Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 046 „Turmstraße 8“ der Stadt Jüterbog
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 30.11.2022 (Beschluss-Nr. 2022/0132) den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 046 „Turmstraße 8“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 046 „Turmstraße 8“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c (Überwachung von erheblichen Umweltauswirkungen) ist nicht anzuwenden.
Plangebiet
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 046 „Turmstraße 8“ liegt vollständig innerhalb des rechtkräftigen Bebauungsplanes Nr. 008 „Fuchsberge II“ und ist dort bereits als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
Das dargestellte Plangebiet hat eine Größe von ca. 600 m², umfasst das Flurstück 206/2 der Flur 39, Gemarkung Jüterbog und wird wie folgt abgegrenzt:
im Norden durch die südliche Grenze des Flurstücks 205 der Flur 39,
im Osten durch die westliche Grenze des Flurstücks 206/1 sowie die westliche Grenze des Flurstücks 199/3 der Straße Turmstraße der Flur 39,
im Süden durch die nördliche Grenze des Flurstücks 212/2 der Flur 39,
im Westen durch die östliche Grenze des Flurstücks 227/4 der Flur 39.
Das Plangebiet ist umfasst von Grundstücken mit Einfamilienhäusern, die sich vorrangig im Privateigentum befinden. Die anliegende Verkehrsstraße auf dem Flurstück 199/3 befindet sich in kommunalem Eigentum. Das Flurstück 206/2 weist bereits eine vollständige Bebauung mit einem Gebäude mit genehmigter Werkstattnutzung und einer Garage auf und fügt sich optisch vollständig in die Örtlichkeit der Umgebung ein. Das Plangebiet befindet sich im Eigentum des Vorhabenträgers.
Ziele der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird im Wesentlichen angestrebt, das Plangebiet durch die Anpassung der Baugrenzen an den Bestand, ohne Eingriff in die bestehenden Gegebenheiten, der Wohnnutzung zuzuführen.
Mit der Bauleitplanung werden folgende allgemeine Planungsziele auf der Grundlage der vorbereitenden Untersuchungen und Ziele für das Plangebiet verfolgt:
- - |
nachhaltige Nutzung des leerstehenden Bestands Schutz der bestehenden Bäume im Straßenraum |
-
|
Einhaltung des bau- und raumrelevanten Gebiets
|
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf des Bebauungsplans 046 „Turmstraße 8“ der Stadt Jüterbog wird mit der Planzeichnung und der Begründung in der Zeit vom 02. Januar 2023 bis einschließlich 01. Februar 2023 zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
im Bauamt (Dachgeschoss Raum 301) der Stadt Jüterbog, Mönchenkirchplatz 1, 14913 Jüterbog) nach telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer +49 3372 46 33 62
während der Dienstzeiten:
montags von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
dienstags von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
mittwochs von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
donnerstags von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr
freitags von 8.00-12.00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes 046 „Turmstraße 8“ liegt mit folgenden Unterlagen zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Anlage 1: Bebauungsplan Nr. 046 „Turmstraße 8“, Planzeichnung M 1:1.000, Stand: Oktober 2022
Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 046 „Turmstraße 8“, Begründung, Stand: Oktober 2022
Während der Auslegungsfrist können von jedermann die Planungsunterlagen eingesehen und Stellungnahmen schriftlich bei der Stadtverwaltung Jüterbog oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Abgabe von Stellungnahmen in elektronischer Form können an gerichtet werden.
Information: Frau Köppe Tel.: 033 72 - 463 362
E-Mail:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden Formblatt:
Dieses liegt auch vor Ort aus.
Hinweise
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgemäß abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 044 „Markendorf – Wohnbebauung an den südöstlichen Wiesen“ der Stadt Jüterbog unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch
Artikel 11 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist.