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News-Ticker

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Jetzt Förderung für gemeinnützige Projekte im Landkreis Teltow-Fläming beantragen

Meldung aus Jüterbog
Finanzielle Unterstützung für Engagement vor Ort

Der Landkreis Teltow-Fläming fördert auch künftig öffentliche, gemeinnützige Maßnahmen und Projekte, die im Kreisgebiet umgesetzt werden oder den Einwohnerinnen und Einwohnern direkt zugutekommen. Die hierfür bereitgestellten Fördermittel stammen aus der Gewinnausschüttung der Mittelbrandenburgischen Sparkasse, die der Landkreis über seine Mitgliedschaft im entsprechenden Zweckverband erhält.

Antragsberechtigte und Förderbereiche
Antragsberechtigt sind anerkannte gemeinnützige Körperschaften, insbesondere eingetragene Vereine (e. V.) sowie gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH).


Gefördert werden Projekte und Maßnahmen in den Bereichen:
•    Bildung, Soziales und Jugend
•    Kunst und Kultur (auch für denkmalgeschützte Objekte, beispielsweise Kirchen)
•    Sport

 

Antragsfristen
Für die Antragstellung gelten folgende Fristen:
•    Bis zum 15. März für Projekte, die im zweiten Halbjahr des laufenden Kalenderjahres umgesetzt werden.
•    Bis zum 15. September für Projekte, die im ersten Halbjahr des darauffolgenden Jahres beginnen.
Die Anträge sind schriftlich an das Büro der Landrätin zu richten.

 

Richtlinie und Antragsunterlagen
Alle Informationen zu den Zuwendungsvoraussetzungen, den förderfähigen Maßnahmen sowie den einzureichenden Unterlagen sind der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke, dem Antragsformular sowie der Mittelanforderung zu entnehmen.

Diese finden Sie auf der Internetseite des Landkreises unter: https://www.teltow-flaeming.de/was-erledige-ich-wo/dienstleistungen/details/foerderung-gemeinnuetziger-massnahmen-und-projekte-im-landkreis-teltow-flaeming