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Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung


Berichtsentwurf zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) STRATEGIE JÜTERBOG 2030 der Stadt Jüterbog

 

Ziele des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes STRATEGIE JÜTERBOG 2030
Auf der Basis des aus dem Jahr 2008 stammenden Entwurfes des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes „ALTE WERTE – NEUE WEGE“ STRATEGIE JÜTERBOG 2020 wird das Konzept für die Stadt Jüterbog fortgeschrieben. Anlass für die Erarbeitung des Konzeptes sind die aktuellen Entwicklungen, die sich verändernden Ansprüche und Nutzungsstrukturen der Bevölkerung, verschiedener vorliegender Planungen aber auch veränderte Rahmenbedingungen und hieraus resultierende Handlungsbedarfe hinsichtlich der zukünftigen Stadtentwicklung. Um Jüterbog mit seinen verschiedenen Stadt- und Ortsteilen vor diesem Hintergrund an aktuelle und künftige Bedarfe anpassen zu können, bedarf es der regelmäßigen Fortschreibung des Konzeptes. Die Fortschreibung erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund veränderter demografischer Rahmenbedingungen, die eine Neujustierung der Prioritäten erforderlich machen. Die STRATEGIE JÜTERBOG 2030 dient als Basis und Wegweiser für die zukünftige Entwicklung der Stadt. Sie formuliert die strategischen Leitlinien und Entwicklungsziele und definiert die Schlüsselvorhaben für die zukünftige Stadtentwicklung. Als zentrale Zielsetzungen der STRATEGIE JÜTERBOG 2030 stehen neben der Erarbeitung einer mittel- und langfristigen Strategie auch die nachhaltige Ausgestaltung und Beeinflussung der Stadtentwicklung. Die Ziele, Szenarien und erarbeiteten Handlungsvarianten werden unter Beteiligung der Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung entwickelt und sollen von ihnen als gemeinsame Zielstellungen getragen werden. Dazu soll die STRATEGIE JÜTERBOG 2030 als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB mittels eines Selbstbindungsbeschlusses durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.


Abriss des Verfahrensablaufes
Das Planungsbüro Bruckbauer & Hennen GmbH aus Jüterbog hat in Abstimmung mit der Stadt Jüterbog einen Berichtsentwurf zum Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes STRATEGIE JÜTERBOG 2030 erarbeitet, welcher im Vorfeld in mehreren Beratungskreisen mit der Öffentlichkeit, den Ortsteilen und den Stadtverordneten frühzeitig abgestimmt wurde. Am 14. Juni 2017 wurde in der Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses über den Stand der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes und über den weiteren Verfahrensablauf informiert. Die Öffentlichkeit wurde frühzeitig am 11. Juli 2017 im Rahmen des zweiten STADTFORUMS JÜTERBOG 2030 beteiligt, in dem über das Leitbild, orteilbezogene Maßnahmen und sektorale Schwerpunktthemen diskutiert wurde. In der Zeit vom 17. Juli bis 11. August 2017 wurde die Öffentlichkeit über eine Online-Befragung zur Abstimmung des Leitbildes und zu den Handlungsfeldern befragt. Alle Ortsbeiräte erhielten Gelegenheit, im Rahmen des gemeinsamen Wokshops am 19. Juli 2017 die Prioritätensetzungen in den Ortsteilen abzustimmen. Die herausgearbeiteten Schwerpunktmaßnahmen und Prioritäten sowie die Strategieumsetzung wurde am 13. September 2017 in der Klausurtagung zwischen der Stadtpolitik und der Verwaltung abgestimmt. Im dritten STADTFORUM JÜTERBOG 2030 am 19. September 2017 wurden die Ergebnisse der Umfrage und die abgestimmten Schwerpunktmaßnahmen und Prioritäten der Öffentlichkeit vorgestellt und miteinander erörtert.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung sind in die Erarbeitung des vorliegenden Berichtsentwurfes des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes STRATEGIE JÜTERBOG 2030 der Stadt Jüterbog eingeflossen, der vom Bau- und Sanierungsausschuss am 11. Oktober 2017 befürwortet und von der Stadtverordnetenversammlung am 25. Oktober 2017 gebilligt wurde. An dem vorliegenden Berichtsentwurf des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes STRATEGIE JÜTERBOG 2030 der Stadt Jüterbog sollen die Öffentlichkeit und die Behörden und Träger öffentlicher Belange in Orientierung an § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung beteiligt werden.

