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Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK)

Strategie Jüterbog 2030

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 30.05.2018 (Beschluss-Nr. 2018/0058) den Endbericht zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept „STRATEGIE JÜTERBOG 2030“ der Stadt Jüterbog als Grundlage und Rechtfertigung für die gesamtstädtische Entwicklung und Bauleitplanung der Stadt als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

  • INSEK Teil 1 Jüterbog heute – Status (Analyse) vom 02.05.2018 (PDF 3,0 MB)
  • INSEK Teil 2 Jüterbog 2030 – Ziele, Strategien und Umsetzung vom 02.05.2018 (PDF 1,2 MB)

 

INSEK Stadt- und Ortsteilgliederung

Karte: Stadt- und Ortsteilgliederung

Kartengrundlage © Geobasis-DE/LGB 2008

 

Abriss des Verfahrensablaufes zur Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes „STRATEGIE JÜTERBOG 2030“ der Stadt Jüterbog

Aufgrund von Weiterentwicklungsabsichten sowie veränderter Rahmenbedingungen wurde die Aktualisierung und Fortschreibung des aus dem Jahr 2008 stammenden Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes „STRATEGIE JÜTERBOG 2020“ der Stadt Jüterbog notwendig. Hierzu wurden die Stadtplaner Jahn, Mack & Partner aus Berlin und die Bruckbauer & Hennen GmbH aus Jüterbog beauftragt. In enger Abstimmung mit der Stadt erfolgte die Erarbeitung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes, welches angereichert mit Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (1. STADTFORUM JÜTERBOG 2030 am 09. April 2014), der Beteiligung von Öffentlichkeit und Stadtpolitik (2.-3. STADTFORUM JÜTERBOG 2030 am 11. Juli 2017 und 26. September 2017, Online-Beteiligung zur Leitbildabstimmung vom 17. Juli 2017 bis 11. August 2017, gemeinsamer Workshop mit den Ortsbeiräten am 19. Juli 2017, Klausurtagung am 20. September 2017) und der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (29. November bis zum 22. Dezember 2017 sowie mittels Anschreiben vom 13. November 2017), nun in der Fassung des Endberichtes der Beschlussfassung vorliegt. Die Planung ist auf der Basis des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes aus 2008 mit den vorliegenden formellen Planwerken und verschiedenen informellen Planungen und Vorarbeiten sowie örtlichen Bauvorschriften auf kommunaler Ebene, wie dem aktuellen Flächennutzungsplan, dem Energetischen Quartierskonzept „Altstadt Jüterbog“ von 2015, dem Mobilitätskonzept der AG „Niederer Fläming“ von 2013 und dem Rahmenplan für die Altstadt Jüterbog aus 2011 synchronisiert worden.

 

Ziele und Zwecke des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes „STRATEGIE JÜTERBOG 2030“ der Stadt Jüterbog

Für die Stadt Jüterbog mit ihren Ortsteilen Grüna, Fröhden, Kloster Zinna, Markendorf, Neuheim, Neuhof und Werder sollen die grundlegenden gesamtstädtischen Ziele und Strategien für die Stadtentwicklung für eine Strategie 2030 aktualisiert, fort geschrieben und weiter entwickelt werden. Es ist dazu unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit für einen Zeithorizont für die nächsten 12 Jahre zu erarbeiten auf der Basis des vorliegenden Entwurfes des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes „Alte Werte – Neue Wege“ Strategie Jüterbog 2020 vom 30.07.2008. Die Untersuchungen sind aufgrund der geänderten Datenlage und den veränderten Entwicklungszielen in der Stadt erforderlich, woraus sich die Notwendigkeit zur Überprüfung und Anpassung an weitere relevante Themen und Handlungsfelder der Stadtentwicklung und an aktuelle und zukünftige Entwicklungen und Bedürfnisse ergibt.

Der Fokus ist auf die gesamtstädtisch bedeutsamen Ziele und Vorhaben ausgerichtet. Ziel ist es, insbesondere die Altstadt als funktionales und städtebauliches Zentrum der Stadt Jüterbog zu stärken, die Lebensqualität in allen Stadt- und Ortsteilen zu verbessern, die Stadt als Wirtschaftsstandort weiter zu profilieren, die Mobilität weiter auszubauen und nachhaltig weiterzuentwickeln, den historischen Stadtkern und die attraktiven Dorfkerne und Naturlandschaften Jüterbogs weiter touristisch zu etablieren sowie das vielfältig vorhandene Engagement der Jüterboger Bürgerschaft für die Stadt zu fördern.

Zentrale Inhalte des Entwurfs sind neben den abgestimmten Entwicklungsgrundsätzen auch die Betrachtung und Schärfung der Leitbilder und der strategischen Entwicklungsziele. Für die Stadt- und Ortsteile wurden die jeweiligen spezifischen Ziele abgeleitet und zentralen Vorhaben heraus gearbeitet. Des Weiteren enthält der Entwurf für die nachfolgend zu treffenden Entscheidungsprozesse und durchzuführenden Umsetzungsschritte der gesamtstädtischen Entwicklung eine Zielkonzeption mit geeigneten Maßnahmen und Projekten, um die geplanten zentralen Vorhaben zu ermöglichen, zu ordnen und nachhaltig zu entwickeln.

