Verfügungsfonds der Stadt Jüterbog
Richtlinien der Stadt Jüterbog zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Projektfonds / Verfügungsfonds in den Sanierungsgebieten "Altstadt", "Mittelalterliche Vorstädte und Wallanlage" sowie den Gebietskulissen "Klosteranlage und Gut Kaltenhausen" und Soziale Stadt "Jüterbog II"
Auf der Grundlage der Städtebauförderungsrichtlinie StBauFR 2015, aktuell vorliegend in der 1. Änderung vom 20.09.2017, hat die Stadt Jüterbog mit Beschluss-Nr. 2019/0001 vom 30.01.2019 einen Verfügungsfonds eingerichtet.
Mit dem Ziel privates Engagement von beispielsweise Händlern, Gewerbetreibenden und Immobilieneigentümern zu aktivieren und zu bündeln, hat die Stadt Jüterbog erneut den Verfügungsfonds eingerichtet.
Mit dem Verfügungsfonds können zusätzliche Maßnahmen finanziert werden, die das von der Stadt vorgesehene Erneuerungskonzept ergänzen. Dafür sollen Maßnahmen in Trägerschaft privater Akteure initiiert werden.
Grundsätzlich gilt, dass die Städtebauförderung höchstens 50 % der Ausgaben finanziert und Private mindestens 50 % finanzieren.
Die Städtebaufördermittel können für Investitionen und investitionsvorbereitende Maßnahmen, wie beispielsweise Umsetzung von Lichtkonzepten, Aufstellung von Leit- und Beschilderungssystemen, Grün- und Blumengestaltung, Aufstellen von Verweilmöglichkeiten oder für nichtinvestive Maßnahmen, z.B. Serviceoffensiven, Quartiershausmeister, Broschüren, Flyer und Marketingaktionen, eingesetzt werden.
Projekte und Aktionen, die durch den Verfügungsfonds gefördert werden, sind inhaltlich an die Ziele und räumlich an die Geltungsbereiche der Sanierungsgebiete „Altstadt“ und „Mittelalterliche Vorstädte und Wallanlage“ sowie der Gebietskulissen „Klosteranlage und Gut Kaltenhausen“ und „Jüterbog II“ auszurichten.
Die Vergabe der Mittel wird durch ein lokales Gremium organisiert. Das Entscheidungsgremium entscheidet über und legitimiert die Mittelfreigabe aus dem Verfügungsfonds. Darüber hinaus unterstützt das Entscheidungsgremium die Stadt bei der Einwerbung von Mitteln Dritter (Sponsoring) für den Verfügungsfonds. Das Gremium soll einen Querschnitt der Interessen möglichst aller Akteure in der Stadt abbilden.
Bitte melden Sie sich im Bauamt der Stadt Jüterbog (Tel: 03372 463 301 oder Email: ), wenn Sie Interesse haben im Gremium mitzuwirken.
Nähere Informationen
- Richtlinie Verfügungsfonds vom 30.01.2019 (Lesefassung; PDF 0,4 MB)
- Anlage 1 - Geltungsbereich (PDF 0,7 MB)
- Anlage 2 - Antragsformular (PDF 0,1 MB)
- Beschluss vom 30.01.2019 (PDF 0,2 MB)
- Aktivierung privaten Engagements und privater Finanzressourcen für den Erhalt, die Entwicklung und die Aufwertung des Gebietes,
- Herbeiführung und Stärkung von Kooperationen unterschiedlicher Akteure,
- Stärkung der Selbstorganisation der privaten Kooperationspartner*innen,
- flexiblen und lokal angepassten Einsatzes von Städtebaufördermitteln,
- Verstetigung von Beteiligungsprozessen.
- Projekte zur Belebung des Einzelhandels
- Projekte zur Imagebildung
- Projekte zur Belebung der Stadtteilidentität (Mitmachaktionen / Festivitäten)
- Projekte der Öffentlichkeitsarbeit
- Projekte zur Stärkung des nachbarschaftlichen Gefüges
- Projekte zur Stärkung des Vereinslebens und Ehrenamtes
- Projekte zur Aktivierung der Bewohner*innenselbsthilfe
- Projekte zur Stärkung der sozio-kulturellen und freizeitbezogenen Angebote
- Ausstellungen / Workshops
- Kultur- und Sportevents
- Projekte zur Aufwertung des Stadtbildes (u.a. Begrünung, Beleuchtung, Stadt-mobiliar, Kunst im Stadtraum)
- touristische Wegweiser und Informationssysteme
- Förderung von Zwischennutzungen auf Brachflächen
- Frau Doreen Jannek
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Frau Caterina Grüning
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Frau Sabrina Dimde
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Herr Dierk Giese
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Herr Falk Kubitza, SVV
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Herr Andreas Rau; Wirtschaftsförderung der Stadt Jüterbog
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Frau Anja Bruckbauer, Sanierungsträger
- 17.03.2021, 17:00 Uhr, Quartiersbüro JB II (Brückenstraße 3)
- 16.06.2021, 17:00 Uhr, Firma Bruchkbauer & Hennen GmbH (Schillerstraße 45)
- 25.08.2021, 17:00 Uhr, Konversenhaus Kloster Zinna (neben Kirche)
- 03.11.2021, 17:00 Uhr, Quartiersbüro JB II (Brückenstraße 3)
Seit dem letzten Jahr (2019) hat die Stadt Jüterbog wieder einen Verfügungsfonds. Hierzu hat die Stadtverordnetenversammlung zu Beginn des Jahres 2019 eine neue Richtlinie erlassen und im September das Gremium bestehend aus 7 Mitgliedern bestätigt.
Aus Mitteln der Städtebauförderung können in den Sanierungsgebieten in Jüterbog und in Kloster Zinna nun künftig wieder kleinteilige investive und nicht-investive Vorhaben aus der Privatwirtschaft gefördert werden. Ziel ist das ehrenamtliche und privatwirtschaftliche Engagement zu unterstützen und einen nachhaltigen Nutzen für die Sanierungsgebiete zu erzielen.
Am 9. Januar tagte zum ersten Mal das gewählte Gremium. Neben einigem Organisatorischen konnte auch der erste Antrag bearbeitet werden. Der Freundeskreis Mönchenkloster Jüterbog e.V. hatte im Dezember die Förderung des Tanztheaters „Mary Poppins“ beantragt. Nach der erfolgreichen Umsetzung des Projektes „Aschenputtel“ in 2019 soll es eine Fortführung geben. Das Gremium befürwortete einstimmig den Antrag. Besonders begrüßten die Gremiumsmitglieder die langfristige Bespielung des Kulturquartiers und das schöne Angebot für Kinder und Jugendliche in der historischen Altstadt.
Für die Zukunft wünscht man sich besonders Projekte zur Aufwertung des Stadtbildes wie Begrünung, Beleuchtung, Stadtmobiliar oder auch Kunst im Stadtraum. Das Gremium tagt viermal im Jahr. Nächste Termine sind der 22. April, 24. Juni und der 9. September. Antragssteller sollten möglichst 2 Wochen vorher ihre Projekte einreichen.
KONTAKT
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Mönchenkirchplatz 1
14913 Jüterbog
TEL.: 0 33 72 - 46 33 01
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