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BP 044 Markendorf - Wohnbebauung an den südöstlichen Wiesen

Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 044 "Markendorf – Wohnbebauung an den südöstlichen Wiesen" der Stadt Jüterbog

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.10.2022 (Beschluss-Nr. 2022/0092) den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 044 „Markendorf – Wohnbebauung an den südöstlichen Wiesen“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung sowie Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag in der vorliegenden Fassung vom August 2022 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 044 „Markendorf – Wohnbebauung an den südöstlichen Wiesen“ wird im beschleunigten Verfahren gem. §13b BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs.3 BauGB i.V.m. § 13a Abs.2 Nr. 1 BauGB und § 13b, S. 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Obwohl dies verfahrensrechtlich im beschleunigten Verfahren nicht gefordert wird, soll eine frühzeitige Beteiligung erfolgen.

 

Plangebiet

Das Plangebiet für den Bebauungsplan Nr. 044 „Markendorf – Wohnbebauung an den südöstlichen Wiesen“ befindet sich nahe dem Dorfanger des östlich der Kernstadt Jüterbog gelegenen Ortsteils Markendorf.

 

Der Geltungsbereich beinhaltet Teile der Flurstücke 61, 62 und 175, sowie in Gänze die Flurstücke 174 und 198 der Flur 8, Gemarkung Markendorf. Es hat eine Größe von ca. 0,4 ha und ist dargestellt.

 

Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:

 

  • im Norden:           durch die Grenzen der Flurstücke 62 (teilweise) und 197 der Flur 8;
  • im Osten:              durch die Grenzen des Flurstücks 73, der Flur 8;
  • im Süden:             durch die Flurstücke 61 (teilweise), 62 (teilweise), 175 (teilweise) der Flur 8;
  • im Westen:           durch die Grenzen der Flurstücke 48/2, 51, 120, 121,122 und 168 der Flur 8;

Gemarkung Markendorf.

 

Der Umgriff umfasst nordwestlich Wohnbebauung bestehend aus Einfamilienhäusern und Gewerbeanlagen in Richtung der Hauptstraße. Das Gebiet wird weiterhin im Süden und im Osten durch Landwirtschaftsflächen begrenzt.

 

Das Plangebiet befindet sich teilweise im Eigentum des Vorhabenträgers. Die Verkehrsstraße auf dem Flurstück 62 befindet sich in kommunalem Eigentum. Das Flurstück 174 weist bereits eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus aus.

 

PlangebietAbbildung 1: Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches des Plangebietes

 

 

Ziele und Zwecke der Planung

Gemäß §1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

 

Nach §1 Abs. 5 sollen Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird im Wesentlichen angestrebt, entsprechend den Darstellungen des zukünftigen Flächennutzungsplans das Gebiet als Mischgebiet auszuweisen.

 

Mit der Bauleitplanung werden folgende allgemeine Planungsziele auf der Grundlage der vorbereitenden Untersuchungen und Ziele für das Plangebiet verfolgt:

 

  • Schaffung neuer Wohneinheiten
  • Entwicklung eines bau- und raumrelevanten Gebiets, das dem demographischen Wandel der Region entgegen wirkt
  • Steuerung der Gestaltung baulicher Anlagen über örtliche Bauvorschriften
  • Gewährleistung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftiger Generationen miteinander in Einklang bringt

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf des Bebauungsplans 044 „Markendorf – Wohnbebauung an den südöstlichen Wiesen“ wird mit Planzeichnung, Begründung sowie artenschutzrechtlichem Fachbeitrag der zur Information und frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

Die Öffentlichkeit soll hierbei frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Lösung der Neugestaltung des Gebiets und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet werden. Ihr wird dabei Gelegenheit zur Äußerung und Erläuterung gegeben.

 

Die frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 044 „Markendorf – Wohnbebauung an den südöstlichen Wiesen“ erfolgt in der Zeit vom 01. Dezember 2022 bis einschließlich 10. Januar 2023 

 

Im Bauamt (Dachgeschoss Raum 301) der Stadt Jüterbog, Mönchenkirchplatz, 14913 Jüterbog) nach telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer +49 3372 46 33 61

 

 

während der Dienstzeiten:

montags                von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr

dienstags              von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr

mittwochs              von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr

donnerstags         von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr

freitags                   von 8.00-12.00 Uhr

 

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 044 „Markendorf – Wohnbebauung an den südöstlichen Wiesen“ liegt mit folgenden Unterlagen zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

 

 

 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann die Planungsunterlagen eingesehen und Stellungnahmen schriftlich bei der Stadtverwaltung Jüterbog oder zur Niederschrift vorgebracht werden.  Die Abgabe von Stellungnahmen in elektronischer Form können an gerichtet werden.

 

 

Information:        Frau Müller Tel.: 033 72 - 463 361

E-Mail:

 

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden Formblatt:

Datenschutz

Dieses liegt auch vor Ort aus.

 

Hinweise

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgemäß abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 044 „Markendorf – Wohnbebauung an den südöstlichen Wiesen“ der Stadt Jüterbog unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

 

 

Rechtsgrundlagen:

Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch

Artikel 11 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist.