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Verfügungsfonds der Stadt Jüterbog

Richtlinien der Stadt Jüterbog zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Projektfonds / Verfügungsfonds in den Sanierungsgebieten "Altstadt", "Mittelalterliche Vorstädte und Wallanlage" sowie den Gebietskulissen "Klosteranlage und Gut Kaltenhausen" und Soziale Stadt "Jüterbog II"


Auf der Grundlage der Städtebauförderungsrichtlinie StBauFR 2015, aktuell vorliegend in der 1. Änderung vom 20.09.2017, hat die Stadt Jüterbog mit Beschluss-Nr. 2019/0001 vom 30.01.2019 einen Verfügungsfonds eingerichtet.

 

AUFGABE UND ZIEL

ENTSCHEIDUNGSGREMIUM

GEGENSTAND UND FÖRDERUNG

WAS WIRD GEFÖRDERT

MITGLIEDER DES GREMIUMS

TERMINE DES GREMIUMS

 


 

 

 

 KONTAKT

SPRECHZEITEN

 

 

Bauamt der Stadtverwaltung Jüterbog
Mönchenkirchplatz 1
14913 Jüterbog

 

TEL.: 0 33 72 - 46 33 01

MAIL:

MONTAG

9 -12 Uhr und 13 - 15 Uhr

DIENSTAG

9 -12 Uhr und 13 - 16 Uhr
DONNERSTAG

9 -12 Uhr und 13 - 18 Uhr