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Bebauungsplan Nr. 028 "Dennewitzer Straße"

rechtsverbindlich seit 24.08.2016

 

Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Stadtrand von Jüterbog, westlich der Dennewitzer Straße (L81) am Ortsausgang Richtung Rohrbeck. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 255/1, 255/2, 256/1, 277, 410 und 412 der Flur 32 der Gemarkung Jüterbog und hat eine Größe von ca. 3,2 ha.
Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:

  • im Norden vom Dennewitzer Weg und den Grundstücken Dennewitzer Straße 40 und 42,
  • im Osten von der Dennewitzer Straße bzw. der Landesstraße L81,
  • im Süden von der Landesstraße L81,
  • im Westen vom landwirtschaftlich genutzten Flurstück 257 der Flur 32 der Gemarkung Jüterbog. Die Grenze des Bereiches der Flächennutzungsplanänderung verläuft in Nord-Süd-Richtung mittig durch das Flurstück 257 der Flur 32 der Gemarkung Jüterbog.

 

BP028 Geltungsbereich

Geobasisdaten © Geobasis-DE/LGB

 

Planinhalte
Der Bebauungsplan Nr. 028 "Dennewitzer Straße" setzt im Geltungsbereich ein eingeschränktes Gewerbegebiet, eine private Verkehrsfläche sowie private Grünflächen fest. Es ist eine offene Bebauung mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,7 und maximal einem Vollgeschoss innerhalb der festgesetzten Baugrenze möglich. Auf den umgrenzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind 102 Bäume und 190 Sträucher zu pflanzen. Weitere Festsetzungen sind der Planzeichnung zu entnehmen. Die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen und die Herstellung der ausreichenden Löschwasserversorgung wurden mittels eines Städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger gesichert.

 

Rechtsverbindliche Fassung

Die Stadtverordnetenversammlung Jüterbog hat mit Beschluss vom 29.06.2016 (Beschluss-Nr. 2016/0070) den Bebauungsplan Nr. 028 "Dennewitzer Straße" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die beigefügte Begründung einschließlich Umweltbericht und Grünordnungsplan gebilligt.

Der Satzungsbeschluss wurde im Amtsblatt für die Stadt Jüterbog Nr. 8/2016 am 24.08.2016 bekannt gemacht (Ersatzbekanntmachung). Mit der Bekanntmachung ist der Bebauungsplan in Kraft getreten.

Der Bebauungsplan wird mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB zu jedermanns Einsicht bei der Stadtverwaltung Jüterbog bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

 

Dokumente

 

weitere Dokumente / Datensätze

 

Geodienste - URL:

  • WMS: http://geoportal.teltow-flaeming.de/wss/service/WMS_BBP_Jueterbog/guest?
  • WFS: http://geoportal.teltow-flaeming.de/wss/service/WFS_BBP_Jueterbog/guest?

 


 

Kontakt:

Bauamt der Stadtverwaltung Jüterbog

Zimmer 104
Mönchenkirchplatz 1
14913 Jüterbog

 

Frau Decker

Tel.: 033 72 - 463 361

E-Mail:

 

Herr Zetzmann

Tel.: 033 72 - 463 369
E-Mail:

Sprechzeiten: Montag
Dienstag
Donnerstag

9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr

9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr

9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr