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Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung 


Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes „Windenergie“ der Stadt Jüterbog gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch

 

Für das Gebiet der Stadt Jüterbog wird ein sachlicher Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie“ gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Nr. 2 b Baugesetzbuch im Standardverfahren mit Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch für die Belange des Umweltschutzes neu aufgestellt gemäß Beschluss-Nr. 2019/0026 vom 24. April 2019.
Der Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Jüterbog am 22. Mai 2019 öffentlich bekannt gemacht worden.

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27. November 2019 mit Beschluss-Nr. 19 20/0037 den vorliegenden Vorentwurf zum sachlichen Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie“ der Stadt Jüterbog, bestehend aus den Planzeichnungen Kriterien für „harte Tabuzonen“ (Anlage 1), Kriterien für „weiche Tabuzonen“, (Anlage 2), Restriktionskriterien (Anlage 3) und der zugehörigen Standortkonzeption „Windenergie“ (Anlage 4) mit Stand vom 30. August bzw.  06. September 2019 gebilligt. Gleichfalls hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, auf der Grundlage des abgestimmten Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch einschließlich der Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch durchzuführen.

 

Geltungsbereich des Plangebietes

 

Der Geltungsbereich des Teil-Flächennutzungsplans „Windenergie“ ist das Gemeindegebiet der Stadt Jüterbog mit einer Größe von 17.564 ha und ist in der folgenden Abbildung 1 dargestellt.


Der Zeithorizont des Flächennutzungsplans der Stadt Jüterbog bezieht sich auf das Jahr 2035.

 

FNP PlangebietGeobasisdaten © Geobasis-DE/LGB

Abbildung 1: Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches des Teil-Flächennutzungsplanes „Windenergie“ der Stadt Jüterbog

 

Ziele und Zwecke der Flächennutzungsplanung


Mit dem vorliegenden Vorentwurf (Anlage 4) wurde ein dezidiertes Konzept für die Windenergienutzung im Gebiet für der Stadt Jüterbog entwickelt, welches die aktuellen veränderten Rahmenbedingungen berücksichtigt und einen sinnvollen Rahmen für perspektivisch mögliche Entwicklungen setzt. Mit der Festlegung von Konzentrationsstandorten für die Windenergieanlagen im Plangebiet soll zugleich ein rechtssicherer Ausschluss von Windenergieanlagen im übrigen Gemeindegebiet erreicht werden. Rechtsgrundlage hierfür ist § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch, wonach öffentliche Belange den Windenergieanlagen im Außenbereich dann im Wege stehen, wenn hierfür durch Darstellung im Flächennutzungsplan eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist.
In dem Plankonzept für den Vorentwurf wurden zuerst die sogenannten harten Tabuzonen (Anlage 1) und anschließend die weichen Tabuzonen (Anlage 2) ermittelt und im Ergebnis die verbleibenden, sogenannten Potentialflächen abgeleitet (Anlage 3). Aus den Potentialflächen wählt die Gemeinde nach bestimmten Abwägungsgrundsätzen die Standorte für die Windenergieanlagen aus. Es ist jedoch erforderlich, dass mit den Konzentrationsflächen für die Windenergienutzung (Sonstige Sondergebiete Windenergie) der Windenergienutzung in substanzieller Weise Raum verschafft wird. Ein Totalausschluss der Windenergie im gesamten Gemeindegebiet wäre rechtlich nicht möglich. Im Zuge der Bearbeitung wurden die in dem derzeit geltenden Flächennutzungsplan in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. Januar 2000, Neubekanntmachung gemäß § 6 Abs. 6 Baugesetzbuch am 04. März 2004, zuletzt geändert durch Beschluss Nr. 2018/0016 vom 28. Februar 2018 (Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Jüterbog am 20. Juni 2018) ausgewiesenen Flächen zur Nutzung von Windenergie überprüft und ggf. angepasst.


