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Widerspruchsrecht

Öffentliche Bekanntmachung
über das Widerspruchsrecht
zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder in den Wahlvorständen in der Stadt Jüterbog zur
Europa- und Kommunalwahlen am 26.05.2019
Landtagswahl und Bürgermeisterwahl am 01.09.2019 und
eventuell notwendig werdenden Stichwahl zur Bürgermeisterwahl am 22.09.2019


Die Stadt Jüterbog ist gemäß § 4 Europawahlgesetz i.V.m. § 9 Abs. 4 Bundeswahlgesetz,
§ 46 Abs. 5 Brandenburgisches Landeswahlgesetz und § 92 Abs. 6 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes befugt, eine Datei von wahlberechtigten Personen anzulegen, die zur Tätigkeit in den Wahlvorständen verpflichtet und geeignet sind.

 

Zu diesem Zweck dürfen folgende Daten verarbeitet werden:
1.    Vor- und Familiennamen,
2.    Wohnort und Anschrift,
3.    Telefonnummern und E-Mail-Adressen,
4.    Tag der Geburt sowie
5.    bisherige Mitwirkung in Wahlvorständen sowie die jeweils ausgeübte Funktion.

 

Die Betroffenen haben das Recht, der Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen.
Der Widerspruch ist zur Niederschrift oder schriftlich an die Stadt Jüterbog, Wahlen,
Markt 21, 14913 Jüterbog zu richten.

 

Jüterbog, 22.01.2019

 

Arne Raue
Bürgermeister der Stadt Jüterbog