Flächennutzungsplan der Stadt Jüterbog in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.09.2024, zuletzt geändert durch Beschluss Nr. 2024/0004 vom 31.01.2024 (Bekanntmachung im Amtsblatt 09/2024 für die Stadt Jüterbog am 18.09.2024)
Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes der Stadt Jüterbog
Die Stadtverordnetenversammlung Jüterbog hat am 29.11.2023 (Beschluss-Nr. 2023/0093) den Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet der Stadt Jüterbog gefasst und die zugehörigen Begründungen mit dem Umweltbericht und den Karten sowie Tabellen gebilligt. Aufgrund eines Darstellungsfehlers, wurde der Flächennutzungsplan mit der zugehörigen Begründung am 31.01.2024 (Beschluss-Nr. 2024/0004) erneut von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen (erneuter Feststellungsbeschluss).
Das Plangebiet ist in der Abbildung verortet. Für eine maßstäbliche Darstellung wird auf die Einsichtnahme oder unten stehenden Download-Link verwiesen.
Der Flächennutzungsplan ist das zentrale Steuerungsinstrument einer Gemeinde, um die Nutzung des Bodens im gesamten Gemeindegebiet zu lenken. Im Baugesetzbuch ist in § 5 Abs. 1 bestimmt, dass im Flächennutzungsplan die Bodennutzung für das ganze Gemeindegebiet in den Grundzügen darzustellen ist. Die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde spiegeln sich im Flächennutzungsplan wider. Der Flächennutzungsplan bildet im Rahmen des Systems der kommunalen Bauleitplanung die erste Stufe und wird auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Er ist der Orientierungsrahmen für die weitere bauliche und nichtbauliche Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet.
Die höhere Verwaltungsbehörde hat den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet der Stadt Jüterbog am 19.07.2024 (Aktenzeichen 80.04.24) durch Fiktion genehmigt. Die Genehmigungsfiktion ist durch Fristablauf eingetreten (§ 6 Abs. 4 BauGB).
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 09/2024 v. 18.09.2024 für die Stadt Jüterbog wurde der Flächennutzungsplan der Stadt Jüterbog in Kraft gesetzt.
Der Zeithorizont des Flächennutzungsplans der Stadt Jüterbog bezieht sich in etwa auf das Jahr 2035.
Einsichtnahme
Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan bestehend aus der Planzeichnung, den zugehörigen Begründungen mit dem Umweltbericht und Karten, Tabellen sowie der zusammenfassenden Erklärung wird nach § 6a Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht bei der Stadtverwaltung Jüterbog bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
ARCHIV (Planstände sind durch die Neuaufstellung des FNP überholt)
Änderung
im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 040 "Neuheim 84a" wirksam seit 20.06.2018
Die Stadtverordnetenversammlung Jüterbog hat am 28.02.2018 (Beschluss-Nr. 2018/0016) den Feststellungsbeschluss zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Jüterbog im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 040 „Neuheim 84a“ gefasst und die beigefügte Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt. Die höhere Verwaltungsbehörde hat die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jüterbog im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 040 „Neuheim 84a“ am 07.06.2018 (Aktenzeichen 80.01.18) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) im Amtsblatt für die Stadt Jüterbog Nr. 06/2018 vom 20.06.2018 bekannt gegeben. Mit der Bekanntmachung ist die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam geworden.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht bei der Stadtverwaltung Jüterbog bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Abgrenzung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 040 "Neuheim 84a"
Ausschnitt aus der Planzeichnung zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 040 "Neuheim 84a"
im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 028 "Dennewitzer Straße" wirksam seit 24.08.2016
Die Stadtverordnetenversammlung Jüterbog hat am 30.03.2016 (Beschluss-Nr. 2016/0029) den Feststellungsbeschluss zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Jüterbog im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 028 „Dennewitzer Straße“ gefasst und die beigefügte Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt. Die höhere Verwaltungsbehörde hat die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jüterbog im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 028 „Dennewitzer Straße“ am 25.07.2016 mit einer Auflage genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) im Amtsblatt für die Stadt Jüterbog vom 24.08.2016 bekannt gegeben. Mit der Bekanntmachung ist die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam geworden.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 BauGB zu jedermanns Einsicht bei der Stadtverwaltung Jüterbog bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Abgrenzung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 028 "Dennewitzer Straße"
Ausschnitt aus der Planzeichnung zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 028 "Dennewitzer Straße"
im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 034 "Wohngebiet Lok-Stadion" wirksam seit 23.03.2016
Die Stadtverordnetenversammlung Jüterbog hat am 26.08.2015 (Beschluss-Nr. 2015/0107) den Feststellungsbeschluss zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Jüterbog im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 034 „Wohngebiet Lok-Stadion“ gefasst und die beigefügte Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt. Die höhere Verwaltungsbehörde hat die Änderung des Flächennutzungsplanes am 09.02.2016 unter Auflagen genehmigt. Die Erfüllung der Nebenbestimmungen wurde durch die höhere Verwaltungsbehörde am 03.03.2016 bestätigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) im Amtsblatt für die Stadt Jüterbog vom 23.03.2016 bekannt gegeben. Mit der Bekanntmachung ist die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam geworden.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 BauGB zu jedermanns Einsicht bei der Stadtverwaltung Jüterbog bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Abgrenzung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 034 "Wohngebiet Lok-Stadion"
Ausschnitt aus der Planzeichnung zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 034 "Wohngebiet Lok-Stadion"
im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 030 "Südliche Wallanlagen"
wirksam seit 19.11.2014
Die Stadtverordnetenversammlung Jüterbog hat am 27.03.2013 (Beschluss-Nr. 0021/2013) den Feststellungsbeschluss zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Jüterbog im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 030 „Südliche Wallanlagen“ gefasst und die beigefügte Begründung gebilligt. Die höhere Verwaltungsbehörde hat die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jüterbog im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 030 „Südliche Wallanlagen“ am 17.10.2014 genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde gemäß §6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) im Amtsblatt für die Stadt Jüterbog vom 19.11.2014 bekannt gegeben. Mit der Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach §6 Abs. 5 BauGB zu jedermanns Einsicht bei der Stadtverwaltung Jüterbog bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Abgrenzung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 030 "Südliche Wallanlagen"
Ausschnitt aus der Planzeichnung zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 030 "Südliche Wallanlagen"