Aktuelles zum Baufortschritt B102 Altstadt Jüterbog
Meldung aus JüterbogAktueller Sachstand Tiefbau B102 Altstadt Jüterbog
Bauabschnitt Bereich Planeberg bis HeiligGeistPlatz
B 102 – Ortsdurchfahrt Jüterbog
Information der Archäologie vom Landesamt im Februar 2019
zum ehemaligen Friedhof Heilig-Geist-Platz/Heilig-Geist-Kapelle:
Die denkmalrechtliche Erlaubnis zur Maßnahme sieht die "Dokumentationspflicht für den von Zerstörung bedrohten Teil des Bodendenkmals" vor. Dabei ist die "wissenschaftliche Untersuchung, Ausgrabung und Bergung der im Boden verborgenen archäologischen Funde und Befunde zu gewährleisten". Ein archäologischer Befund auf einem Friedhof besteht in der Regel aus einer Grabgrube, in der ein Leichnam in einem Sarg oder Leichentuch beigesetzt wurde. Sobald sich somit eine Grabgrube abzeichnet liegt ein dokumentationswürdiger und -pflichtiger Befund vor. Grundsätzlich ist eine Überbauung tiefer liegender Bestattungen aus diesen genannten rechtlichen Gründen nicht möglich, da sie einerseits bereits angeschnitten sind und andererseits ihre weitere Zerstörung im Zuge einer Überbauung nicht gewährleistet werden kann. Hinzu kommen statische Unwägsamkeiten (humose Grabverfüllungen sind nicht tragfähig) und ethische Bedenken. In Bezug auf randlich angeschnittene Bestattungen wird der/die Grabungsleiter/in vor Ort jeweils eine Einzelfallentscheidung treffen. Ohne zusätzliche Flächen in unzumutbarer Größenordnung zu öffnen (und dadurch vermutlich weitere neue Skelette/Bestattungen zu tangieren) muss dennoch die vollständige Dokumentation und Bergung der angeschnittenen Befunde bzw. zumindest der vollständigen menschlichen Skelette erfolgen.
Dr. Sabine Eickhoff
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum Referat Großvorhaben/ Stadtarchäologie Gebietsbodendenkmalpflege Brandenburg/ Havel und Potsdam