Wahlen, Volksbegehren

 

Wahlen 2024 

in Jüterbog

 

 Wahlkreuz

 

09.06.2024

  • Europawahl und

  • Kommunalwahlen (Kreistag, Stadtverordnetenversammlung, Ortsbeiräte)

 

22.09.2024

  • Landtagswahl 

 


 

Bekanntmachungen der Wahlleiterin: 

 

Bekanntmachung Mitglieder des Wahlausschussses, veröffentlicht im Amtsblatt 20.03.2024
Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses, Zulassung der Wahlvorschläge am 11.04.2024, veröffentlich im Amtsblatt 20.03.2024 
 

 

Bekanntmachung der Wahlleiterin: (hier vorab, erscheint am 21.02.24 im Amtsblatt)

Bekanntmachung Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Jüterbog und Wahl der Ortsbeiräte in den Ortsteilen Fröhden, Grüna, Kloster Zinna, Markendorf, Neuheim, Neuhof und Werder am 09. Juni 2024

 

Link: Informationen für Bewerbende

Link:  Aufstellung von Wahlvorschlägen (Erläuterungen und einzelne Formulare 'Download)

 

Es wird empfohlen, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig im Wahlamt vorzulegen, da am 04.04.2024, 12.00 Uhr für alle Wahlvorschlagsträger die Frist endet und keine Korrekturen mehr vorgenommen werden können. 

 

Empfohlen wird der Formularserver  
Hier werden Sie geführt und alle Angaben werden entsprechend gleichzeitig in alle notwendigen Formulare übertragen.

 

 

Onlineformular Anmeldung Wahlhelfende

 

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

In der Stadt Jüterbog werden zu jedem Wahltermin rund 200 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer für die Durchführung der Wahlen 2024 benötigt. Gesucht werden Wahlvorsteher*innen und ihre Stellvertreter*innen sowie Beisitzer*innen für alle 17 Wahllokale im Stadtgebiet und 5 Briefwahlvorstände. 


Wahlen bieten den Bürgern die Möglichkeit, nicht nur ihr Wahlrecht aktiv auszuüben, sondern auch Demokratie hautnah zu erleben, indem sie uns als Wahlhelfende unterstützen. 

Was muss ein Wahlhelfender am Wahlsonntag tun? Aufgaben des Wahlvorstandes sind im Wesentlichen:

  • die Wahlberechtigung der Wähler zu prüfen,

  • die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis anzubringen,

  • die Stimmzettel auszugeben, 

  • die Wahlkabinen und Wahlurnen zu beaufsichtigen, 

  • den gesamten Wahlvorgang vor Störungen und Beeinflussungen zu schützen und 

  • ab 18 Uhr die Stimmzettel auszuzählen.

 

Diese Tätigkeit nimmt nicht den ganzen Tag in Anspruch. 

Folgende Einsatzzeiten sind möglich: 

  • 07:30 Uhr – 13:00 Uhr

  • 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

  • 07:30 Uhr – 18:00 Uhr

 

Zur Auszählung der Stimmen ab 18:00 Uhr müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein. Für ihr Engagement erhalten die Wahlhelfenden ein Erfrischungsgeld. 

 

Interessierte wahlberechtigte Bürger melden sich bitte bei: 

 

Stadt Jüterbog, Wahlen, Markt 21, 14913 Jüterbog

Tel. 03372/463107 Heike Brückner oder 03372/463151 Iris Berginski

Fax. 03372/463410 

E-Mail:  

oder nutzen Sie das  Onlineformular auf unserer Internetseite 

www.jueterbog.de / Wahlen

Sie haben die Möglichkeit sich für alle Wahlen 2024 als Wahlhelfer anzumelden. 

 

 

Mit der Anmeldung als Wahlhelfende stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten gemäß Datenschutz-Grundverordnung im Zusammenhang mit Wahlen zu.

Die Daten werden für keinen weiteren Zweck verwendet. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.jueterbog.de / Wahlen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neuwahl

des Ortsbeirates Kloster Zinna am 19. Februar 2023

 

- Bekanntmachungen, Informationen zur Neuwahl Kloster Zinna

- Veröffentlichungen im Amtsblatt 10/2022

 

 

 


Volksbegehren "Sandpisten" vom 12. Oktober 2021 bis 11. April 2022

Volksbegehren „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten‘“

Vom 12. Oktober 2021 bis zum 11. April 2022 wird das Volksbegehren durchgeführt, veröffentlichte B im Amtsblatt für die Stadt Jüterbog 08/2021 vom 22.09.2021.

Eintragungsberechtigt sind gemäß § 16 VAGBbg in Verbindung mit §§ 5 und 7 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes (BbgLWahlG) alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens am 11. April 2022

 

- das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 12. April 2006 geboren sind,

 

- seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder, sofern sie keine  

  Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie

 

- nicht nach § 7 BbgLWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Um das Volksbegehren zu unterstützen

  • können Sie Unterschriften in Eintragungslisten leisten

Das Volksbegehren kann durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten im Eintragungsraum der Abstimmungsbehörde:

 

lfd.Nr.