Mit der Planung sind die FIRU mbH Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung mbH und die Landschaftsarchitekten und Landschaftsplaner Fugmann Janotta Partner aus Berlin beauftragt. Gemeinsam mit der Öffentlichkeit soll ein sachlicher Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie“ für das Gebiet der Stadt Jüterbog erarbeitet und abgestimmt werden, in dem sich die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde widerspiegeln. Der Teil-Flächennutzungsplan bildet im Rahmen des Systems der kommunalen Bauleitplanung die erste Stufe und wird auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Der Teil-Flächennutzungsplan "Windenergie“ legt im Plangebiet gemäß § 5 Absatz 2 Nr. 2 b Baugesetzbuch auf der Grundlage des § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch für die Windenergieanlagen die möglichen Konzentrationstandorte fest und schließt zugleich im übrigen Plangebiet die Errichtung von Windenergieanlagen aus.

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes


Zeit, ausliegende Unterlagen und Ort der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes
Der oben genannte Vorentwurf liegt
vom 29. Januar 2020 bis zum 28. Februar 2020
mit folgenden Unterlagen

  • Anlage 1: Kriterien für „harte Tabuzonen“, Planzeichnung M 1:25.000, Stand 30.08.2019
  • Anlage 2: Kriterien für „weiche Tabuzonen“, Planzeichnung M 1:25.000, Stand 30.08.2019
  • Anlage 3: Restriktionskriterien, Planzeichnung M 1:25.000, Stand 30.08.2019
  • Anlage 4: Standortkonzeption Windenergie der Stadt Jüterbog, Vorentwurf, Stand: 06.09.2019
  • Projektablauf des Teil-Flächennutzungsplanverfahrens, Stand 27.01.2020
  • Bekanntmachung der Stadt Jüterbog des Aufstellungsbeschlusses zur Aufstellung des Teil-Flächennutzungsplanes „Windenergie“ der Stadt Jüterbog gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (Amtsblatt für die Stadt Jüterbog, Ausgabe 06/2019 vom 22.05.2019)
  • Bekanntmachung der Stadt Jüterbog über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Teil-Flächennutzungsplanes „Windenergie“ gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (Amtsblatt für die Stadt Jüterbog, Ausgabe 01/2020 vom 22.01.2020)
  • Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach Baugesetzbuch (Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSG-VO)), Stand 19.12.2019in der Stadtverwaltung der Stadt Jüterbog zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die öffentliche Auslage des Vorentwurfes dient der frühzeitigen Information und Beteiligung der Öf-fentlichkeit und basiert auf § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch.


Die Möglichkeit zur Einsichtnahme erfolgt im
Bauamt, Rathaus II
Raum 105 (Erdgeschoss)
Mönchenkirchplatz 1
14913 Jüterbog

während der Dienstzeiten
montags von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
dienstags von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
mittwochs von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
donnerstags von 8.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr sowie.
freitags von 8.00-12.00 Uhr.
Im Falle der Notwendigkeit von mündlichen Erläuterungen, aber auch bei sonstigen Fragen und Anliegen zum oben genannten Bauleitplanverfahren stehen Ihnen gerne Frau Decker oder Herr Zetzmann (Bauamt, Mönchenkirchplatz 1 in 14913 Jüterbog, Raum 104, , Tel.: 03372 463 361), zur Verfügung.


Veröffentlichung des Vorentwurfes im Internet


Der oben genannte Vorentwurf steht nachfolgend im PDF-Format gemäß § 4a Absatz 4 Baugesetzbuch zur Einsichtnahme und kostenlosem Download zur Verfügung.

in der Stadtverwaltung der Stadt Jüterbog zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die öffentliche Auslage des Vorentwurfes dient der frühzeitigen Information und Beteiligung der Öffentlichkeit und basiert auf § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch.
Darüber hinaus ist die Planung ebenfalls auf dem Landesportal unter den Web-Adressen: http://blp.brandenburg.de und http://bauleitplanung.brandenburg.de abrufbar.


