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News-Ticker

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Bodenrichtwerte 2026

Meldung aus Jüterbog
Foto: Landkreis TF, Nils Ladwig, dualer Student Immobilienbewertung und BWL, Andy Merten, Sachgebietsleiter Vermessung, Anett Thätner, Amtsleiterin Kataster- und Vermessungsamt und Siegmund Trebschuh, Leiter des Dezernat III (v.l.n.r.) (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Foto: Landkreis TF, Nils Ladwig, dualer Student Immobilienbewertung und BWL, Andy Merten, Sachgebietsleiter Vermessung, Anett Thätner, Amtsleiterin Kataster- und Vermessungsamt und Siegmund Trebschuh, Leiter des Dezernat III (v.l.n.r.)

Preisentwicklung und Trends im Landkreis Teltow-Fläming
 

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Landkreises Teltow-Fläming hat am 21. Januar 2026 rund 500 Bodenrichtwerte beschlossen. Die neuen Werte gelten ab dem 1. Januar 2026 für baureifes Land sowie für Sondernutzungen.

 

Hintergrund zu den Bodenrichtwerten

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt jährlich zum Stichtag 01.01. auf Grundlage der Kaufpreissammlung flächendeckende durchschnittliche Lagewerte für den Boden. Die Bodenrichtwerte dienen als wichtige Orientierung für Marktteilnehmer, Verwaltung, Bewertung und Besteuerung.

 

Beschlüsse zum Stichtag 01.01.2026

Zum 1. Januar 2026 wurden für den Landkreis Teltow-Fläming fast 500 Bodenrichtwerte beschlossen, davon 

  • 108 Bodenrichtwerte im Berliner Umland 

  • 383 Bodenrichtwerte im weiteren Metropolenraum

  • 33 Bodenrichtwerte für Acker-, Grünland- und Waldflächen

 

Das Bodenrichtwertniveau veränderte sich in den Städten und Gemeinde des Landkreises nur wenig. Im Berliner Umland (Ludwigsfelde, Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren, Rangsdorf) wurde der Bodenrichtwert in 16 Bodenrichtwertzonen erhöht und in 13 Bodenrichtwertzonen abgesenkt. Die nachgefragteste Lage befindet sich im Ludwigsfelder Wohnpark „Ahrensdorfer Heide“.

 

Begehrte Wohnanlagen im Berliner Umland befinden sich in:

 Bodenrichtwertzone 01.01.2025 -01.01.2026 Mahlow 

Unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten und unter Hinzuziehung von Kaufverträgen unbebauter Grundstücke aus dem Jahr 2025 bleibt der erweiterte Metropolenraum für Kaufinteressenten weiterhin attraktiv, die aufgrund fehlender berlinnaher Flächenangebote ins Umland ausweichen. Trotz der anhaltenden Nachfrage sind auch hier überwiegend stagnierende Preise sowie einzelne Preisrückgänge von rund fünf Prozent zu verzeichnen.

 

  Bodenrichtwertzone 01.01.2025 -01.01.2026 JB  

 

Der Grundstücksmarkt im Bereich Land- und Forstwirtschaft zeigt sich stabil. Der höchste Bodenrichtwert für Ackerland wurde für die Gemeinde Niedergörsdorf mit 1,30 €/m² beschlossen. Die Bodenrichtwerte für Grünland bewegen sich zwischen 0,60 €/m² und 0,75 €/m². Der 2025 erstmalig abgeleitete Bodenrichtwert für Waldflächen ohne Aufwuchs wurde für das Jahr 2026 gemeindebezogen zwischen 0,20 €/m² bis 0,28 €/m² beschlossen.

 

Veröffentlichung der Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte werden landeseinheitlich im Bodenrichtwertportal „BORIS Land Brandenburg“ bereitgestellt und sind kostenfrei abrufbar: https://boris.brandenburg.de/

 

Die aktuellen Daten zum Stichtag 1. Januar 2026 werden derzeit aufbereitet und stehen ab 1. März 2026 zur Verfügung. Bodenrichtwerte können rückwirkend bis zum Jahrgang 1991 eingesehen werden. Zusätzlich kann eine kostenfreie amtliche Bodenrichtwertauskunft im PDF-Format heruntergeladen werden.