Aktuelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bauleitplanung
Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 049 "Fuchsberge 2-2c" der Stadt Jüterbog
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Jüterbog hat in ihrer Sitzung am 25.02.2026 (Beschluss Nr. 2026/0007) den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 049 „Fuchsberge 2-2c“ in der Fassung vom Januar 2026, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Abwägung, gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut durchzuführen.
Bisheriger Verfahrensablauf
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Jüterbog hat in ihrer Sitzung am 17.09.2025 den Aufstellungsbeschluss (Beschluss Nr. 2025/0075) für den Bebauungsplan Nr. 049 „Fuchsberge 2-2c“ der Stadt Jüterbog gefasst.
Mit dem Beschluss Nr. 2025/0086 vom 17.09.2025 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Jüterbog den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 049 „Fuchsberge 2-2c“ in der Fassung vom August 2025 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 23.10.2025 bis einschließlich 24.11.2025. Die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2. Erfolgte mit Schreiben vom 23.10.2025.
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Ergebnisse der Beteiligung sind entsprechend in die Weiterbearbeitung des Entwurfes eingeflossen.
Aufgrund neuer Festsetzungen und der damit verbundenen B-Plan-Änderung wird die Auslegung des Entwurfs gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB wiederholt.
Aufgrund eingegangener Stellungnahmen und der darin geäußerten Bedenken in Bezug auf den Lärmschutz sind in der Folge textliche Lärmschutzfestsetzungen ergänzt worden.
Da die Grundzüge der Planung durch die Ergänzung der textlichen Lärmschutzfestsetzungen nicht berührt werden, soll die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt werden.
Gem. § 4a Abs. 3 BauGB soll die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt werden.
Plangebiet
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im nördlichen Stadtbereich, vollständig innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 008 „Fuchsberge II“. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 115 und 119 der Flur 40, Gemarkung Jüterbog und wird wie folgt abgegrenzt:
- im Norden: durch die Straße Fuchsberge, Flurstück 120, 133 und 307 der Flur 40;
- im Osten: durch die westliche Grenze des Flurstücke 122 und 123 der Flur 40;
- im Süden: durch die nördliche Grenze der Flurstücke 123, 124, 312, 313 und 322 der Flur 40;
- im Westen: durch die östliche Grenze des Flurstück 205 und 322 der Flur 40.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 049 "Fuchsberge 2-2c" erfolgt die öffentliche Auslegung gem.§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 049 "Fuchsberge 2-2c", Stand Januar 2026, wird mit der Planzeichnung und der Begründung zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Auslegungszeitraum: 18.03.2026 bis 03.04.2026
Die Unterlagen liegen in dieser Zeit auch während der unten angegebenen Öffnungszeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Jüterbog zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Ort:
Bauamt der Stadtverwaltung Jüterbog
Erdgeschoss, Raum 103
Mönchenkirchplatz 1
14913 Jüterbog
Zeiten: Öffnungszeiten FB Stadtplanung:
Montag 9 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr
Dienstag 9 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Donnerstag 9 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Es besteht ergänzend die Möglichkeit, auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine zur Einsichtnahme zu vereinbaren:
Montag 8 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr
Dienstag 8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Mittwoch 8 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr
Donnerstag 8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Freitag 8 – 12 Uhr
Information: Herr Costin, Zimmer 103
Tel.: 03372 - 463 369
E-Mail:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 049 „Fuchsberge 2-2c“ liegt mit folgenden Unterlagen für alle
einsehbar öffentlich aus:
Bebauungsplan Nr. 049 „Fuchsberge 2-2c“, Planzeichnung M 1:500, (Stand: 26.01.2026)
Bebauungsplan Nr. 049 „Fuchsberge 2-2c“, „Begründung Entwurf“ (Stand: 26.01.2026)
Während der Auslegungsfrist kann jede Person die Planungsunterlagen einsehen und Stellungnahmen vorbringen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum Ende des Auslegungszeitraumes schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Jüterbog abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden
(), können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Die Postanschrift lautet:
Stadt Jüterbog, FB Stadtplanung,
Markt 21, 14913 Jüterbog.
Hinweise
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Der Antrag einer natürlichen oder juristischen Person, der einen Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB oder § 35 Abs. 6 BauGB zum Gegenstand hat, ist nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch
Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist.
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN UND LANDSCHAFTSPLAN



ÜBERSICHT BEBAUUNGSPLÄNE UND SATZUNGEN (nach § 34 BauGB)
Bitte klicken Sie in der Übersichtskarte den Geltungsbereich an, zu dem Sie nähere Informationen sehen möchten.
RECHTSVERBINDLICHE BEBAUUNGSPLÄNE UND SATZUNGEN
IN AUFSTELLUNG BEFINDLICHE BAULEITPLANUNGEN
Bebauungsplan 030 "Südliche Wallanlagen"
Bebauungsplan 036 "Südliches Altstadtquartier"
Bebauungsplan 041 "Fuchsberge - Einkaufsmarkt Netto und Wohnbebauung"
Bebauungsplan 042 "Fuchsberge - Quartier am Heideland"
Bebauungsplan 043 "Wohnbebauung Baruther Straße"
Bebauungsplan 044 "Markendorf - Wohnbebauung an den südöstlichen Wiesen"
Bebauungsplan 045 "Markendorf - Wohnbebauung Fröhdener Straße"
Bebauungsplan 048 "Gewerbe- und Industriepark Forst Zinna"
Beendete Beteiligungsverfahren
Zur Information sind die Unterlagen weiterhin auf der Internetseite der Stadt Jüterbog einsehbar.
Hinweis: Die Auflistung ist u.U. nicht vollständig.
Im Rahmen der Förderung zum Aufbau der Geodateninfrastruktur im Land Brandenburg (GDI-Förderrichtlinie) konnten die Bauleitpläne und Geltungsbereiche der Satzungen der Stadt Jüterbog Planungskonform erfasst und öffentlich bereitgestellt werden.
Die Geodaten, Geodienste und Metadaten der Stadt werden über das Geoportal Teltow-Fläming (TF) ohne Zugriffsbeschränkung zur Verfügung gestellt. Das Geoportal TF ist Teil der Geodateninfrastruktur Berlin/Brandenburg (GDI BE/BB).
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Stadtplanung, Stadtentwicklung
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