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Erneute Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB 


Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 016 "Bahnhofsvorplatz" für den Teilbereich "Parkplatz am Bahnhof"

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.08.2013 (Beschluss-Nr. 0094/2013) beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 016 „Bahnhofsvorplatz" der Stadt Jüterbog im Teilbereich „Parkplatz am Bahnhof“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern.

Gemäß § 13a Abs. 2 und 3 BauGB wird der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne Beifügung eines Umweltberichtes zur Begründung aufgestellt. Von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB, wird abgesehen. Es kommt kein Monitoring gemäß § 4c BauGB zur Anwendung.

 

In der Zeit vom 30. September bis zum 01. November 2013 wurde der Entwurf zur 1. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 016 „Bahnhofsvorplatz“ der Stadt Jüterbog für den Teilbereich „Parkplatz am Bahnhof“ öffentlich ausgelegt. Im Ergebnis der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sind Änderungen an der Bauleitplanung erforderlich gewesen, die eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf verlangen. Der geänderte Entwurf wurde daraufhin in der Zeit vom 02. Januar 2014 bis zum 03. Februar 2014 nochmals öffentlich ausgelegt. Parallel zu beiden öffentlichen Auslegungen wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Planung beteiligt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und der Abstimmung bezüglich der gewidmeten Bahnflächen erfolgt mit Schreiben vom 15.07.2019 eine erneute Beteiligung ausschließlich der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB.  


Plangebiet

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 7.000 m² und ist in der nachfolgenden Karte dargestellt. Es wird wie folgt abgegrenzt:

  • im Norden durch die Straße Bahnhof,
  • im Osten durch die Straße Fuchsberge (im Plangebiet liegend),
  • im Süden durch die Straße Weinberge,
  • im Westen durch den Fußweg Weinberge - Bahnhof (im Plangebiet liegend).

Das Plangebiet befindet sich innerhalb des bestehenden Siedlungsbereiches und liegt vollständig innerhalb des seit 24.10.2002 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 016 „Bahnhofsvorplatz“ der Stadt Jüterbog und ist dort bereits als Mischgebiet (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO)), öffentliche Straßenverkehrsfläche (§ 1 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) und private Grünfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) festgesetzt worden.

 

BP016 1. Änderung Geltungsbereich

 

 

Geobasisdaten © Geobasis-DE/LGB  

 

 

 

Beteiligungsdokumente / Download-Angebot
Hier können Sie sich die vollständigen Beteiligungsunterlagen als PDF - Datei ansehen bzw. kostenlos herunterladen:

 

 

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)

 

 

Information:

 

 

 

Ort: 

Herr Zetzmann, Zimmer 104
Tel.: 033 72 - 463 369
E-Mail:

 

Bauamt der Stadtverwaltung Jüterbog
Mönchenkirchplatz 1
14913 Jüterbog

Sprechzeiten: Montag
Dienstag
Donnerstag

9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr

9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr

9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr

 

 

 

15.07.2019