BP041 Fuchsberge - Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung Öffentliche Beteiligung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 041 „Fuchsberge – Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung“ der Stadt Jüterbog

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Jüterbog hat in ihrer Sitzung am 27.01.2021 (Beschluss-Nr. 2020/0179) den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 041 „Fuchsberge-Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Schallschutzgutachten sowie Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag in der Fassung November 2020 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Das Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a BauGB abgesehen; § 4 c BauGB (Überwachung / Monitoring) ist nicht anzuwenden.

Die öffentliche Auslegung hat vom 17.02.2021 bis 31.03.2021 stattgefunden.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat mit Schreiben vom 22.02.2021 stattgefunden.
Aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers (fehlende Anstoßwirkung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB aufgrund einer fehlenden Übersichtskarte mit der Lage des Plangebietes) wird die Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wiederholt.


Die wesentlichen Anregungen, Hinweise und Bedenken der Behörden und Träger öffentlicher Belange

  • Art der baulichen Nutzung
  • Beschreibung der Maßnahmen zum Tötungsverbot von Zauneidechsen
  • Fehlende Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (UVPG)
  • Ersatzmaßnahmen für zu fällende Bäume

wurden in den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 041 „Fuchsberge – Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung“ der Stadt Jüterbog eingearbeitet. Begründung, Umweltbericht und Planzeichnung wurden dementsprechend ergänzt.

 

Plangebiet

 

Plangebiet

 

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen die Flurstücke 51, 52 und 57 (teilweise) der Flur 10 in der Gemarkung Jüterbog. Das zu überplanende Gebiet wird begrenzt:

•    im Norden durch die Straße Fuchsberge;
•    im Osten durch die Flurstücke 48/1, 5/6, 5/5;
•    im Süden durch die Flurstücke 13/1 und 57;
•    im Westen durch die Flurstücke 19/2 und 20/1.

Der überwiegende Teil des Plangebietes befindet sich im Eigentum des Vorhabenträgers. Das Flurstück 57 (Straße am Wasserturm) befindet sich im Eigentum der Stadt Jüterbog.
Das Plangebiet verfügt über eine Größe von ca. 1 ha.

 

Bestehende Situation

 

Das Plangebiet liegt vollständig innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 008 „Fuchsberge II“.
Der rechtswirksame Bebauungsplan setzt das Plangebiet als Allgemeines Wohngebiet mit überbaubaren Grundstücksflächen fest, die dem Vorhaben entgegenstehen. Aus diesem Grund wird für die Flurstücke 51, 52 und 57 (teilweise) der Flur 10 in der Gemarkung Jüterbog einen neuen Bebauungsplan aufgestellt (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Nach Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 041 „Fuchsberge – Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung“ der Stadt Jüterbog treten die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 008 „Fuchsberge II“ für das Plangebiet außer Kraft.

 

 

Ziele und Zwecke der Planung

 

Mit Schreiben vom 05.05.2020 hat der Vorhabenträger die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt, um die Voraussetzungen zur Errichtung des Einzelhandelsstandortes zu schaffen. Geplant ist, im nördlichen Planbereich die Voraussetzungen zum Bau eines Einzelhandelsstandortes und im südlichen Planbereich Flächen für den Wohnungsbau zu schaffen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 13a BauGB wird angestrebt, die Voraussetzungen zur Genehmigungsfähigkeit der vom Vorhabenträger geplanten Bebauung mit der Festsetzung eines Sondergebietes Nahversorgungszentrum in Verbindung mit einem Allgemeinen Wohngebiet zu schaffen.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Entwurf des Bebauungsplans 041 „Fuchsberge - Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung" wird mit Begründung, Schallschutzgutachten, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Maßnahmenkonzept für artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie der Planzeichnung zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats erneut öffentlich ausgelegt.


Die Öffentlichkeit soll hierbei über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Lösung der Neugestaltung des Gebietes und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet werden. Ihr wird dabei Gelegenheit zur Äußerung und Erläuterung gegeben.


Die Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 041 „Fuchsberge - Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung" erfolgt in der Zeit vom 26. Mai 2021 bis einschließlich 28. Juni 2021 in der Bürgerinformation (Erdgeschoss im Rathaus) der Stadt Jüterbog, Markt 21, 14913 Jüterbog nach telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer +49 3372 46 31 17 während der Dienstzeiten:

 

montags          von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
dienstags        von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
mittwochs        von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
donnerstags   von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr
freitags             von 8.00-12.00 Uhr

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 041 “Fuchsberge - Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung" liegt mit folgenden Unterlagen zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann die Planungsunterlagen eingesehen und Stellungnahmen schriftlich bei der Stadtverwaltung Jüterbog vorgebracht werden. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist hierbei ausgeschlossen. Die Abgabe von Stellungnahmen in elektronischer Form können an gerichtet werden.



Internet

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet- Adresse: https://www.jueterbog.eu/seite/ 197042/bauleitplanung.html eingestellt.

 

 

Information

 

Herr Zetzmann Tel.: 033 72 - 463 369
E-Mail:

 

 

Hinweise

 

 

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgemäß abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 041 „Fuchsberge - Einkaufsmarkt Netto- und Wohnbebauung“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

 

 

Rechtsgrundlagen

 

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. 1 S. 3634) das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. August 2020 (BGBl S. 1728, 1793) geändert worden ist.

 

Jüterbog, den 07.05.2021

 


Arne Raue               
Bürgermeister
der Stadt Jüterbog