1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 034 "Wohngebiet Lok-Stadion"

rechtsverbindlich seit 21.02.2018

 

Die Stadtverordnetenversammlung Jüterbog hat mit Beschluss vom 31.01.2018 (Beschluss-Nr. 2018/0002) die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 034 „Wohngebiet Lok-Stadion“ in der Fassung vom 22.12.2017 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen und die beigefügte Begründung gebilligt.
Der am 23.03.2016 rechtsverbindlich gewordene Bebauungsplan Nr. 034 "Wohngebiet Lok-Stadion" wurde im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB im östlichen Bereich zwischen dem Leopoldring und den Grundstücken am Grünaer Weg geändert. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wurde von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Jüterbog Nr. 02/2018 am 21.02.2018 (Ersatzbekanntmachung) ist der Bebauungsplan in Kraft getreten.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 034 „Wohngebiet Lok-Stadion“ hat eine Größe von ca. 1,6 ha und befindet sich am nördlichen Stadtrand von Jüterbog vollständig im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 034 „Wohngebiet Lok-Stadion“ zwischen dem Leopoldring und der Wohnsiedlung am Grünaer Weg. Der Geltungsbereich der 1. Änderung beinhaltet vollständig die Flurstücke 535, 536, 537, 538, 539, 540, 541, 618, 619, 624, 625, 626, 627, 628, 629, 630, 631, 632, 633, 634 und 635 der Flur 20, Gemarkung Jüterbog.
Das Plangebiet ist in der nachfolgenden Karte dargestellt und wird wie folgt abgegrenzt:

 

BP034 1. Änderung GB BP034 1.Änderung Ausschnitt Planzeichnung
Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 034 "Wohngebiet Lok-Stadion" Ausschnitt aus der Planzeichnung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 034 "Wohngebiet Lok-Stadion"
  Geobasisdaten © Geobasis-DE/LGB

Planinhalte

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 034 "Wohngebiet Lok-Stadion" setzt im Geltungsbereich ein Allgemeines Wohngebiet sowie eine private Grünfläche fest. Es ist eine offene Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25 und maximal zwei Vollgeschossen möglich. Auf den Grundstücken ist pro angefangene 400 qm Grundstücksfläche ein hochstämmiger Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 10cm zu pflanzen. Weitere Festsetzungen sind der Planzeichnung zu entnehmen.

 

Rechtsverbindliche Fassung

Der Bebauungsplan wird mit der Begründung zu jedermanns Einsicht dauerhaft bei der Stadtverwaltung Jüterbog bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

 

Dokumente

 

weitere Dokumente / Datensätze

 

28.11.2018

 


 

Kontakt:

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Mönchenkirchplatz 1
14913 Jüterbog

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Frau Decker

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