Die Stadtverordnetenversammlung Jüterbog hat mit Beschluss vom 28.02.2018 (Beschluss-Nr. 2018/0018) den Bebauungsplan Nr. 040 „Neuheim 84a“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die beigefügte Begründung einschließlich Umweltbericht in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Jüterbog Nr. 06/2018 am 20.06.2018 (Ersatzbekanntmachung) ist der Bebauungsplan in Kraft getreten.
Geltungsbereich
Das Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 040 „Neuheim 84a“ der Stadt Jüterbog umfasst die beiden Flurstücke 519 und 533 der Flur 1, Gemarkung Neuheim, vollständig. Er befindet sich im Ortsteil Neuheim der Stadt Jüterbog, an der Straße „Neuheim“ und bemisst eine Fläche von ca. 0,48 ha. Verorten lässt sich das Plangebiet am südöstlichen Rand des Ortsteils Neuheim, am Ortsausgang Richtung Jüterbog (Ortsverbindungsstraße zwischen Neuheim und Jüterbog).
Das Plangebiet wird
im Norden durch die südliche Flurstücksgrenze der Straße „Neuheim“, des Flurstücks 442 der Flur 1, Gemarkung Neuheim,
im Osten durch die westliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 317, Flur 1, Gemarkung Neuheim,
im Süden durch die nördliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 534 der Flur 1, Gemarkung Neuheim und
im Westen durch die östliche Grundstücksgrenze von Neuheim 84; Flurstück 121 der Flur 1, Gemarkung Neuheim sowie durch das Flurstück 534, Flur 1, Gemarkung Neuheim abgegrenzt.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 040 "Neuheim 84a"
Ausschnitt aus der Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 040 "Neuheim 84a"
Der Bebauungsplan Nr. 040 "Neuheim 84a" setzt im Geltungsbereich ein Mischgebiet sowie eine private Grünfläche mit der Zweckbestimmung 'Privater Erholungsgarten' fest. Es ist eine offene Bebauung mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 und maximal zwei Vollgeschossen möglich. Auf dem Grundstück ist pro angefangene 50 qm Versiegelung ein Baum mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm zu pflanzen. Es sind vorhandene Bäume zur Erhaltung festgesetzt. Weitere Festsetzungen sind der Planzeichnung zu entnehmen.
Rechtsverbindliche Fassung
Der Bebauungsplan wird mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht dauerhaft bei der Stadtverwaltung Jüterbog bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.