Der Ablassprediger Johann TetzelDer Jüterboger SpruchLuftbild der Jüterboger AlstadtDer Altstadtkern mit Blick gen OstenDer Schlossparkteich
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Meldebescheinigung

Kurzinformationen

Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein. Die Beantragung kann persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder schriftlich erfolgen.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

bei persönlicher Beantragung:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Bürgern der gültige Reisepass
  • bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
  •  

bei schriftlicher Beantragung:

  • formloser Antrag mit Angabe des Verwendungszweckes
  • Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • Verrechnungsscheck oder Bankeinzugsermächtigung
  • frankierter Rückumschlag

Kosten

  • Die Gebühr beträgt 5,00 €
  • gebührenfrei: Bescheinigung für bestimmte Zweckbindungen (z.B. Renten-, Vertriebenenangelegenheiten, soziale Angelegenheiten)
  • Aufenthaltsbescheinigung mit größerem Verwaltungsaufwand (z.B. Archivauskünfte): Gebühr beträgt 14,00 €

 

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Öffnungszeiten Rathaus I und Rathaus II

Mo 9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
Di 9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
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Sprechzeiten Einwohnermeldeamt

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