Entgegennahme der Stellungnahmen


Die Öffentlichkeit erhält in der oben genannten Auslegungsfrist zur frühzeitigen Beteiligung
vom 29. Januar 2020 bis zum 28. Februar 2020
Gelegenheit, sich zu ihren Nutzungsideen und Bedürfnissen für die Grundstücke zu äußern, die Flächennutzungsplanung fachlich zu erörtern und ihre weiteren Hinweise der Stadt Jüterbog mit auf den Weg zu geben. Die Stellungnahmen zu der Planung können von jedermann zum Vorentwurf schriftlich oder während der oben genannten Dienststunden bei der Stadtverwaltung Jüterbog (Bauamt, Mön-chenkirchplatz 1 in 14913 Jüterbog) zur Niederschrift abgegeben werden.
Gern können Sie Ihre Stellungnahmen auch auf
- postalischem (Postanschrift: Stadt Jüterbog, Postfach 1352, 14902 Jüterbog) oder
- elektronischem Weg (E-Mail: )
der Stadt Jüterbog zukommen lassen.


Verfahrensablauf


Der Ablauf des Flächennutzungsplanverfahrens ist in den §§ 2 bis 4a des Baugesetzbuches geregelt. Die Meilensteine des Verfahrensablaufes sind im Projektablauf dargestellt.
Darüber hinaus bietet die Stadt Jüterbog über die gesetzlich notwendigen Beteiligungsschritte hinausgehend weitere Partizipationsformen an, um die Bürger der Stadt mit ihren Erfahrungen und Wünschen intensiv in den Planungsprozess einzubeziehen.
Hierzu finden innerhalb der oben genannten Beteiligungsfrist zwei Workshops statt. Der erste Workshop wird sich im Wesentlich thematisch auf die Ortsteile Grüna, Fröhden, Kloster Zinna, Markendorf, Neuheim, Neuhof und Werder beziehen. Der andere Workshop konzentriert sich im Wesentlichen auf die Kernstadt Jüterbog.


Hinweise


Die oben genannten Formen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind gleichermaßen für die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen offen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen und somit im Zuge der Abwägung unberücksichtigt bleiben können
Die Einbeziehung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch erfolgte im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Der Vorentwurf berücksichtigt daher noch nicht die Abstimmungsergebnisse im Hinblick auf die Umweltprüfung. Dieser Aspekt wird in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung jedoch mit einbezogen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt:
Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach Baugesetzbuch (Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)),
welches mit ausliegt.


Rechtsgrundlagen


Baugesetzbuch ((BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634))
Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Stadt Jüterbog (Einwohnerbeteiligungssatzung - EbetS) vom 24. April 2019, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Jüterbog Nr. 06/2019 vom 22. Mai 2019)

 


 

Bekanntmachung der Stadt Jüterbog über die Durchführung von zwei Workshops zum Vorentwurf des Sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes „Windenergie“ Stadt Jüterbog

 

Für das Gebiet der Stadt Jüterbog wird ein sachlicher Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie“ gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Nr. 2 b Baugesetzbuch im Standardverfahren mit Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch für die Belange des Umweltschutzes neu aufgestellt gemäß Beschluss-Nr. 2019/0026 vom 24. April 2019.
Der Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Jüterbog am 22. Mai 2019 öffentlich bekannt gemacht worden.


Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27. November 2019 mit Beschluss-Nr. 19 20/0037 den vorliegenden Vorentwurf zum sachlichen Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie“ der Stadt Jüterbog, bestehend aus den Planzeichnungen Kriterien für „harte Tabuzonen“ (Anlage 1), Kriterien für „weiche Tabuzonen“, (Anlage 2), Restriktionskriterien (Anlage 3) und der zugehörigen Standortkonzeption „Windenergie“ (Anlage 4) mit Stand vom 30. August bzw.  06. September 2019 gebilligt. Gleichfalls hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, auf der Grundlage des abgestimmten Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch einschließlich der Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch durchzuführen.

