Öffentlichkeitsbeteiligung
Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 037 "Einzelhandelsgebiet Große Straße" der Stadt Jüterbog
Die Stadt Jüterbog hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 16.12.2015 den Aufstellungsbeschluss (Beschluss-Nr. 2015/0162) für den Bebauungsplan „Einzelhandelsgebiet Große Straße“ gefasst.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht mit Stand vom April 2020 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung Jüterbog am 27.05.2020 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Plangebiet
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 037 „Einzelhandelsgebiet Große Straße“ der Stadt Jüterbog hat eine Größe von ca. 1,9 ha und befindet sich am südlichen Rand des historischen Altstadtkerns im Sanierungsgebiet „Altstadt“ der Stadt Jüterbog. Die Grundstücke sind ausschließlich in Privateigentum. Der Geltungsbereich schließt die Einzelhandelseinrichtungen in der Großen Straße östlich der Kohlhasengasse ein und erstreckt sich in östlicher Richtung über die benachbarten kleinteiligen Grundstücke bis an die westliche Grenze des Grundstückes Große Straße 78.
Das Plangebiet wird begrenzt
- im Norden: von der südlichen Grundstücksgrenze der Großen Straße,
- im Osten: von der westlichen Grenze des Grundstückes Große Straße 78,
- im Süden: von der nördlichen Grundstücksgrenze der Straße „Hinter der Mauer“ und
- im Westen: von der östlichen Grundstücksgrenze der Kohlhasengasse.
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Geobasisdaten © Geobasis-DE/LGB |
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgende Flurstücke:
Flur 1: 59/1, 60/2, 60/3, 62, 327, 328, 329, 331, 332, 334, 335, 336, 536, 605, 606, 607 und 608.
Die beabsichtigte städtebauliche Zielsetzung dient der Innenentwicklung im Sinne des § 1a Abs. 2 BauGB. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Zulässigkeit der geplanten Vorhaben zur Erweiterung des Einkaufsbereiches Große Straße 56-64 bis zur Großen Straße 76 geschaffen werden, die eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichern.
Die Städte und Gemeinden verfolgen mit der Ansiedlung von Lebensmittelmärkten das Ziel, die Zentren zu stärken sowie eine flächendeckende Nahversorgung zu sichern. Ziel des Bebauungsplans ist, die Agglomeration von Einkaufsflächen am Standort Große Straße baurechtlich zu ermöglichen und den bestehenden Einzelhandelsstandort nachhaltig zu sichern und aufzuwerten. Vorgesehen ist, die Zulässigkeit von 2.720 m² Verkaufsfläche zu erwirken und die bestehende Verkaufsfläche damit um 925 m² zu erhöhen. Gleichzeitig soll dem Anspruch einer durch mittelalterlichen Bebauung geprägten Stadt an die Gebäudequalität und Formulierung des Quartiers mit den Festsetzungen des Bebauungsplans Rechnung getragen werden.
Beteiligungsdokumente / Download-Angebot
Hier können Sie sich die vollständigen Beteiligungsunterlagen als PDF - Datei ansehen bzw. kostenlos herunterladen:
- Bekanntmachung im Amtsblatt vom 22.09.2020 (PDF 3,3 MB)
Bebauungsplan Nr. 037 „Einzelhandelsgebiet Große Straße“
- Planzeichnung, Entwurf vom April 2020 (PDF 0,4 MB)
- Begründung, Entwurf vom April 2020 (PDF 3,4 MB)
Gutachten / Untersuchungen
- Verträglichkeitsprüfung Einzelhandelsstandort Große Straße vom 11.08.2015 (PDF 2,6 MB)
- Verkehrsgutachten vom 23.06.2016 (PDF 10,0 MB)
- Schallschutzgutachten vom 23.06.2016 (PDF 4,5 MB)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Februar 2018 (PDF 1,6 MB)
bereits vorliegende Stellungnahmen
Städtebaulicher Ideenwettbewerb
- Übersicht zum städtebaulichen Ideenwettbewerb Einzelhandelsgebiet Große Straße (PDF 1,5 MB)
- Wettbewerbsbeiträge der Preisträger (PDF 10 MB)
Beteiligungsverfahren
Die Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 037 „Einzelhandelsgebiet Große Straße“ erfolgt in der Zeit vom
vom 12.10.2020 bis einschließlich 20.11.2020.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht inkl. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu im Gebiet vorkommenden Brutvogelarten sowie das Schallgutachten und Verkehrsgutachten zum Vorhaben liegen im Bauamt der Stadt Jüterbog (Mönchenkirchplatz 1, 14913 Jüterbog, Zimmer 202) während der Dienstzeiten aus.
Öffentliche Auslegung vom 12. Oktober 2020 bis zum 20. November 2020
im Bauamt, Raum 205 (1. OG), Mönchenkirchplatz 1, 14913 Jüterbog
während der Dienstzeiten:
montags von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
dienstags von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
mittwochs von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
donnerstags von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr
freitags von 8.00-12.00 Uhr
Im Falle der Notwendigkeit von mündlichen Erläuterungen, aber auch bei sonstigen Fragen und Anliegen zu dem oben genannten Bauleitplanverfahren steht Ihnen gerne Herr Zetzmann (Bauamt, Mönchenkirchplatz 1 in 14913 Jüterbog, Raum 301,
, Tel.: 03372 463 369), zur Verfügung.
Entgegennahme der Stellungnahmen
In der Auslegungsfrist zur Beteiligung vom 12. Oktober 2020 bis zum 20. November 2020 können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der oben genannten Dienststunden bei der Stadtverwaltung Jüterbog (Bauamt, Mönchenkirchplatz 1 in 14913 Jüterbog) zur Niederschrift abgegeben werden.
Gern können Sie Ihre Stellungnahmen auch auf postalischem Weg (Postanschrift: Stadt Jüterbog, Postfach 1352, 14902 Jüterbog) oder per E-Mail an
der Stadt Jüterbog zukommen lassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen und somit im Zuge der Abwägung unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutzinformation
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Information:
Ort: |
Herr Zetzmann, Zimmer 301
Bauamt der Stadtverwaltung Jüterbog |
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Sprechzeiten: | Montag Dienstag Donnerstag |
9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr 9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr 9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr |
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)
06.10.2020