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Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Jüterbog

Bekanntmachung der Stadt Jüterbog über die Durchführung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Jüterbog gemäß § 4a Absatz 2 Baugesetzbuch

Für das Gebiet der Stadt Jüterbog wird ein Flächennutzungsplan einschließlich integriertem Landschaftsplan gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 5 Baugesetzbuch im Standardverfahren mit Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch für die Belange des Umweltschutzes gemäß Beschluss-Nr. 2019/0025 vom 24. April 2019 neu aufgestellt.

Der Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Jüterbog am 22. Mai 2019 öffentlich bekannt gemacht worden.

Nach der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch sind Änderungen am Entwurf erforderlich gewesen. Der geänderte Entwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan ist daher gemäß § 4a Absatz 3 Satz 1 Baugesetzbuch erneut auszulegen.

 

Geltungsbereich des Plangebietes:

Abbildung 1: Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches des Flächennutzungsplanes der Stadt Jüterbog

Abbildung 1: Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches des Flächennutzungsplanes der Stadt Jüterbog
 

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplans ist das Gemeindegebiet der Stadt Jüterbog mit einer Größe von 17.564 ha und ist in der obigen Abbildung 1 dargestellt.

Der Zeithorizont des Flächennutzungsplans der Stadt Jüterbog bezieht sich auf das Jahr 2035.

 

 

Ziele und Zwecke der Flächennutzungsplanung

 

Mit dem vorliegenden Entwurf wurde ein Konzept für die Stadt Jüterbog entwickelt, um die Nutzung des Bodens im gesamten Gemeindegebiet zu lenken. Im Baugesetzbuch ist in § 5 Absatz 1 bestimmt, dass im Flächennutzungsplan die Bodennutzung für das ganze Gemeindegebiet in den Grundzügen darzustellen ist. Mit der Planung sind die FIRU mbH Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung mbH und die Landschaftsarchitekten und Landschaftsplaner Fugmann Janotta und Partner aus Berlin beauftragt. Gemeinsam mit der Öffentlichkeit soll der Flächennutzungsplan für das Gebiet der Stadt Jüterbog erarbeitet und abgestimmt werden, in dem sich die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde widerspiegeln. Der Flächennutzungsplan bildet im Rahmen des Systems der kommunalen Bauleitplanung die erste Stufe und wird auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Der Flächennutzungsplan bildet den Orientierungsrahmen für die weitere bauliche und nichtbauliche Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet und soll die Darstellungen des derzeit geltenden Flächennutzungsplans in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. Januar 2000, Neubekanntmachung gemäß § 6 Abs. 6 Baugesetzbuch am 04. März 2004, zuletzt geändert durch Beschluss Nr. 2018/0016 vom 28. Februar 2018 (Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Jüterbog am 20. Juni 2018) ersetzen.

 

Änderungen nach der Offenlage des Flächennutzungsplans

Die Änderungen gegenüber dem Entwurf des Flächennutzungsplans, der Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch war, betreffen vorrangig die Freiflächendarstellungen (Flächen für Wald, Flächen für die Landwirtschaft und Grünflächen) außerhalb der Ortsteile, die schwerpunktmäßig in den Naturschutzgebieten Forst Zinna-Jüterbog-Keilberg und Heidehof-Golmberg liegen. Darüber hinaus wurde die gemischte Baufläche im Ortsteil Werder auf einer kleinen Teilfläche erweitert.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Öffentliche Auslegung des Entwurfes

Der oben genannte Entwurf liegt vom 07. November 2022 bis 25. November 2022 mit folgenden Unterlagen in der Stadtverwaltung der Stadt Jüterbog zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

 

Anlage 1: Flächennutzungsplan, Entwurf, Planzeichnung M 1:15.000, Stan: Oktober 2022
Anlage 2: Begründung mit Umweltbericht, Entwurf, Stand: Oktober 2022
Anlage 3: Umweltbericht, Anhang Tabelle 1: Stand: Juli 2022
Anlage 4: Umweltbericht, Anhang Tabelle 2, Stand: Juli 2022
Anlage 5: Umweltbericht, Karte 1, Stand: September 2021
Anlage 6: Umweltbericht, Karte 2, Stand: September 2021
Anlage 7: Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung, Stand: September 2021

Anlage 8: Abwägungstabelle nach Behördenbeteiligung, Stand: Oktober 2022

Anlage 9: Landschaftsplan, Bericht, Stand: Juli 2022
Anlage 10: Landschaftsplan, Karte 1, Stand Februar 2021
Anlage 11: Landschaftsplan, Karte 2, Stand Februar 2021
Anlage 12: Landschaftsplan, Karte 3, Stand Februar 2021
Anlage 13: Landschaftsplan, Karte 4, Stand: Juli 2022,
Anlage 14: Landschaftsplan, Karte 5, Stand: Juli 2022
Anlage 15: Landschaftsplan, Karte 6, Stand Februar 2021
Anlage 16: Landschaftsplan, Karte 7, Stand Februar 2021
Anlage 17: Landschaftsplan, Karte 8, Stand Februar 2021
Anlage 18: Landschaftsplan, Karte 9, Stand: Juli 2022
Anlage 19: Landschaftsplan, Karte 10, Stand Februar 2021
Anlage 20: Landschaftsplan, Karte 11, Stand Februar 2021
Anlage 21: Landschaftsplan, Anhang I, Stand Februar 2021
Anlage 22: Landschaftsplan, Anhang II, Stand Februar 2021