Eintragungsstellen

Eintragungszeiten

1

Stadtverwaltung Jüterbog

Markt 21

Montag:

und

  9:00 – 12:00 Uhr

13:00 – 15:00 Uhr

 

Einwohnermeldeamt

Zimmer 107

Dienstag:

und

  9:00 – 12:00 Uhr

13:00 – 16:00 Uhr

 

 

Donnerstag:

und

  9:00 – 12:00 Uhr

13:00 – 18:00 Uhr

 

2

 

Stadtverwaltung Jüterbog

11. April 2022

 

10:00 – 17:00 Uhr

 

Mönchenkirchplatz 4

Mittwoch:

13:00 – 17:00 Uhr

 

Museum

Donnerstag:

13:00 – 17:00 Uhr

 

 

Freitag:

13:00 – 17:00 Uhr

 

 

Samstag:

13:00 – 17:00 Uhr

 

 

Sonntag:

13:00 – 17:00 Uhr

 

 

 

 

 

oder

  • durch briefliche Eintragung 

Eine online-Beantragung ist nicht mehr möglich.

 

Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wahltermine im Land Brandenburg

 

 Online-Wahlscheine können nicht mehr beantragt werden.

 

 

- Bundestag und Landratswahl Teltow-Fläming am 26. September 2021

Informationen des Bundeswahlleiters Bundestagswahl

Informationen des Kreiswahlleiters Landratswahl

 

- etwaige  Stichwahl der Landrätin/des Landrates  am 10. Oktober 2021

 

Wahlhelfer gesucht!             Onlineformular Wahlhelfer      Widerspruchsrecht

 

In der Stadt Jüterbog werden rund 160 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer für die Durchführung der Bundestagswahl und Hauptwahl der Landrätin/des Landrates am 26.09.2021 sowie für die etwa notwendig werdende Stichwahl der Landrätin/des Landrates am 10.10.2021 benötigt. Gesucht werden Wahlvorsteher und ihre Stellvertreter sowie Beisitzer für alle 17 Wahllokale im Stadtgebiet und 5 Briefwahlvorstände.

 

Wahlen bieten den Bürgern die Möglichkeit, nicht nur ihr Wahlrecht aktiv auszuüben, sondern auch Demokratie hautnah zu erleben, indem sie uns als Wahlhelfer unterstützen.


Was muss ein Wahlhelfer am Wahlsonntag tun? Aufgaben des Wahlvorstandes sind im Wesentlichen:
•    die Wahlberechtigung der Wähler zu prüfen,
•    die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis anzubringen,
•    die Stimmzettel auszugeben,
•    die Wahlkabinen und Wahlurnen zu beaufsichtigen,
•    den gesamten Wahlvorgang vor Störungen und Beeinflussungen zu schützen und
•    ab 18 Uhr die Stimmzettel auszuzählen.


Diese Tätigkeit nimmt nicht den ganzen Tag in Anspruch. Folgende Einsatzzeiten sind möglich: 7.30 Uhr – 13.00 Uhr, 13.00 Uhr – 18.00 Uhr, 7.30 Uhr – 18.00 Uhr. Zur Auszählung der Stimmen ab 18.00 Uhr müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein. Für ihr Engagement erhalten die Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld.

 

Interessierte wahlberechtigte Bürger melden sich bitte bei:


Stadt Jüterbog, Wahlen, Markt 21, 14913 Jüterbog
Tel. 03372/463112 Juliane Bergmann oder 03372/463151 Iris Berginski
Fax. 03372/463410
E-Mail:
oder nutzen Sie das Onlineformular Wahlhelfer  auf unserer Internetseite
www.jueterbog.de / Wahlen

 


 

 

 

 


 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

Bekanntmachung der Wahlleiterin:

 

27. Oktober 2019 - Nachwahl Ortsbeirat Kloster Zinna

 

 

 

So hat Kloster Zinna gewählt hat.

 

 

 

 

 

Bekanntmachungen Nachwahl Ortsbeirat Kloster Zinna

 


 

 

 

Ergebnis Bürgermeisterwahl 2019

 


 

 

26. Mai 2019 

Europawahl 2019 und Kommunalwahlen am 26.05.2019

 

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2019 das endgültige Ergebnis für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung Jüterbog und Ortsbeiräte Grüna, Kloster Zinna, Markendórf, Fröhden, Neuheim, Neuhof und Werder am 26.052019 festgestellt.

 

Bekanntmachung des endgültiges Ergebnises SVV Jüterbog und Ortsbeiräte

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Über die aktuelle Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung, ihrer Ausschüsse und Ortsbeiräte finden Sie alle Informationen im

Rats- und Bürgerinformationssystem.