Hauptwohnung
Kurzinformationen
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Neugeborenen, die in der Bundesrepublik Deutschland geboren werden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die Eltern oder Mutter aufgenommen werden.
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden. Dies gilt auch, wenn von mehreren Wohnungen eine oder mehrere aufgegeben werden, ohne dass zugleich eine neue Wohnung bezogen wird.
Notwendige Unterlagen
Anmeldung
Personalausweis, Reisepass und Kinderausweis (soweit vorhanden) von allen Familienmitgliedern, die angemeldet werden. Eheurkunden und Geburtsurkunden der Meldepflichtigen bzw. Familienbuch
Abmeldung
Personalausweis, Reisepass und Kinderausweis (soweit vorhanden) von allen Familienmitgleidern, die abgemeldet werden
Ummeldung
Personalausweis von allen Familienmitgliedern, die umgemeldet werden
Gebühren
Gebühren werden keine erhoben.