Die Stadtverordnetenversammlung hat am 27.05.2015 (Beschluss Nr. 2015/0059) den Entwurf des integrierten Entwicklungskonzeptes Jüterbog II (IEK Jüterbog II) der Stadt Jüterbog vom 27.04.2015 als kommunale Planung beschlossen, die für das Gebiet Jüterbog II als zentrales Leitdokument für die nachhaltige planungsrechtliche Steuerung der Stadtentwicklung im Untersuchungsgebiet anzuwenden ist.
Der Stadtteil Jüterbog II, liegt in ca. 3 Kilometer Entfernung nordwestlich der Altstadt. Im Rahmen des Integrierten Entwicklungskonzeptes Jüterbog II (IEK Jüterbog II) ist in Jüterbog II ein ca. 34 ha großes Gebiet gemäß den Anforderungen an das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt – Investitionen im Quartier“ (STEP) untersucht worden.
Als verbindlicher Rahmen für eine Zuwendung aus diesem Städtebauförderprogramm ist der vorliegende Entwurf des IEK Jüterbog II als kommunale Planung der Stadt Jüterbog für das Gebiet Jüterbog II gemäß § 1 Absatz 6 Nummer 11 BauGB zu beschließen und als zentrales Leitdokument für die nachhaltige planungsrechtliche Steuerung der Stadtentwicklung im Untersuchungsgebiet anzuwenden.