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Gewässerpflege-Saison beginnt - Bitte Randstreifen freihalten

Meldung aus Jüterbog
Gewässerpflege-Saison beginnt - Bitte Randstreifen freihalten (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Gewässerpflege-Saison beginnt - Bitte Randstreifen freihalten

Alle Anwohner mit Grundstücken, die an Gewässer und Gräben angrenzen, werden gebeten ab sofort wieder die Randstreifen-Pflegemaßnahmen zu ermöglichen.

 

Die Zugänge für die entsprechenden Fahrzeuge und Technik ist dafür zu gewährleisten, die Randstreifen sind freizuhalten. Der Wasser- und Bodenverband informiert dazu aktuell:

 

 

Mitteilung des Wasser- und Bodenverbandes Nuthe-Nieplitz

 

In der Zeit von Ende August bis zum Jahreswechsel 2015 führen der Wasser- und Bodenverband Nuthe-Nieplitz und die von uns beauftragten Unternehmen Unterhaltungsarbeiten (Krautungen) an den Gewässern I. und II. Ordnung innerhalb des Verbandsgebietes durch. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften kündigen wir die Durchführung der Unterhaltungsmaßnahmen und die damit verbundene Benutzung der Anliegergrundstücke hiermit an. Ganzjährig führt der Wasser- und Bodenverband Nuthe-Nieplitz bei Erfordernis abflusssichernde Maßnahmen durch und beseitigt auftretende Havarien.

 

Gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 84 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) haben die Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger sowie die Nutzungsberechtigten der Gewässer zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke betreten, befahren, vorrübergehend benutzen, Kraut und Aushub ablegen, auf den Grundstücken einebnen und aus ihnen bei Bedarf Bestandteile für die Unterhaltung entnehmen. Sie haben ferner zu dulden, dass die Uferbereiche im Interesse der Unterhaltung oder der naturnahen Entwicklung der Gewässer standorttypisch bepflanzt werden.

Für den Ablauf der Arbeiten an den Gewässern bitten wir Sie, die ungehinderte Zufahrt zu gewährleisten.

Hindernisse für die Arbeiten (z.B. Weidezäune) sind vorher zurückzustellen, so dass der

 

Gewässerrandstreifen von 5,00 m

 

gemäß § 34 WHG gewährleistet ist. Erforderliche Einzelabstimmungen mit den Landwirtschaftsbetrieben erfolgen vor Beginn der Arbeiten durch den Wasser- und Bodenverband Nuthe-Nieplitz bzw. deren Beauftragte.

 

Zur Beantwortung von Fragen oder Abstimmungen im Zusammenhang der angezeigten Gewässerunterhaltung wenden Sie sich bitte an den Wasser- und Bodenverband Nuthe-Nieplitz, Am Anger 13, 14959 Trebbin OT Großbeuthen, Telefon: 033731-13626, FAX: 033731-13628 oder E-Mail: verwaltung@wbvnuthe.de .

 

Dr. Lars Kühne

Geschäftsführer