Folgende wesentliche und strategische Ziele der Stadt Jüterbog wurden in der Planung untersucht und werden angestrebt: Die Erhaltung, Inwertsetzung, aber auch die Erlebbarkeit des historischen und kulturellen Erbes, insbesondere der Altstadt mit ihren angrenzenden Vorstädten, stellt weiterhin eines der wichtigsten Stadtentwicklungsziele dar. Die bestehenden attraktiven Wohn- und Standortbedingungen sollen in allen Stadt- und Ortsteilen mit umfänglichen Angeboten der Daseinsvorsorge erhalten und weiter entwickelt und dabei den unterschiedlichen Bedürfnissen bzw. Ansprüchen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels angepasst werden. Die vorhandene Branchenkompetenz (Ernährung) soll gestärkt und durch die Potenziale in den anderen Bereichen wirkungsvoll ergänzt bzw. abgerundet werden. Die Verkehrsanbindungen der Stadt Jüterbog z. B. an die Hauptstadt Berlin sowie der innerstädtische Verkehr sollen angemessen und bedarfsgerecht entwickelt werden unter Ergreifung künftig verstärkt eigenständiger Initiativen zur Standortprofilierung, um sich im Wettbewerb der Regionen behaupten zu können. Die Stadtkultur soll künftig mit der Kulturlandschaft weiter verbunden und der Aufwärtsschwung durch Weiterentwicklung der Produkte und Verbreitung neuer Angebote genutzt und langfristig etabliert werden. Dabei ist auf die Förderung bürgerschaftlichen Engagements besonderes Augenmerk zu legen, das zu den wichtigen stadtpolitischen Zielstellungen zählt.

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept „Alte Werte – Neue Wege“ Strategie Jüterbog 2030 der Stadt Jüterbog ergeht unter Berücksichtigung der für den Planungsraum bedeutsamen Entwicklungsträger und unter Beteiligung der zentralen und betroffenen Akteure. Es dient als abschließend begründetes und politisch beschlossenes Handlungskonzept der Steuerung der gesamtstädtischen Entwicklung in der Stadt Jüterbog, indem es die für eine nachhaltige und abgewogene Stadtentwicklung erforderlichen Maßnahmen und Prioritäten vorschlägt und als Arbeitsgrundlage und Rechtfertigung für die Flächennutzungs- und Bebauungsplanung dient. Es ist v. a. als Bindeglied zwischen der fachlichen und der stadtentwicklungspolitischen Ausrichtung zu sehen. Dadurch, dass in der Stadtentwicklungsplanung die Defizite aber auch die Entwicklungspotenziale aufgezeigt werden, ist es ebenso ein Instrument, welches aktiv genutzt werden soll, um vor allem die relevanten Akteure gezielt anzusprechen.

Das Konzept besteht im Wesentlichen aus zwei Bausteinen. Zum einen werden die zuvor benannten zentralen Zielvorstellungen mittels der in der Stadt Jüterbog durchgeführten Untersuchungen und der Analyseauswertung überprüft und zum anderen durch das Leitbild und die aufgezeigten Handlungsfelder konkretisiert. Unter Berücksichtigung der derzeitigen und künftigen Stadtentwicklung und ihrer Rahmenbedingungen, der städtebaulichen Zielvorstellungen sowie der Vorgaben aus den übergeordneten Planungsebenen – den Entwicklungsplanungen des Landes und des Landkreises Teltow-Fläming – wurden Maßnahmenansätze erarbeitet und erörtert. Des Weiteren vermittelt es spezifische Grundsätze zur Aktivierung und Einbeziehung der Akteure, insbesondere des bürgerschaftlichen Engagements.

 

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept „Alte Werte – Neue Wege“ Strategie Jüterbog 2030 der Stadt Jüterbog vermittelt darüber hinaus die in den zentralen Vorhaben dargestellten Empfehlungen zur Umsetzung des Konzeptes.

Nach erfolgtem Selbstbindungsbeschluss und Anerkennung des vorliegenden Endberichtes als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB ist es als das zentrale konzeptionelle Instrument der Stadtentwicklung für die politischen Gremien der Stadt (Stadtpolitik) und die Stadtverwaltung als kommunale Leitschnur, für die Förderressorts des Bundes und des Landes (z. B. Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg) als integrierte Fördergrundlage und die Bürger und Stadtentwicklungsakteure als transparent vermittelbare Strategie für „ihre“ Stadt bei der Bauleitplanung und bei den weiteren Entwicklungsplanungen in der Stadt zu berücksichtigen. Es dokumentiert zudem die kommunalen Planungsabsichten auf der gesamtstädtischen Ebene.

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept „Alte Werte – Neue Wege“ Strategie Jüterbog 2030 der Stadt Jüterbog ist als aktuelle Grundlage der gesamtstädtisch Entwicklung anzusehen. Insbesondere unter Berücksichtigung der Dynamik, welcher die Stadtentwicklung unterliegt, aber auch unter Berücksichtigung z. B. stadtentwicklungsbezogener Veränderungen oder einer veränderten Rahmensetzung, resultierend aus Rechtsprechung und Gesetzgebung, stellt ein solches Konzept kein starres und unveränderbares Planwerk für die Ewigkeit dar. Es ist vielmehr ein Konzept, welches einer regelmäßigen Überprüfung und ggf. Fortschreibung bedarf, die i. d. R. mittelfristig, d. h. etwa alle 5 bis 10 Jahre erfolgen sollte.

 

Nähere Informationen zum Verfahrensablauf  >>weiter

 

weitere Dokumente:

 


Kontakt:

Bauamt der Stadtverwaltung Jüterbog

Zimmer 104
Mönchenkirchplatz 1
14913 Jüterbog

 

Tel.: 033 72 - 463 301

E-Mail:

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