Verfügungsfonds der Stadt Jüterbog
Richtlinien der Stadt Jüterbog zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Projektfonds / Verfügungsfonds in den Sanierungsgebieten "Altstadt", "Mittelalterliche Vorstädte und Wallanlage" sowie den Gebietskulissen "Klosteranlage und Gut Kaltenhausen" und Soziale Stadt "Jüterbog II"
Auf der Grundlage der Städtebauförderungsrichtlinie StBauFR 2015, aktuell vorliegend in der 1. Änderung vom 20.09.2017, hat die Stadt Jüterbog mit Beschluss-Nr. 2019/0001 vom 30.01.2019 einen Verfügungsfonds eingerichtet.
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