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Kinderreisepass

Beschreibung

Kinderreisepässe werden für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ohne elektronisches Speichermedium ausgestellt. Neue Kinderreisepässe werden nur für einen maximalen Gültigkeitszeitraum von zwölf Monaten ausgestellt. Soll ein Kinderreisepass verlängert werden, darf die Gültigkeit des Verlängerungsaufklebers ebenfalls nur maximal zwölf Monate betragen. Das Lichtbild ist stets zu aktualisieren, sofern der Kinderreisepass in der Gültigkeit verlängert wird. Das Lichtbild kann innerhalb des Gültigkeitszeitraumes aktualisiert werden.
Bisher ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Soll der Kinderreisepass für mehrere Jahre ausgestellt werden, ist ein regulärer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.
Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren werden Reisepässe ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern können auch für Kinder unter 12 Jahren Reisepässe ausgestellt werden. In Reisepässen von Antragstellern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr werden keine Fingerabdrücke gespeichert. Die Unterschrift ist durch das Kind zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Die Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig.

Notwendige Unterlagen

Fristen

Gebühren