Gesetzliche Änderung der Verpflegungskosten
Meldung aus JüterbogBitte beachten Sie:
Gesetzliche Änderung der Verpflegungskosten
Seit dem 1. Juli 2020 beträgt die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen nur 7 statt 19 Prozent – ausgenommen sind Getränke. Die Umsatzsteuersenkung ist jedoch bis Ende 2023 befristet, ab 2024 werden wieder 19 Prozent fällig.