Erneute Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 041 „Fuchsberge – Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung“ der Stadt Jüterbog

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Jüterbog hat in ihrer Sitzung am 27.01.2021 (Beschluss-Nr. 2020/0179) den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 041 „Fuchsberge-Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Schallschutzgutachten sowie Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag in der Fassung November 2020 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Das Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung / Monitoring) ist nicht anzuwenden.

 

Die öffentliche Auslegung hat vom 17.02.2021 bis 31.03.2021 stattgefunden.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat mit Schreiben vom 22.02.2021 stattgefunden.

Aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers (fehlende Anstoßwirkung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB aufgrund einer fehlenden Übersichtskarte mit der Lage des Plangebietes) wurde die Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 25. Mai 2021 bis einschließlich 26. Juni 2021 wiederholt.

 

Im Zusammenhang mit einer geänderten Erschließung (Berücksichtigung erforderlicher Radien im Lieferverkehr) erfolgt eine erneute Offenlage des Bebauungsplans Nr. 041 „Fuchsberge – Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung“.

 

Plangebiet

Das ca. 5,3 ha große Plangebiet (siehe Abb.) des Bebauungsplans Nr. 043 „Wohnbebauung Baruther Straße“ befindet sich südöstlich des historischen Altstadtkerns der Stadt Jüterbog. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 554, 415/10, 415/7 (teilweise), 691 (teilweise) der Flur 25, Gemarkung Jüterbog und wird wie folgt abgegrenzt:

  • Im Norden innerhalb der Flurstücke 691 und 415/7 der Flur 25 sowie durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 660 und 415/9 der Flur 25, Gemarkung Jüterbog;
  • Im Osten durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 657, 415/9 , 413 (teilweise), 660 (teilweise) sowie 415/7 (teilweise) der Flur 25, Gemarkung Jüterbog;
  • Im Süden entlang der nördlichen Grenze der Straßen Baruther Straße und Baruther Chaussee sowie durch die Flurstücke 423/1, 493, 410, 411, 412 der Flur 25, Gemarkung Jüterbog;

 

2022-03-29_Plangebiet BP 043Abbildung 1: Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches des Plangebietes

 

Plangebiet

Der Geltungsbereich liegt südlich der Straße „Fuchsberge“ in der Flur 10 der Gemarkung Jüterbog und umfasst eine ca. 1 ha große Fläche. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen die Flurstücke 51, 52 und 57 (teilweise) der Flur 10 in der Gemarkung Jüterbog. Das zu überplanende Gebiet wird begrenzt:

  • im Norden durch die Straße Fuchsberge durch die Flurstücke 52/38, 348, 52/39,
  • im Osten durch die Flurstücke 48/1, 5/6 und 5/5,
  • im Süden durch die Flurstücke 13/1 und 57,
  • im Westen durch die Flurstücke 19/2 und 20/1.

 

Die Lage des Plangebietes ist in der Anlage dargestellt.

 

Bestehende Situation

Das Plangebiet liegt vollständig innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 008 „Fuchsberge II“.

Der rechtswirksame Bebauungsplan setzt das Plangebiet als Allgemeines Wohngebiet mit überbaubaren Grundstücksflächen fest, die dem Vorhaben entgegenstehen. Aus diesem Grund wird für die Flurstücke 51, 52 und 57 (teilweise) der Flur 10 in der Gemarkung 10 in der Gemarkung Jüterbog ein neuer Bebauungsplan aufgestellt (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Nach Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 041 „Fuchsberge – Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung“ der Stadt Jüterbog treten die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 008 „Fuchsberge II“ für das Plangebiet außer Kraft.

 

Ziele und Zwecke der Planung

Mit Schreiben vom 05.05.2020 hat der Vorhabenträger die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans beantragt, um die Voraussetzungen zur Errichtung des Einzelhandelsstandortes zu schaffen. Geplant ist, im nördlichen Planbereich die Voraussetzungen zum Bau eines Einzelhandelsstandortes und im südlichen Planbereich Flächen für den Wohnungsbau zu schaffen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 13a BauGB wird angestrebt, die Voraussetzungen zur Genehmigungsfähigkeit der vom Vorhabenträger geplanten Bebauung mit der Festsetzung eines Sondergebietes Einzelhandel in Verbindung mit einem Allgemeinen Wohngebiet zu schaffen.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf des Bebauungsplans 041 „Fuchsberge - Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung" wird mit Begründung, Schallschutzgutachten, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Maßnahmenkonzept für artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie der Planzeichnung zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die Dauer der Auslegung und die Frist für die Stellungnahmen wird auf Grundlage des § 4a Abs. 3 BauGB angemessen verkürzt.

 

Auslegung:

22. Februar 2023 bis 15. März 2023

 

Ort:

Rathaus ll

Raum 301 (Dachgeschoss)

Mönchenkirchplatz 1

14913 Jüterbog

nach telefonischer

Anmeldung unter 03372 463 361

 

Zeiten:                 

Montag, 8 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr

Dienstag, 8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr

Mittwoch, 8 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr

Donnerstag, 8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr

Freitag, 8 – 12 Uhr

 

Information:

Frau Müller

Tel.: 03372 - 463 361

E-Mail:

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 041 “Fuchsberge - Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung" liegt mit folgenden Unterlagen zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

 

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum Ende des Auslegungszeitraumes fristgemäß schriftlich oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadt Jüterbog abgegeben werden.

Die Postanschrift lautet: Stadt Jüterbog, Postfach 1352, 14902 Jüterbog. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen per E-Mail an einzureichen.

 

Hinweise

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgemäß abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Fuchsberge - Einkaufsmarkt Netto- und Wohnbebauung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

 

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgendem Formblatt:

Informationspflichten bei der Öffentlichkeitsbeteiligung (BauGB)

Dieses liegt auch vor Ort aus.

 

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 6) geändert worden ist"

 

Jüterbog, den 21.02.2023

 

Arne Raue           

Bürgermeister

der Stadt Jüterbog