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BP 025 Holländer


Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 025 „Am Holländer“ der Stadt Jüterbog

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27.04.2021 (Beschluss-Nr. 2021/0025) die Wiederaufnahme des Verfahrens beschlossen.
Am 29.09.2021 wurde der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans Nr. 025 „Am Holländer“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Gutachten Brutvogelvorkommen, Maßnahmenkonzept für artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen, sowie dem Geruchs- und Baugrundgutachten in der Fassung vom August 2021 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie  sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Beschluss Nr. 2021/0080).


Das Planverfahren wird im Regelverfahren gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.


Plangebiet
Das ca. 3,5 ha große Plangebiet (siehe Abb.) des Bebauungsplans Nr. 025 “Am Holländer“ befindet sich am nordöstlichen Rand des Siedlungsgebietes der Stadt Jüterbog.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke 83/6, 983, 984, 985, 988, 85, 990, 992, 993, 979 (teilweise), 981 (teilweise), 994 (teilweise), 982 (teilweise), 93/1, 94/1 der Flur 19, Gemarkung Jüterbog.


Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:

  • im Norden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 452,451, 986, 989, 991 sowie innerhalb der

Flurstücke 994 und 982 der Flur 19, Gemarkung Jüterbog

  • im Osten durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 994,95/2, 95/1der Flur 19 Gemarkung Jüterbog,
  • im Süden durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 83/4, 1060, 91/16, 91/24,91/4,
  • 90/22, 82/55, 82/56, 82/45 und 82/44 (teilweise), 1049 sowie innerhalb der

Flurstücke 979, 981 der Flur 19, Gemarkung Jüterbog,

  • im Westen durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 49, 83/8, 1060, 91/16, 91/15,91/14, 91/13 und

91/21 sowie 1049 (teilweise) der Flur 19 der Gemarkung Jüterbog.

 

Plangebiet

 

Bestehende Situation:
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde bereits am 26.04.2006 gefasst. Der geänderte Entwurf vom 02.02.2009 wurde am 25.03.2009 in der Stadtverordnetenversammlung gebilligt. lm Anschluss an die daraufhin durchgeführte Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde am 16.12.2009 der Beschluss über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gefasst.
Mit dem Schreiben vom 08.12.2020 hat der Vorhabenträger die Wiederaufnahme des Bauleitverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 025 „Am Holländer" beantragt. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27.04.2021 (Beschluss-Nr. 2021/0025) gebilligt, das Bauleitplanverfahren wiederaufzunehmen und das Plangebiet entsprechend der geänderten Planung zu erweitern.
Der Vorhabenträger ist Eigentümer der innerhalb des Plangebietes gelegenen Flurstücke 984, 988, 85, 990,
992, 993.
Der Geltungsbereich wird um die Flurstücke 83/6 und 985 sowie 93/1, 94/1, 982 (teilweise) und 994 (teilweise) erweitert. Die Erweiterung des Plangebiets wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Erschließung des Plangebiets wird von Süden her (über die Straße Werderscher Weg) erfolgen.

 

Ziele und Zwecke der Planung
Mit dem Entwurf und der Erweiterung des Plangebietes des Bebauungsplanes wird angestrebt, die Voraussetzungen zur Genehmigungsfähigkeit der vom Vorhabenträger geplanten Bebauung mit der Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes zu schaffen.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 025 „Am Holländer“ bestehend aus Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Gutachten Brutvogelvorkommen, Maßnahmenkonzept für artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen, sowie dem Geruchs- und Baugrundgutachten wird zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, in der Bürgerinformation der Stadtverwaltung Jüterbog gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

Die Öffentlichkeit soll hierbei über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Lösung der Neugestaltung des Gebiets und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet werden. Ihr wird dabei Gelegenheit zur Äußerung und Erläuterung gegeben.

 

Die Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 025 „Am Holländer“ erfolgt in der Zeit vom

 

28. Oktober 2021 bis einschließlich 26. November 2021

 

in der Bürgerinformation (Erdgeschoss im Rathaus) der Stadt Jüterbog, Markt 21, 14913 Jüterbog nach telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer +49 3372 46 31 17

 

während der Dienstzeiten:
montags         von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
dienstags       von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
mittwochs      von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
donnerstags  von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr
freitags            von 8.00-12.00 Uhr.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 025 „Am Holländer“ liegt mit folgenden Unterlagen für jede Person zur Einsicht öffentlich aus:
Anlage 1: Bebauungsplan Nr. 025 „Am Holländer“, Planzeichnung, Entwurf, M 1:1.000, Stand: August 2021
Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 025 „Am Holländer“, Begründung mit Umweltbericht, Stand: August 2021
Anlage 3: Bebauungsplan Nr. 025 „Am Holländer“, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Stand: Oktober 2020
Anlage 4: Bebauungsplan Nr. 025 „Am Holländer“, Brutvogelvorkommen im Plangebiet, Stand: 2018

Anlage 5: Bebauungsplan Nr. 025 „Am Holländer“, Maßnahmenkonzept für artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen Stand Januar 2021

Anlage 6: Bebauungsplan Nr. 025 „Am Holländer“, Geruchsgutachten, Stand Juli 2021

Anlage 7: Bebauungsplan Nr. 025 „Am Holländer“, Baugrundgutachten, Stand August 2021

 
Während der Auslegungsfrist kann jede Person die Planungsunterlagen einsehen und Stellungnahmen schriftlich bei der Stadtverwaltung Jüterbog vorbringen. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist hierbei ausgeschlossen. Die Abgabe von Stellungnahmen in elektronischer Form können an gerichtet werden.


Information:    Frau Fuchs Tel.: 033 72 - 463 361
E-Mail:


Internet:    Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse: https://www.jueterbog.eu/seite/197042/bauleitplanung.html eingestellt.

 

Hinweise
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgemäß abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Am Holländer“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.


Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) das zuletzt durch Artikel 2 G des Gesetzes vom 08. August 2020 (BGBI S. 1728, 1793) geändert worden ist.
Dieser Beschluss wird hiermit nach § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 


Jüterbog, den 05.10.2021

 


Arne Raue                - Siegel -
Bürgermeister
der Stadt Jüterbog