 

Geltungsbereich des Plangebietes

 

Der Geltungsbereich des Teil-Flächennutzungsplans „Windenergie“ ist das Gemeindegebiet der Stadt Jüterbog mit einer Größe von 17.564 ha und ist in der folgenden Abbildung 1 dargestellt.


Der Zeithorizont des Flächennutzungsplans der Stadt Jüterbog bezieht sich auf das Jahr 2035.

 

FNP PlangebietGeobasisdaten © Geobasis-DE/LGB

Abbildung 1: Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches des Teil-Flächennutzungsplanes „Windenergie“ der Stadt Jüterbog

 

Ziele und Zwecke der Flächennutzungsplanung


Mit dem vorliegenden Vorentwurf (Anlage 4) wurde ein dezidiertes Konzept für die Windenergienutzung im Gebiet für der Stadt Jüterbog entwickelt, welches die aktuellen veränderten Rahmenbedingungen berücksichtigt und einen sinnvollen Rahmen für perspektivisch mögliche Entwicklungen setzt. Mit der Festlegung von Konzentrationsstandorten für die Windenergieanlagen im Plangebiet soll zugleich ein rechtssicherer Ausschluss von Windenergieanlagen im übrigen Gemeindegebiet erreicht werden. Rechtsgrundlage hierfür ist § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch, wonach öffentliche Belange den Windenergieanlagen im Außenbereich dann im Wege stehen, wenn hierfür durch Darstellung im Flächennutzungsplan eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist.
In dem Plankonzept für den Vorentwurf wurden zuerst die sogenannten harten Tabuzonen (Anlage 1) und anschließend die weichen Tabuzonen (Anlage 2) ermittelt und im Ergebnis die verbleibenden, sogenannten Potentialflächen abgeleitet (Anlage 3). Aus den Potentialflächen wählt die Gemeinde nach bestimmten Abwägungsgrundsätzen die Standorte für die Windenergieanlagen aus. Es ist jedoch erforderlich, dass mit den Konzentrationsflächen für die Windenergienutzung (Sonstige Sondergebiete Windenergie) der Windenergienutzung in substanzieller Weise Raum verschafft wird. Ein Totalausschluss der Windenergie im gesamten Gemeindegebiet wäre rechtlich nicht möglich. Im Zuge der Bearbeitung wurden die in dem derzeit geltenden Flächennutzungsplan in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. Januar 2000, Neubekanntmachung gemäß § 6 Abs. 6 Baugesetzbuch am 04. März 2004, zuletzt geändert durch Beschluss Nr. 2018/0016 vom 28. Februar 2018 (Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Jüterbog am 20. Juni 2018) ausgewiesenen Flächen zur Nutzung von Windenergie überprüft und ggf. angepasst.


Mit der Planung sind die FIRU mbH Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung mbH und die Landschaftsarchitekten und Landschaftsplaner Fugmann Janotta Partner aus Berlin beauftragt. Gemeinsam mit der Öffentlichkeit soll ein sachlicher Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie“ für das Gebiet der Stadt Jüterbog erarbeitet und abgestimmt werden, in dem sich die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde widerspiegeln. Der Teil-Flächennutzungsplan bildet im Rahmen des Systems der kommunalen Bauleitplanung die erste Stufe und wird auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Der Teil-Flächennutzungsplan "Windenergie“ legt im Plangebiet gemäß § 5 Absatz 2 Nr. 2 b Baugesetzbuch auf der Grundlage des § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch für die Windenergieanlagen die möglichen Konzentrationstandorte fest und schließt zugleich im übrigen Plangebiet die Errichtung von Windenergieanlagen aus.

