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Verfügungsfonds der Stadt Jüterbog

Richtlinien der Stadt Jüterbog zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Projektfonds / Verfügungsfonds in den Sanierungsgebieten "Altstadt", "Mittelalterliche Vorstädte und Wallanlage" sowie den Gebietskulissen "Klosteranlage und Gut Kaltenhausen" und Soziale Stadt "Jüterbog II"


Auf der Grundlage der Städtebauförderungsrichtlinie StBauFR 2015, aktuell vorliegend in der 1. Änderung vom 20.09.2017, hat die Stadt Jüterbog mit Beschluss-Nr. 2019/0001 vom 30.01.2019 einen Verfügungsfonds eingerichtet.

 

AUFGABE UND ZIEL

Mit dem Ziel privates Engagement von beispielsweise Händlern, Gewerbetreibenden und Immobilieneigentümern zu aktivieren und zu bündeln, hat die Stadt Jüterbog erneut den Verfügungsfonds eingerichtet.


Mit dem Verfügungsfonds können zusätzliche Maßnahmen finanziert werden, die das von der Stadt vorgesehene Erneuerungskonzept ergänzen. Dafür sollen Maßnahmen in Trägerschaft privater Akteure initiiert werden.
Grundsätzlich gilt, dass die Städtebauförderung höchstens 50 % der Ausgaben finanziert und Private mindestens 50 % finanzieren.


Die Städtebaufördermittel können für Investitionen und investitionsvorbereitende Maßnahmen, wie beispielsweise Umsetzung von Lichtkonzepten, Aufstellung von Leit- und Beschilderungssystemen, Grün- und Blumengestaltung, Aufstellen von Verweilmöglichkeiten oder für nichtinvestive Maßnahmen, z.B. Serviceoffensiven, Quartiershausmeister, Broschüren, Flyer und Marketingaktionen, eingesetzt werden.
Projekte und Aktionen, die durch den Verfügungsfonds gefördert werden, sind inhaltlich an die Ziele und räumlich an die Geltungsbereiche der Sanierungsgebiete „Altstadt“ und „Mittelalterliche Vorstädte und Wallanlage“ sowie der Gebietskulissen „Klosteranlage und Gut Kaltenhausen“ und „Jüterbog II“ auszurichten.

ENTSCHEIDUNGSGREMIUM

Die Vergabe der Mittel wird durch ein lokales Gremium organisiert. Das Entscheidungsgremium entscheidet über und legitimiert die Mittelfreigabe aus dem  Verfügungsfonds. Darüber hinaus unterstützt das Entscheidungsgremium die Stadt bei der Einwerbung von Mitteln Dritter (Sponsoring) für den Verfügungsfonds. Das Gremium soll einen Querschnitt der Interessen möglichst aller Akteure in der Stadt abbilden.

 

Bitte melden Sie sich im Bauamt der Stadt Jüterbog (Tel: 03372 463 301 oder Email: ), wenn Sie Interesse haben im Gremium mitzuwirken.

 

Nähere Informationen

Mitmachen beim Entscheidungsgremium des Verfügungsfonds!

DOKUMENTE

GEGENSTAND UND FÖRDERUNG

Der Verfügungsfonds soll gezielt für kleinteilige investive und nicht-investive Projekte und eingesetzt werden, die einen nachweisbaren, nachhaltigen Nutzen für die Innenstadt Jüterbogs, den Stadtteil Jüterbog II und das kulturhistorisch bedeutende Quartier „Klosteranlage und Gut Kaltenhausen“ im Ortsteil Kloster Zinna haben. Das zu fördernde Projekt muss im Einklang mit den Zielen der jeweiligen Gesamtmaßnahme (Integriertes Entwicklungskonzept oder Rahmen- bzw. Sanierungsplan), dem Einzelhandels- und Zentrenentwicklungskonzept sowie dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) der Stadt Jüterbog stehen.
 
Die über den Verfügungsfonds geförderten Projekte verfolgen darüber hinaus den Ansatz des / der:
  • Aktivierung privaten Engagements und privater Finanzressourcen für den Erhalt, die Entwicklung und die Aufwertung des Gebietes,
  • Herbeiführung und Stärkung von Kooperationen unterschiedlicher Akteure,
  • Stärkung der Selbstorganisation der privaten Kooperationspartner*innen,
  • flexiblen und lokal angepassten Einsatzes von Städtebaufördermitteln,
  • Verstetigung von Beteiligungsprozessen.

WAS WIRD GEFÖRDERT

  • Projekte zur Belebung des Einzelhandels
  • Projekte zur Imagebildung
  • Projekte zur Belebung der Stadtteilidentität (Mitmachaktionen / Festivitäten)
  • Projekte der Öffentlichkeitsarbeit
  • Projekte zur Stärkung des nachbarschaftlichen Gefüges
  • Projekte zur Stärkung des Vereinslebens und Ehrenamtes
  • Projekte zur Aktivierung der Bewohner*innenselbsthilfe
  • Projekte zur Stärkung der sozio-kulturellen und freizeitbezogenen Angebote
  • Ausstellungen / Workshops
  • Kultur- und Sportevents
  • Projekte zur Aufwertung des Stadtbildes (u.a. Begrünung, Beleuchtung, Stadt-mobiliar, Kunst im Stadtraum)
  • touristische Wegweiser und Informationssysteme
  • Förderung von Zwischennutzungen auf Brachflächen

MITGLIEDER DES GREMIUMS

  • Frau Doreen Jannek
  • Frau Caterina Grüning

  • Frau Sabrina Dimde

  • Herr Dierk Giese

  • Herr Max Theilemann, SVV

  • Herr Andreas Rau; Wirtschaftsförderung der Stadt Jüterbog

  • Frau Anja Bruckbauer, Sanierungsträger

TERMINE DES GREMIUMS

  • 18.01.2023, 17:00 Uhr, Firma Bruchkbauer & Hennen GmbH (Schillerstraße 45)
  • 19.04.2023, 17:00 Uhr, Stadtteiltreff JB II (Brückenstraße 3)
  • 30.08.2023, 17:00 Uhr, Konversenhaus Kloster Zinna (neben Kirche)
  • 29.11.2023, 17:00 Uhr, Kulturquartier Mönchenkloster

 


 

 

 

 

 KONTAKT

SPRECHZEITEN

 

 

Bauamt der Stadtverwaltung Jüterbog
Mönchenkirchplatz 1
14913 Jüterbog

 

TEL.: 0 33 72 - 46 33 01

MAIL:

MONTAG

9 -12 Uhr und 13 - 15 Uhr

DIENSTAG

9 -12 Uhr und 13 - 16 Uhr
DONNERSTAG

9 -12 Uhr und 13 - 18 Uhr

 

 

 

 

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