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B102 OD Jüterbog - Nuthebrücke bis OU B101

Bekanntmachung der Stadt Jüterbog
Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen


„B 102 OD Jüterbog – Nuthebrücke bis OU B 101“

 

zwischen

 

Nuthebrücke / Vorstadt Neumarkt
über den Neumarkt – Herzberger Straße
bis zum Anschluss an die B 101 – Baruther Chaussee

 
Die Planungsunterlagen mit dem Stand der Planfeststellung des Bauvorhabens „B102 OD Jüterbog – Nuthebrücke bis OU B 101“ werden zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Jedermann hat die Möglichkeit die Planungsunterlagen während der Sprechzeiten einzusehen und eventuell eine Stellungnahme dazu abzugeben.  Die Dauer der Auslegung wird angemessen auf 3 Wochen festgelegt.

 

Öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlage
vom 25.03. bis 15.04.2021

 

Plangebiet
Der Straßenausbau der B 102 ist vorgesehen zwischen dem Anschluss an den bereits fertig gestellten Abschnitt am Neumarkttor und der B 101.
Das beplante Gebiet liegt in der Gemarkung Jüterbog im östlichen Vorstadtbereich teilweise innerhalb der Gültigkeit von Sanierungs- und/oder Erhaltungssatzungen. Es werden nach gegenwärtiger Rechtslage für den städtischen Kostenanteil keine Straßenbaubeiträge gemäß der „Straßenbau-beitragssatzung“ erhoben.
   
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die hier zur Einsichtnahme bereitgelegten Unterlagen stellen das aktuelle Baurecht gemäß dem Planfeststellungsbeschluss vom 12.07.2013 dar. Der Landesbetrieb Straßenwesen lässt derzeit die Ausführungsplanung erarbeiten. Aufgrund der großen Zeitdifferenz zwischen dem Planfeststellungs-beschluss und einem möglichen Baubeginn, soll allen Bürgern hiermit die Möglichkeit gegeben werden, die Planunterlagen einzusehen. Hinweise und Anmerkungen sind in schriftlicher Form bis zum 19.04.2021 beim Bauamt der Stadt Jüterbog einzureichen.
 
Planungsänderungen
Die Unterlagen enthalten die Pläne, welche dem Planfeststellungsbeschluss in 2013 zugrunde gelegt waren. Da sich besonders hinsichtlich der Breiten im Seitenraum der Bundesstraße seit dieser Zeit Änderungen in den Vorschriften und Richtlinien ergeben haben wurden folgende Änderungen bereits mit dem Landesbetrieb Straßenwesen besprochen:
1.       Änderung der getrennten Rad- und Gehwegführung in einen Gemeinsamen Geh-und Radweg auf ca. 90 % der Gesamtstrecke.
2.       Gradientenoptimierung (Höhenverlauf der Straße)
3.       Änderung der Pflasterrinne
4.       Gestaltung der Längsparkplätze analog der bereits fertig gestellten Abschnitte als durchgehender Verlauf, mit Unterbrechung der Zufahrten in einem anderen Material
5.       Überprüfung der Ausrundungsradien Stegeweg
6.       Verlagerung der stadtausführenden Bushaltestelle Baruther Chaussee geringfügig aufgrund einer Neubebauung
7.       Entwässerung des Betriebssitzes der Agrargenossenschaft ist zu überprüfen
8.       Rechtsseitiger Gehweg zwischen 3+355 und 3+395 entfällt
 
Ablauf Planung und Bau
Ein Zeitplan wird den Unterlagen beigelegt.

 

Hier können Sie die Auslegungsunterlagen in digitaler Form herunterladen.

 

Auslegungsunterlagen B 102 (Stand: Februar 2011)