 044 Entwurf - Planzeichnung M 1:1000 - Stand: 08. Mai 2023

Anlage 2 BP 044 Entwurf - Begründung - Stand: 08. Mai 2023

Anlage 3 BP 044 - Artenschutzrechtliche Potenzialeinschätzung - Stand: April 2022

 

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum Ende des Auslegungszeitraumes schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Jüterbog abgegeben werden. Die Postanschrift lautet: Stadt Jüterbog, FB Stadtplanung, Markt 21, 14913 Jüterbog.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden Formblatt:
Datenschutz
Dieses liegt auch vor Ort aus.

 

Hinweise

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Der Antrag einer natürlichen oder juristischen Person, der einen Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB oder § 35 Abs. 6 BauGB zum Gegenstand hat, ist nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zu-letzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) geändert worden ist.