 

Weitere Informationen zur Fortschreibung und zum bisherigen Verfahrensablauf sowie die zugehörigen Dokumente finden Sie auf der Seite zur Fortschreibung des INSEK sowie auf der Seite zur Bürgerbeteiligung.


Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Plangebiet
Der Entwurf erstreckt sich auf das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Jüterbog, einschließlich ihrer Ortsteile Grüna, Kloster Zinna, Neuheim, Neuhof, Werder, Markendorf und Fröhden.

 

INSEK PlangebietPlangebiet des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes STRATEGIE JÜTERBOG 2030 der Stadt Jüterbog


Öffentlichkeitsbeteiligung und Berichtsentwurf
Der Berichtsentwurf des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes STRATEGIE JÜTERBOG 2030 der Stadt Jüterbog wird im Sinne des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB unter Beachtung der nachfolgenden Angaben zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt und kann im Rahmen der unten genannten Zeiten eingesehen werden. Die Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Jüterbog erfolgte dazu am 22.11.2017.

Den Berichtsentwurf, Redaktionsstand 28. September 2017, können Sie hier ebenfalls einsehen und herunterladen:

 

Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird angemessen auf 30 Kalendertage begrenzt.

 

Zeitraum der

öffentlichen Auslegung: 

23. November 2017 bis 22. Dezember 2017
Ort:  Bauamt der Stadtverwaltung Jüterbog
Erdgeschoss, Raum 102
Mönchenkirchplatz 1
14913 Jüterbog
Zeiten: montags
dienstags
donnerstags
freitags

9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr

9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr

9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr

9 - 12 Uhr

Information: 

Frau Decker, Raum 104
Tel.:  033 72 - 463 361

Fax: 033 72 - 463 430
E-Mail:

Sprechzeiten: montags
dienstags
donnerstags

9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr

9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr

9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr

 


Ihre Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung

Wir freuen uns auf Ihre Meinungen!

Sie können Ihre Stellungnahmen während der oben benannten Frist schriftlich auf elektronischem Wege an oder postalisch an Stadt Jüterbog, Bauamt, Postfach 1352, 14902 Jüterbog oder mündlich zu den Sprechzeiten zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Jüterbog, Bauamt abgeben sowie einreichen. Bitte geben Sie dabei Ihren Namen und die vollständige Anschrift an sowie zu welcher Planung Sie sich äußern möchten.


Die eingangenen Stellengnahmen werden anschließend ausgewertet und fließen nach Möglichkeit in den Entwurf des Endberichtes ein. Durch den Beschluss des Endberichtes der Stadtverordnetenversammlung zielt die Stadt Jüterbog darauf, das Integrierte Stadtentwicklungskonzept STRATEGIE JÜTERBOG 2030 der Stadt Jüterbog als städtebauliche Entwicklungsplanung nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB verbindlich anzuerkennen. Bedeutung soll es für die Arbeit der Stadtverwaltung als begründetes und verbindliches Dokument der kommunalen Planungsabsicht hinsichtlich der städtebaulichen Entwicklung und Steuerung erlangen, indem es insbesondere als Arbeitsgrundlage und Rechtfertigung für die Flächennutzungs- und Bebauungsplanung dient. Es soll ebenso mit den im Handlungskonzept vorgeschlagenen erforderlichen Maßnahmen für eine nachhaltige und abgewogene gesamtstädtische Entwicklung die mittel- bis langfristige Perspektive Jüterbogs bis 2030 darstellen. Es ist vor allem als Bindeglied zwischen der fachlichen und der stadtpolitischen Ausrichtung zu sehen. Dadurch dass in dem Stadtentwicklungskonzept die Ausstattungsdefizite aber auch die Entwicklungspotenziale der Stadtentwicklung aufgezeigt werden, ist es ebenso ein Instrument, welches aktiv genutzt werden soll, um die Öffentlichkeit, relevante Unternehmen, Behörden, Fördermittelgeber und sonstige Träger gezielt anzusprechen.


Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist.