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Wegen der Gefahr von Ansammlungen mehrerer Personen im öffentlichen Raum kann das WLAN auf dem Markplatz vorübergehend abgeschaltet werden. Bitte haben sie Verständnis. 

 

24.06.2021

Veränderte Rathaus Öffnungszeiten

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Jüterbog,

ab Donnerstag, den 24.06.2021 ist das Rathaus wieder zu gewohnten Öffnungszeiten geöffnet.

 

 

 

Kindertages- bzw. -pflegeeinrichtungen

Jüterbog, 12.01.2021
 

Ab dem 18.01.2021  haben auch Alleinerziehende Anspruch auf eine Notbetreuung in Schule und Hort und es sind zwei Berufsbereiche hinzugekommen.

 

Download  2021-01-12 FORMULAR Betreuungsbedarf

 
 
Jüterbog, den 06. 01. 2021

Welchen Unterschied gibt es zum ersten Lockdown bei Kitas in Brandenburg?

 

Im ersten Lockdown wurden am 18.03.2020 die Kitas geschlossen, es folgte eine enge und später erweiterte Notbetreuung.

 

Im zweiten Lockdown sind derzeit grundsätzlich alle Kitas geöffnet.

 

Die Eltern hatten im ersten Lockdown die Möglichkeit aufgrund der behördlich angeordneten Schließung einen Ausgleich des Verdienstausfalls nach § 56 Abs.1 Infektionsschutzgesetz (67% Nettlohn über max. 10 Wochen) zu erhalten, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht.

 

Da aufgrund der Vorgaben des Landes Brandenburg die Kitas nun im zweiten Lockdown offen sind, besteht derzeit dieses Anrecht nicht, wenn aufgrund z.B. von Personalengpässen (wegen Krankheit, feste Gruppen) keine Betreuungsmöglichkeit besteht.

 

In anderen Bundesländern wird dies komplett anders gehandhabt, um den Eltern Klarheit zu schaffen und finanziellen Ausgleich zu ermöglichen. Für die Beantragung und Zahlung ist jedes Bundesland zuständig, welches die Schließung anordnet.

 

Im ersten Lockdown konnten die Träger von Kitas einen Ausgleich von entgangenen Elternbeiträgen vom Land erhalten. Somit konnten die Eltern von den Beiträgen befreit werden, die ihre Kinder nicht in der Kita- Notbetreuung unterbringen konnten.

 

Diese Richtlinie ElternbeitragCorona lief vom 30.03.20 bis 30.06.20.

 

Im zweiten Lockdown gilt die Richtlinie nicht mehr. Da Kitas offen sind, muss keine Erstattung erfolgen.

 

Vielmehr bittet die zuständige Ressortchefin Ministerin Ernst, SPD, die Eltern, möglichst ihre Kinder zuhause zu lassen und nicht ein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch zu nehmen, wenn es nicht zwingend notwendig ist.

 

Mit dem Offenhalten der Kitas und lediglich der ausgesprochenen Bitte spart das Land Brandenburg also derzeit 2 Mal Geld:

  • Keine Erstattung Verdienstausfälle über die Arbeitgeber an die Eltern und
  • Keine Erstattung Elternbeiträge an die Kommunen.

 

Das unverändert ganz praktische Problem vieler Kommunen: Durch Personalengpässe (Covid, sonstige Krankheiten und Quarantäne) und den Kommunen vorgeschriebene feste Gruppen können zunehmend teilweise auch Eltern systemrelevanter Bereiche keine Betreuung erhalten.

 

Wie weiter in unseren Kitas ab 11.01.21?

Mich erreichen aktuell vermehrt Anfragen zur Notbetreuung in Kitas ab Montag, 11.01.21. Hierzu kann ich Ihnen folgende Informationen geben:

Die Konferenz der MP der Bundesländer hat gestern beschlossen, „dass die Kitas geschlossen bleiben“.

 

Tatsächlich sind die Kitas jedoch aufgrund der Entscheidung der Landesregierung momentan geöffnet. Die Landesregierung Brandenburg wird heute beraten und erst morgen, also am Donnerstag, eine Änderung der Eindämmungsverordnung beschließen (so die Information der Staatskanzlei gestern am späten Abend).

 

Wie diese EindV in Bezug auf eine mögliche Schließung (und eine damit verbundene eventuelle Notbetreuung) ausgestaltet wird, kann ich nicht voraussehen. Es ist auch möglich, dass die Kitas offenbleiben.

 

Die Eltern werden gebeten, die Informationen des Landes zu verfolgen und sich bei Fragen an das Bildungsministerium und die beim Land eingerichtete Hotline Corona zu wenden.

 

Auch die Stadt wird weiter aktuell informieren.

 

Information zum Regelbetrieb Kitas und Horte ab 15.06.2020

Jüterbog, den 11. 06. 2020

Die Landesregierung hat bekannt gegeben, dass zum 15.06.2020 geplant ist, die bisherige EindämmungsverordnungSARS-CoV-2 durch eine Umgangsverordnung zu ersetzen. In dieser wird für den Bereich Kitas, Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit eine Ausnahme vom Abstandsgebot von 1,5 m zwischen den Kindern und Jugendlichen sowie den Fachkräften gemacht.

 

Demnach soll ab dem 15.06.2020 der Regelbetrieb in den Kitas und Horten starten. Es sind dennoch bestehende Anforderungen aus den Hygieneplänen und die des Arbeitsschutzes und des Unfallversicherungsrechts zu erfüllen.

 

Eine Test-Strategie des Landes Brandenburg für Kitas befindet sich in der Landesregierung in Abstimmung. Eltern, deren Kinder keine Notfallbetreuung im Juni 2020 wahrgenommen haben, sind im Monat Juni 2020 beitragsfrei.

 

Nachdem zum 02.06. bzw. zum 08.06.2020 bereits in den 6 städtischen Kitas und Horten Jüterbog alle Kinder wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen werden konnten, wird die Stadt Jüterbog nun auch die Öffnung zum 15.06.2020 im Regelbetrieb sicherstellen.

 

Es sind weiterhin besondere Hygienemaßnahmen einzuhalten und die Abstandregelungen von Erziehern zu Eltern und Externen gelten noch immer.

 

Eine große Erleichterung ist das Entfallen der täglichen Erklärungen zur Symptomfreiheit. Durch die Vorgaben des Unfall- und Arbeitsschutzes wurden für pädagogische Mitarbeiter von Risikogruppen entsprechend der Empfehlungen des Arbeitsmediziners gesondert beschränkte Einsatzmöglichkeiten festgelegt.

 

Dennoch ist es den Einrichtungsleitungen und unseren engagierten Erziehern gelungen, sich flexibel auf diese neue Situation einzustellen.

 

Die Eltern werden ab heute informiert, dass es zum 15.06.2020 in Kitas und Horten endlich wieder losgehen kann. Alle Betreuungsansprüche werden demnach entsprechend der Betreuungsverträge erfüllt.

Angebote für Jüterboger Unternehmen

Aktuelle Meldung, 14.05.2020, 16:52 Uhr

Endlich ist es wieder soweit. Ab 15.05.2020 dürfen Gastronomiebetriebe wieder öffnen. Dies erfolgt unter Bestimmten Auflagen. Die jeweilige Betreiberin oder der jeweilige Betreiber müssen die Einhaltung der Hygieneregeln nach § 3 der Eindämmungsverordnung sicherstellen. Eine Öffnung ist nur in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr erlaubt. Beachten Sie bitte folgende Hinweise des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes: https://www.dehoga-corona.de/wiedereroeffnung/dehoga-vorlagen/

 

Soforthilfeprogramm des Landes Brandenburg auf der Plattform der Investitionsbank Land Brandenburg (www.ILB.de).

 

Laut ILB sollen hierfür folgende Unterlagen bereitgehalten werden. Empfehlenswert wäre jedoch, diese schon eingescannt als PDF-Datei zur Verfügung zu haben.

 

  • Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen,
  • Gewerbeanmeldung,
  • Kopie des Personalausweises,
  • Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen für Erwerbstätige/Beschäftigte,
  • Formular "Erklärungen über bereits erhaltene bzw. beantragte "De-minimis"-Beihilfen.

 

Erfahrungsgemäß könnten weitere Unterlagen für die Antragstellung von besonderer Relevanz sein:

BWA, Jahresabschlüsse, Bilanzen, Einkommenssteuerbescheide der letzten 3 Jahre Kontoauszüge des

Unternehmens.

 

Der nachfolgende Link fasst noch einmal alle aktuellen Programme, incl. KfW, zusammen. Falls Sie im Verteiler kein Unternehmer sein sollten, teilen Sie bitte den Link mit Ihnen bekannten Händlern und Unternehmern sowie Gastronomen ebenso der Hotellerie. Vielen Dank für Ihr Engagement.

 

https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelle-unterstuetzungsangebote/

 

Benötigen Sie Unterstützung bei Behörden, Banken, Antragstellung von Sorforthilfen oder Weiteres, nehmen Sie Kontakt zur Wirtschaftsförderung der Stadt Jüterbog auf.

 

Telefon: 03372 46 31 80

Mail:

 

 

Bleiben Sie gesund und Beste Grüße

im Auftrag

 

Andreas Rau

Stadtverwaltung Jüterbog 

Wirtschaftsförderung, Markt 21, 14913 Jüterbog

Tel.: +49 3372 463180

Fax: +49 3372 463410

Mail:

http://www.jueterbog.de

Informationen für Brautpaare

Liebe Brautpaare,

 

bitte informieren Sie sich vor Ihrer Eheschließung auf unserer Seite, welche aktuellen Vorschriften für Hochzeiten gelten. Wir werden Sie zeitnah auf unserer Homepage informieren. Für Ihre Fragen sind wir auch weiterhin telefonisch für Sie erreichbar.

 

Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2 Umgangsverordnung  

vom 9. Juli 2021
(GVB.II/21, [Nr. 65])

 

Das Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg hat die Standesämter über folgendes informiert:...

Für die Durchführung von Eheschließungen gemäߧ 14 PStG sowie Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehe gemäß § 17 a PStG gilt ab 13.07.2021 die o.g. Umgangsverordnung

 

…§ 6

Religiöse Veranstaltungen, nicht-religiöse Hochzeiten (dies sind Standesamtliche Eheschließungen) und Bestattungen –

 

Es gelten gemäß § 7 SARS-Co-2-UmgVO für Eheschließungen weiterhin die folgenden Reglungen 

 

  1. die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts der Teilnehmenden,

  2. das Erfassen von Personendaten in einem Kontaktnachweis nach § 4 zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung; die Teilnehmenden haben

  3. ihre Personendaten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. …nunmehr nach § 1 Abs. 3 der 3.  SARS-CoV-2-EindV

    Einhaltung des Abstandsgebotes

  4. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen

    A das verpflichtende Tragen einer med. Maske durch alle Teilnehmer, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz, in einem Abstand 1,5 m zwischen den Sitzplätzen aufhalten

    B regelmäßigen Austausch von Frischluft

 

… Diese VO gilt ab dem 13. Juli 2021 und endet am 31.07.2021.

 

 Ab sofort wird die maximale Teilnehmeranzahl für unsere Trauräume wie folgt festgelegt:

 

 Kleiner Trauraum

bis 13 Personen

 

Wilhelm-Kempff-Saal
bis 30 Personen

Sitzungssaal
bis 30 Personen

 

Termine zu den Absprachen für Eheschließungen werden wir zeitnah führen, da sich wöchentlich eine andere Situation ergeben kann.

 

 

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund

 

Ihr Standesamt in Jüterbog

 

 

Corona-Portal Brandenburgs