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Hauptwohnung

Kurzinformationen

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Neugeborenen, die in der Bundesrepublik Deutschland geboren werden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die Eltern oder Mutter aufgenommen werden.

 

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden. Dies gilt auch, wenn von mehreren Wohnungen eine oder mehrere aufgegeben werden, ohne dass zugleich eine neue Wohnung bezogen wird.

Notwendige Unterlagen

Anmeldung

Personalausweis, Reisepass und Kinderausweis (soweit vorhanden) von allen Familienmitgliedern, die angemeldet werden. Eheurkunden und Geburtsurkunden der Meldepflichtigen bzw. Familienbuch

Abmeldung

Personalausweis, Reisepass und Kinderausweis (soweit vorhanden) von allen Familienmitgleidern, die abgemeldet werden

Ummeldung

Personalausweis von allen Familienmitgliedern, die umgemeldet werden

 

Gebühren

Gebühren werden keine erhoben.

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Di 9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
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Di 9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
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