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Gesetzliche Änderung der Verpflegungskosten

Meldung aus Jüterbog

Bitte beachten Sie:

Gesetzliche Änderung der Verpflegungskosten

Seit dem 1. Juli 2020 beträgt die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen nur 7 statt 19 Prozent – ausgenommen sind Getränke. Die Umsatzsteuersenkung ist jedoch bis Ende 2023 befristet, ab 2024 werden wieder 19 Prozent fällig.