Anlage 23: Landschaftsplan, Anhang III, Stand Februar 2021
Anlage 24: Landschaftsplan, Anhang IV, Stand Februar 2021
Anlage 25: Landschaftsplan, Anhang V, Stand Februar 2021

 

Umweltbezogene Informationen

 

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:

  • Entwurf des Umweltberichts als Teil der Begründung zum Flächennutzungsplan mit den Ergebnissen der Umweltprüfung zu den Schutzgütern Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch sowie Kultur- und sonstige Sachgüter; mit artenschutzrechtlicher Ersteinschätzung und Natura 2000-Vorprüfung
  • Entwurf des Landschaftsplans der Stadt Jüterbog mit den Zielen der Entwicklung von Natur und Landschaft im gesamten Stadtgebiet der Stadt Jüterbog
  • Umweltbezogene Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen gem. § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch zu folgenden Themen:
    • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt vom 27.02.2020 zum Schutzgut Mensch
    • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt vom 25.02.2020 zu den Schutzgütern Wasser und Boden
    • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt vom 03.04.2020 zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen sowie zu den Natura 2000-Gebieten
    • Stellungnahme Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums vom 23.01.2020 zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
    • Stellungnahme des Landesbüros anerkannter Naturschutzverbände vom 14.02.2020 zu den Schutzgütern Boden, Fläche, Wasser, Tiere, Pflanzen, Klima, Luft und Mensch
    • Stellungnahme vom Landesbetrieb Forst Brandenburg, Oberförsterei Jüterbog vom 19.02.2020 zum Waldschutz
    • Stellungnahme des Landkreises Teltow-Fläming vom 27.02.2020 zu den Schutzgütern Boden, Fläche, Wasser, Tiere, Pflanzen, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie zu den Natura 2000-Gebieten
    • Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes Nuthe-Nieplitz vom 06.02.2020 zu den Schutzgütern Wasser und Boden
    • Stellungnahme des Ortsbeirats Grüna vom 24.11.2019 zum Schutzgut Mensch
    • Stellungnahme der Stadt Luckenwalde vom 10.02.2020 zu den Schutzgütern Boden, Fläche, Wasser
  • Umweltbezogene Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Stellungnahmen aus den Beteiligungen gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch zu folgenden Themen:
    • Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming vom 25.01.2022 zum Hochwasserschutz
    • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt vom 24.01.2022 zu den Schutzgütern Mensch und Wasser
    • Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vom 19.01.2022 zu den Schutzgütern Boden und Wasser
    • Stellungnahmen des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums vom 10.01.2022 und vom 21.02.2022 zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
    • Stellungnahme des Landesbüros anerkannter Naturschutzverbände vom 27.01.2022 zu den Schutzgütern Fläche, Klima, Tiere und Pflanzen sowie zu den Natura 2000-Gebieten
    • Stellungnahme vom Landesbetrieb Forst Brandenburg, Oberförsterei Jüterbog vom 14.02.2022 zum Waldschutz
    • Stellungnahme des Landkreises Teltow-Fläming vom 25.02.2022 zu den Schutzgütern Boden, Fläche, Wasser, Tiere und Pflanzen sowie zu den Natura 2000-Gebieten
    • Stellungnahme der Stiftung Naturlandschaften Brandenburg vom 28.01.2022 zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und Luft sowie zu den Natura 2000-Gebieten
    • Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes Nuthe-Nieplitz vom 27.12.2021 den Schutzgütern Wasser und Boden
    • Stellungnahme der Stadt Luckenwalde vom 27.01.2022 zu den Schutzgütern Boden, Fläche und Wasser
    •  

Die Möglichkeit zur Einsichtnahme erfolgt im

 

Bauamt, Rathaus II
Raum 303 (Dachgeschoss)
Mönchenkirchplatz 1
14913 Jüterbog

 

während der Dienstzeiten
montags von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
dienstags von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
mittwochs von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
donnerstags von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr sowie
freitags von 8.00-12.00 Uhr.

 

Im Falle der Notwendigkeit von mündlichen Erläuterungen, aber auch bei sonstigen Fragen und Anliegen zum oben genannten Bauleitplanverfahren stehen Ihnen gerne Frau Wenngatz oder Herr Zetzmann (Bauamt, Mönchenkirchplatz 1 in 14913 Jüterbog, Raum 104, , Tel.: 03372 463 369), zur Verfügung.

 

Entgegennahme der Stellungnahmen

In der oben genannten Auslegungsfrist zur öffentlichen Beteiligung
vom 07. November 2022 bis 25. November 2022
können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der oben genannten Dienststunden bei der Stadtverwaltung Jüterbog (Bauamt, Mönchenkirchplatz 1 in 14913 Jüterbog) zur Niederschrift abgegeben werden.

Gern können Sie Ihre Stellungnahmen auch auf
- postalischem (Postanschrift: Stadt Jüterbog, Postfach 1352, 14902 Jüterbog) oder
- elektronischem Weg (E-Mail: )
der Stadt Jüterbog zukommen lassen.


Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen und somit im Zuge der Abwägung unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 3 Absatz 3 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des
§ 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Hinweise:

Die oben genannten Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind gleichermaßen für die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen offen.

Die Einbeziehung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten Beteiligung gemäß § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch erfolgt parallel zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte

Formblatt:
Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach Baugesetzbuch (Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)), welches mit ausliegt.

 

 

Rechtsgrundlagen:

 

Baugesetzbuch ((BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) geändert worden ist.
Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Stadt Jüterbog (Einwohnerbeteiligungssatzung - EbetS) vom 24. April 2019, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Jüterbog Nr. 06/2019 vom 22. Mai 2019)