Aufstellung Teil-Flächennutzungsplan "Windenergie" der Stadt Jüterbog - Information zum Stand des Entwurfs

Für das Gebiet der Stadt Jüterbog wird lt. Beschluss-Nr. 2019/0026 vom 24.April 2019 ein sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Nr. 2b BauGB im Standardverfahren mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes aufgestellt.
Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Jüterbog am 22.Mai 2019 öffentlich bekannt gemacht.
Mit der Planung beauftragt sind die FIRU mbH (Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum und Umweltplanung mbH) und die Landschaftsarchitekten und Landschaftsplaner Fugmann Janotta Partner aus Berlin.

 

Mit Beschluss Nr. 19-20/0037 billigte die Stadtverordnetenversammlung am 27.11.2019 den Vorentwurf einschl. der Begründung mit Umweltbericht und beschloss die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

 

Die Bekanntmachung der Stadt Jüterbog über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Sachlichen Teil-Flächennutzungsplans „Windenergie“ der Stadt Jüterbog gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte im Amtsblatt für die Stadt Jüterbog, Ausgabe 01/2020, am 22.01.2020.
Die Offenlage des Vorentwurfs fand in der Zeit vom 29.01.2020 bis zum 28.02.2020 statt.
Über die gesetzlich notwendigen Beteiligungsschritte hinaus bot die Stadt Jüterbog weitere Partizipationsschritte in Form von zwei Workshops an, ebenfalls bekannt gemacht im Amtsblatt vom 22.01.2020.
Die Einbeziehung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf und zur Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB erfolgte im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Die eingegangenen mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der am Verfahren zu beteiligenden Behörden wurden in den Entwurf eingearbeitet und die Ergebnisse werden in der Sitzung am 14.10.2020 von den Büros vorgestellt und erläutert.

 

Mit dem vorliegenden Entwurf wird unter Berücksichtigung aller eingegangenen Stellungnahmen ein dezidiertes Konzept für Windenergienutzung im Gebiet der Stadt Jüterbog entwickelt, welches die aktuellen veränderten Rahmenbedingungen berücksichtigt und einen sinnvollen Rahmen für perspektivische Entwicklungen setzt. Der Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ legt im Plangebiet gem. § 5 Abs. 2 Nr. 2b Baugesetzbuch auf der Grundlage des § 35 Abs 3 Satz 3 BauGB für die Windenergieanlagen die möglichen Konzentrationsflächen fest und schließt zugleich im übrigen Plangebiet die Errichtung von Windenergieanlagen aus.

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Gesamtkarte Teil-Flächennutzungsplan "Windenergie"

 

Anlage 2: Teil-Flächennutzungsplan "Windenergie" - Kriterien für "harte Tabuzonen"

 

Anlage 3: Teil-Flächennutzungsplan "Windenergie" - Kriterien für "weiche Tabuzonen"

 

Anlage 4: Teil-Flächennutzungsplan "Windenergie" - Restriktionskriterien