Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

FNP Änderung BP036 Südliches Altstadtquartier

Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung der Änderung des Flächennutzungsplans für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 036 „Südliches Altstadtquartier“ der Stadt Jüterbog

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27.01.2021 (Beschluss-Nr. 2020/0176) beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 036 „Südliches Altstadtquartier“ gemäß § 2 Abs. 1 und § 8 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Plangebiet

Plangebiet

Das Plangebiet zur Änderung des Flächennutzungsplans des Bebauungsplans Nr. 036 „Südliches Altstadtquartier“ der Stadt Jüterbog hat eine Größe von ca. 8,2 ha.

Das Plangebiet entspricht dem Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 036 „Südliches Altstadtquartier“ der Stadt Jüterbog. Es liegt am südlichen Rand des historischen Altstadtkerns im Sanierungsgebiet „Altstadt“ der Stadt Jüterbog und befindet sich vollständig innerhalb des Bereiches, für den der Ensembleschutz Denkmal gilt. Das Plangebiet wird im Norden durch eine übergeordnete Hauptverkehrsstraße und im Süden durch Grünflächen begrenzt.

Das Plangebiet (Gemarkung Jüterbog, Flur 1) gliedert sich in einen östlichen und einen westlichen Teil auf und grenzt unmittelbar an den dazwischen liegenden Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung zum Bebauungsplan Nr. 037 „Einzelhandelsgebiet Große Straße“ an.


Das östliche Teilgebiet des Plangebiets wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden: durch die Große Straße bis zu ihrer Straßenmitte,
  • im Osten:    durch die Straße „Hinter der Mauer“ bis zu ihrer Straßenmitte,
  • im Süden:   durch die Straße „Hinter der Mauer“ bis zu ihrer Straßenmitte und durch Teilflächen der Flurstücke 115/5, 130/1 und
  • im Westen: durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 62 und 60/3.

 
Das westliche Teilgebiet des Plangebiets wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden: durch die Pferdestraße bis zu ihrer Straßenmitte,
  • im Osten:    durch die östliche Begrenzung der Kohlhasengasse,
  • im Süden:   durch die Straße „Hinter der Mauer“ bis zu ihrer Straßenmitte und
  • im Westen: durch die Straße „Hinter der Mauer“ bis zu ihrer Straßenmitte und die östlichen Grenzen der Flurstücke 38, 39, 366 und 367.

 

Anlass der Planung

 

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Jüterbog stellt im Plangebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans ein Mischgebiet dar.

Anlass der Durchführung der Änderung des Flächennutzungsplans ist, dass der Bebauungsplan Nr. 036 „Südliches Altstadtquartier“ aus den derzeitigen Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht entwickelt werden kann. Ziel des Bebauungsplanes ist die Festsetzung von besonderem Wohngebiet bzw. im Rahmen einer 2. Planungsvariante von besonderem Wohngebiet im nördlichen Teil des Plangebiets und von allgemeinem Wohngebiet im südlichen Teil.

Aus diesen Gründen ist die Flächennutzungsplanänderung für das Plangebiet erforderlich. Es ist notwendig, die Flächennutzungsplanänderung zu diesem Zeitpunkt aufzustellen, da auf der Grundlage der derzeitigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes die angestrebten städtebaulichen Entwicklungsziele für das Plangebiet im Bebauungsplan nicht festgesetzt werden können. Die Stadt Jüterbog muss aufgrund des Planungserfordernisses und zur Erfüllung der Planungsziele die Änderung des Flächennutzungsplanes aufstellen. Die Finanzierung ist über Städtebaufördermittel gesichert.

Der Entwurf zum neuen Flächennutzungsplan ist daher im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) entsprechend anzupassen und Teile des Mischgebietes sind als Wohnbauflächen darzustellen.

 

Ziele und Zwecke der Planung

 

In dem wirksamen Flächennutzungsplan ist der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans als Mischgebiet dargestellt. Zur Entwicklung von besonderen und allgemeinen Wohngebieten ist die Anpassung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB notwendig.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Wesentlichen angestrebt, Teile der als Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) dargestellten Flächen als Wohnbauflächen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO auszuweisen.

Aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Jüterbog ist gemäß § 8 Abs. 2 BauGB der Bebauungsplan zu entwickeln. Dies erfordert nach den derzeitigen Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes, im Plangebiet den Bebauungscharakter eines Mischgebietes gemäß § 6 BauNVO zu erhalten und zu sichern.

Am 28.10.2015 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 036 „Südliches Altstadtquartier“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB beschlossen (Beschluss-Nr. 2014-15/0070). Mit Beschluss-Nr. 2016/0081 vom 28.09.2016 wurde die Art des Verfahrens geändert. Der Bebauungsplan Nr. 036 „Südliches Altstadtquartier“ soll im Regelverfahren gemäß § 2 BauGB einschließlich einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 036 „Südliches Altstadtquartier“ der Stadt Jüterbog wurde am 24.04.2019 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Jüterbog gebilligt und die parallele Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 03.06.2019 bis 05.07.2019. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 07.06.2019 zu einer Stellungnahme bis einschließlich 12.07.2019 aufgefordert.

Die beabsichtigte städtebauliche Zielsetzung erfordert in dem Plangebiet in Abhängigkeit von der bevorzugten Planungsalternative die Entwicklung von besonderen Wohngebieten gemäß § 4a BauNVO bzw. von besonderen und allgemeinen Wohngebieten gemäß §§ 4 und 4a BauNVO. Mit der Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 036 „Südliches Altstadtquartier“ geschaffen werden. Durch die Ausweisung als Wohnbauflächen wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung gemäß § 9 BauGB i.V.m. Gebieten zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete) gemäß § 4a BauNVO und allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 BauNVO gesichert.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 036 „Südliches Altstadtquartier“ wird zur Information und frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt.

Die Öffentlichkeit soll hierbei über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Lösung die für die Neugestaltung die für das Gebiet und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet werden. Ihr wird dabei Gelegenheit zur Äußerung und Erläuterung gegeben.

Die frühzeitige Beteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplans für das Plangebiet des Bebauungsplans 036 „Südliches Altstadtquartier“ erfolgt in der Zeit vom 17. Februar 2021 bis einschließlich 31. März 2021  

in der Bürgerinformation (Erdgeschoss im Rathaus) der Stadt Jüterbog, Markt 21, 14913 Jüterbog) nach telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer +49 3372 46 31 17


während der Dienstzeiten:
montags           von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
dienstags          von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
mittwochs         von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
donnerstags     von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr
freitags              von 8.00-12.00 Uhr

 

Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans für das Plangebiet des Bebauungsplans 036 „Südliches Altstadtquartier“ liegt mit folgenden Unterlagen zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
 


Während der Auslegungsfrist können von jedermann die Planungsunterlagen eingesehen und Stellungnahmen schriftlich bei der Stadtverwaltung Jüterbog vorgebracht werden. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist hierbei ausgeschlossen. Die Abgabe von Stellungnahmen in elektronischer Form können an gerichtet werden.

 

Information

 

Herr Zetzmann Tel.: 033 72 - 463 369
E-Mail:

 

Hinweise

 

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgemäß abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Rechtsgrundlagen

 

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786)

Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.