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in zwei Workshops


Über die gesetzlich geregelten Beteiligungsschritte hinaus bietet die Stadt Jüterbog weitere Partizipationsformen an, um die Bürger der Stadt mit ihren Erfahrungen und Wünschen intensiv in den Planungsprozess einzubeziehen. Zusätzlich zu der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Teil-Flächennutzungsplanes „Windenergie“ der Stadt Jüterbog gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch lädt die Stadt Jüterbog die Öffentlichkeit zu zwei öffentlichen Workshops innerhalb der Beteiligungsfrist zur frühzeitigen Beteiligung vom 29. Januar 2020 bis zum 28. Februar 2020 ein, um frühzeitig mit den beauftragten Planungsbüros den oben genannten Vorentwurf nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch abzustimmen.
Veranstaltungsort ist das Kulturquartier Mönchenkloster,
Mönchenkirchplatz 4, 14913 Jüterbog
.


Die Workshops werden als öffentliche Versammlungen (Einwohnerversammlungen im Sinne des § 3 der Einwohnerbeteiligungssatzung) durchgeführt, in denen seitens der Planungsbüros der Vorentwurf in einer kurzen Präsentation der Öffentlichkeit vorgestellt wird.

  • Hierbei wird der oben genannte Vorentwurf auch im Veranstaltungsraum ausgehängt und kann während der Veranstaltung eingesehen werden.
  • Dabei erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung der Stadt Jüterbog in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren.
  • Daran anschließend wird die Öffentlichkeit in den Workshops Gelegenheit haben, verschiedene Stadtentwicklungsthemen selbst zu erarbeiten, sich zu ihren Nutzungsideen und Bedürfnissen für die Grundstücke zu äußern, die Flächennutzungsplanung fachlich zu erörtern und ihre weiteren Hinweise der Stadt Jüterbog mit auf den Weg zu geben.

 

Workshop für die Ortsteile Grüna, Fröhden, Kloster Zinna, Markendorf, Neuheim, Neuhof und Werder

Für den Kreis der Ortsteile Grüna, Fröhden, Kloster Zinna, Markendorf, Neuheim, Neuhof und Werder findet im oben bezeichneten Veranstaltungsort der Workshop
am 30. Januar 2020 um 18.00 Uhr
statt.


Workshop für die Kernstadt Jüterbog
Der Workshop für den Kreis der Kernstadt Jüterbog wird im gleichen Veranstaltungsort
am 6. Februar 2020 um 18.00 Uhr
durchgeführt.


Entgegennahme der Stellungnahmen


Die Stellungnahmen zu der Planung können von jedermann während der Workshops mündlich, ansonsten auch schriftlich während der genannten Auslegungsfrist zur frühzeitigen Beteiligung
vom 29. Januar 2020 bis zum 28. Februar 2020
eingebracht werden.


In dieser Zeit können Sie Ihre Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich auf
- postalischem (Postanschrift: Stadt Jüterbog, Postfach 1352, 14902 Jüterbog) oder
- elektronischem Weg (E-Mail: )
der Stadt Jüterbog zukommen lassen.
Während der Dienststunden können Sie Ihre Stellungnahmen auch bei der Stadtverwaltung Jüterbog (Bauamt, Mönchenkirchplatz 1 in 14913 Jüterbog) auch zur Niederschrift abgeben.


Hinweise


Die oben genannten Workshops sind gleichermaßen für die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen offen. Sie werden gemeinsam mit den Workshops zum parallel vorliegenden Vorentwurf zum Flächennutzungsplan einschließlich integriertem Landschaftsplan der Stadt Jüterbog durchgeführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen und somit im Zuge der Abwägung unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt:
Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach Baugesetzbuch (Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)),
welches mit ausliegt.


Rechtsgrundlagen


Baugesetzbuch ((BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634))
Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Stadt Jüterbog (Einwohnerbeteiligungssatzung - EbetS) vom 24. April 2019, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Jüterbog Nr. 06/2019 vom 22. Mai 2019)

 

 

 

Information:

 

 

 

Ort: 

Frau Decker, Zimmer 104
Tel.: 033 72 - 463 361
E-Mail:

 

Bauamt der Stadtverwaltung Jüterbog
Mönchenkirchplatz 1
14913 Jüterbog

Sprechzeiten: Montag
Dienstag
Donnerstag    

9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr

9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr

9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr